Nebenberufliche Selbständigkeit und geringfügige Beschäftigung

  • Hallo,


    ich will mich ab 2011 als freiberuflicher Ingenieur nebenberuflich selbständig machen - erste Aufträge hätte ich bereits. Hauptberuflich arbeite ich in einer öffentlichen Einrichtung. Bisher habe ich meine Steuererklärung immer mit Wiso Steuer-Sparbuch selbst gemacht. Soweit so gut. Nun habe ich noch die Möglichkeit für 2011 eine geringfügige Beschäftigung (12 Monate x 400 Euro) anzunehmen, bin mir aber nicht ganz sicher, ob das steuerrechtlich vorteilhaft für mich ist. Zählen evtl. Zinseinnahmen auch zu den 400 Euro Einkünften (falls ja, erst die Zinsen über dem Freibetrag oder ab dem ersten Euro)? Kommen sich die Einküfte aus selbständiger Arbeit und dem 400 Euro Job in die Quere? So wie ich die 400 Euro Job-Regelung verstehe, brauche ich diese Einküfte nicht in der Steuererklärung angeben, liege ich damit richtig?


    Kann mir da jemand weiterhelfen oder muss ich doch einen Steuerberater aufsuchen?

    • Offizieller Beitrag

    So wie ich die 400 Euro Job-Regelung verstehe, brauche ich diese Einküfte nicht in der Steuererklärung angeben, liege ich damit richtig?

    Ja.


    Ansonsten hat das eine mit dem anderen wenig zu tun. Wozu gibt es die verschiedenen Einkunftsarten?


    Kann mir da jemand weiterhelfen oder muss ich doch einen Steuerberater aufsuchen?

    Letzteres würde ich bei deinem Kenntnisstand in Steuersachen und Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in jedem Fall bejahen.

  • Zitat

    Zitat von »huskyfan610«
    So wie ich die 400 Euro Job-Regelung verstehe, brauche ich diese Einküfte nicht in der Steuererklärung angeben, liege ich damit richtig?


    Ja.


    Ansonsten hat das eine mit dem anderen wenig zu tun. Wozu gibt es die verschiedenen Einkunftsarten?


    Was ich mich gerade frage ist folgendes, sofern diese Aussage stimmt: Warum nimmt man dann nicht 5 solche Jobs an, macht insgesamt ca. 2000 Euro, die man nicht versteuern muss, weil jeder einzelne unter diese 400 Euro Regelung fällt?!
    Ich denke, man muss diese Einnahmen sehr wohl angegeben, wenn noch eine weitere Einnahmequelle gegeben ist und diese addiert diese magische 400 Euro Grenze überschreiten. Eine Vermutung meinerseits, oder ein Verdacht.


    Vielleicht weiß jemand mehr dazu,
    mfg Michelangelo

  • Hallo Michelangelo
    Deine Vermutung ist richtig. Im L+G von Kaufmann sind alle 400 jobs und auch andere einzutragen. Wenn der Arbeitnehmer dieses nicht macht kommt vermutlich eine Steuerstaftat dabei heraus.

  • wie hoch ist der steuerfreibetrag eigentlich nochmal? da gibt es doch so einen betrag, den man im monat verdienen kann ohne der steuer unterfallen zu sein?! sowas um die 7.000 euro oder?!

    • Offizieller Beitrag

    wie hoch ist der steuerfreibetrag eigentlich nochmal? da gibt es doch so einen betrag, den man im monat verdienen kann ohne der steuer unterfallen zu sein?!

    Das würde ich so in der Formulierung mal ganz schnell vergessen.

    sowas um die 7.000 euro oder?!

    Das kommt auf die persönlichen Verhältnisse an und richtet sich nach der Grund-/Splittingtabelle. Hat mit dem monatlichen Lohnsteuerabzug aber auch nichst zu tun, da dort in den Lohnsteuertabellen andere Grundregeln herrschen.