wegfallende Bescheinigung für Sonderausgabenabzug der AV-Beiträge nach §10a EStG

  • Hallo!


    Sie wie ich mitbekommen habe, soll die Steuererklärung vereinfacht werden und die Beiträge zur Altersversorge, die bisher über die Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden konnten, sollen direkt vom Anbieter ans Finanzamt übermittelt werden.


    In der Steuererklärung soll man "nur" noch die Geltendmachung als Sonderausgaben ankreuzen o.ä..
    Die Beischeinigung selber braucht man nicht mehr mitschicken und der Anbieter versendet diese auch nicht mehr.



    Diesen Punkt verstehe ich in mehrfacher Hinsicht nicht:


    1. Wo mache ich diesen Sonderausgabenabzug im Sparbuch geltend und muss/soll ich die Summe der gezahlten Beiträge nicht mehr aufführen.


    2. Wenn der Sonderausgabenabzug nicht mehr über die Steuererklärung läuft, habe ich doch keine Kontrollmöglichkeit mehr, ob
    dies korrekt erfolgt ist und die Steuerbescheinigung des FA differiert auf jeden Fall von der durch Wiso Sparbuch erstellten.
    So wird doch die ganze Steuererbescheinigung unüberprüfbar.


    3. Durch die wegfallende Bescheinigung durch den Anbieter verliert man den Überblick über die vorhandenen Versicherungen,
    die man angeben sollte bzw. man vergisst evtl. den Sonderausgabenabzug anzugeben.



    Kann mir jemand helfen, das besser zu verstehen?


    Danke!


    Gruß
    Rene

    • Offizieller Beitrag

    Das ist so geplant. Ob das tatsächlich schn nächstes Jahr so läuft, kann ich nicht beurteilen. Ich glaube kaum, dass es so schnell klappt. Vorgesehen ist ja irgendwann die Steuererklärung auf Abruf. Sprich, wie Du mit Elster übermittelst, so rufst Du dann die dem FA übermittelten Versicherungen, Renten, Löhne etc. da ab. Und eine Bescheinigung bzw. eine Zugriffsmöglichkeit auf Deine Beträge muss die Versicherung doch trotzdem lassen. Und wenn etwas schiefläuft, dann gibt es immer noch den guten alten Einspruch. Also erst einmal Ruhe bewahren und abwarten. Du musst selbstverständlich Deine Angaben in der Steuererklärung zutreffend machen.

    • Offizieller Beitrag

    Schaut mal hier und hier.


    Im Prinzip alles Absichtserklärungen mit werbewirksamen Parolen. Wie immer, viel Reden (vor Wahlen) und wenig Handeln. Wenn man sich den Newsletter aus dem BMF bestellt, kommen die Infos regelmäßig. Anbei ein kleiner Auszug, den Rest bitte selber nachlesen.


    "Zu diesen flankierenden Maßnahmen gehören insbesondere die
    – schrittweise Einführung IT-basierter Verfahren für möglichst alle Phasen des Besteuerungsprozesses als Alternative zu den papiergestützten Kommunikationswegen
    – Bereitstellung einer elektronischen vorausgefüllten Steuererklärung bei der Einkommensteuer
    – Entbürokratisierung und Flexibilisierung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge
    – anwenderfreundlichere Gestaltung von Steuererklärungsvordrucken
    – zeitnahe Betriebsprüfung
    – Erleichterung der Nachweispflichten bei umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen"


    Und das mit der automatischen Mitteilung der Versicherungsprämien der Privatversicherten ist tatsächlich so. Aber dazu müssen dann auch erst einmal alle Versicherten formal zustimmen (Datenschutz - ID-Nr.). Und wie das dann mit "Zwangsmeldungen" wird, keine Ahnung.

    • Offizieller Beitrag

    Mich wundert nur die Vorgehensweise des Anbieters auf der Homepage, da dieser seinen Kunden vermittelt, es sei alles in trockenen Tüchern.

    ist es, so glaube ich, auch. Da weiß Petz vielleicht mehr. Soll reneurbanski sich einmal äußern, ob er wegen einer ID-Nr. bzw. seiner Zustimmung (PDF-Formular auf seiner verlinkten Seite) angeschrieben worden ist.

  • Guter Punkt mit der Steuer-ID.


    Der eine Riester-Versicherer hat einfach formal geschrieben, dass dies ab nächstes Jahr nicht mehr notwendig sei.
    Ich glaube aufgrund der Dauerzulagenbeantragung o.s.ä., der man schon vorab zugestimmt hat, kennen die bereits die Steuernummer und die Zustimmung zur Datenübertragung ist wohl damit auch schon abgefangen.


    Der andere Anbieter (private Rente quasi Rürup?) hat dazu sogar seine Versicherungsbedinungen angepasst (wegen Zertifizierung) und bittet um die Unterschrift.
    Ansonsten, so wird geschrieben, können die Beiträge nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.
    Es wird auch keine Bescheinigung mehr verschickt.
    Wie sollte man also die Beiträge noch absetzen, wenn man keinen Beleg mehr bekommt?


    Damit klingt es bei allen Anbietern so, als sei das in trockenen Tüchern und fakt für die Steuererklärung 2010.

  • hallo, bin gerade über meiner Steuererklärung und habe das Problem, daß ich keine Bescheinigung mehr bekomme und somit auch nicht weiß, was ich in die Maske eingeben soll.Hab von meiner Versicherung im Dezember 2010 ein Schreiben bekommen,daß meine Daten elektronisch an die zfa übermittelt werden. Diese leitet die Daten an das zuständige Finanzamt weiter. Im aktuellen wiso-steuer sparbuch ist aber noch keine Option dafür vorgesehen. Das Programm will Zahlen sehen und gibt mir Fehlermeldungen. Hat schon jemand eine Lösung für dieses Problem? Wäre über eine hilfreiche Antwort sehr dankbar.


    Ini

    • Offizieller Beitrag

    Hab von meiner Versicherung im Dezember 2010 ein Schreiben bekommen,daß meine Daten elektronisch an die zfa übermittelt werden.


    Das mag ja sein, heißt aber noch lange nicht, dass Dein Versicherer Dir keine Bescheinigung mehr ausstellt. Sollte Dir bis Ende Februar keine Bescheinigung vorliegen, so solltest Du dort mal nachfragen.
    Im Formulartext (Anlage AV) heißt es jedenfalls immer noch in Zeile 9: "Beigefügte Bescheinigung(en) über geleistete Altersvorsorgebeiträge (Anzahl)"

  • das habe ich heute schon getan. Als Antwort bekam ich: mein Steuerprogramm müsse veraltet sein und ich solle einfach alle geleisteten Beiträge selbst zusammenzählen und das dann einfügen. Eine Bescheinigung gibt es deff. nicht mehr.

  • Hallo Ini,


    sofern es sich um eine sogenannte Riesterrente handelt, ist die Auskunft Deines Versicherers korrekt.


    Am 31.3.2010 wurde in einem BMF-Erlass (IV C 3 - S 2222/09/10041, IV C 5 - S 2333/07/0003) festgelegt, dass die 'Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG zur Vorlage beim Finanzamt' in Papierform ab 2010 entfallen kann, da die Finanzbehörden die erforderlichen Daten intern zusammenführen. Du musst diese der Steuererklärung also auch nicht beifügen. Angeben musst Du die selbst geleisteten Beiträge in der Steuererklärung schon, diese sollten aber in der 'Bescheinigung nach § 92' aufgeführt sein. Diese Bescheinigung, die nicht an das Finanzamt geht, sondern bei Dir bleibt, wurde m.W. nicht abgeschafft.


    Viele Grüße
    Rautka

    • Offizieller Beitrag

    ofern es sich um eine sogenannte Riesterrente handelt, ist die Auskunft Deines Versicherers korrekt.

    Stimmt. Es gibt zwar noch Versicherer, die auch diese Bescheinigung noch liefern, aber sie müssen es nicht. Und das ist gut so, denn der eine Versicherer meiner Frau, der sich dazu entschlossen hat, die Bescheinigung auf dieser Grundlage nicht mehr auszusenden und uns darüber informiert hat, war sonst immer derjenige, auf den wir ewig warten mußten, bis er diese geliefert hat (da war nix mit frühzeitiger Abgabe der Steuererklärung ;) ).


    Gruß
    Dirk

  • Hallo Rautka,


    danke für die Antwort. Das heiß dann aber auch, daß ich bei "beigefügten Bescheinigungen"im Programm nichts eintragen brauche, oder? Dann werde ich nochmal bei meiner Versicherung nachfragen, ob die Bescheinigung nach § 92 noch kommt. Vielen Dank


    Liebe Grüße Ini

    • Offizieller Beitrag

    ob die Bescheinigung nach § 92 noch kommt.


    Dieser Nachweis nennt sich: "Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG zur Vorlage beim Finanzamt"


    Nachtrag: Die Bescheinigung nach § 92 EStG ist keinesfalls zur Vorlage beim FA gedacht, sondern nur für die eigenen Unterlagen bestimmt.


    Also: Unbedingt nachfragen, ob der Vericherer für das Jahr 2010 noch die von mir genannte Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG an Dich versendet.

  • Also, ich habe hier das gleiche Problem:
    Eine Bescheinigung nach §10a gibt's von meinem Versicherer auch nach Nachfrage nicht mehr, da die Daten elektronisch an die ZfA übermittelt worden sind. Die Bescheinigung nach §92 habe ich allerdings erhalten.
    Nur: Wie gebe ich das nun in das Programm ein? Es ist kein Feld hierfür vorgesehen...
    Einfach leer lassen? -> Damit ist die Steuervorschau hinfällig. Und wie weiss ich, ob das Finanzamt nun die Beiträge berücksichtigt?
    Die Felder die für §10a vorgesehen sind nach gutdünken ausfüllen? -> Ist ja auch blöd, da die ich Bescheinigung nicht bekomme.


    Wie habt ihr das gemacht?
    Bin gerade etwas enttäuscht von dem Programm. Diese Schwierigkeiten hätte ich so nicht erwartet.


    Ingo

    • Offizieller Beitrag


    Wie habt ihr das gemacht?
    Bin gerade etwas enttäuscht von dem Programm. Diese Schwierigkeiten hätte ich so nicht erwartet.

    Warum bist Du vom Programm enttäuscht!?
    Die Kopfdaten werden wohl die gleichen wie im Vorjahr sein und welche Beiträge Du gezahlt hast, wirst Du schließlich auch wissen, oder!?

    • Offizieller Beitrag

    Die Bescheinigung nach §92 habe ich allerdings erhalten.


    Diese Bescheinigung nach § 92 ist nicht zur Vorlage beim FA gedacht, sondern nur für die eigenen Unterlagen.


    Wenn Dein Versicherer keine Bescheinigung nach § 10a mehr ausstellt, so solltest Du das Kästchen in Zeile 9 (Anzahl) der Anlage AV leer lassen.


    Damit das Programm aber die Steuerberechnung exakt durchführen kann, solltest Du alle sonstigen Daten in die Anlage AV übertragen.