Lohnsteuerjahresausgleich durch Arbeitgeber wo angeben?

  • Hallo,


    ich habe jetzt total erschrocken auf meinen Gehaltszettel geblickt und mich über den enorm hohen Betrag gefreut.
    Dauerte paar Sekunden, bis ich merkte, dass mein Arbeitgeber bereits einen Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt hat. Ist mir völlig neu (bin 2010 aus der Ausbildung übernommen worden), aber soll mir nur recht sein, eh das Finanzamt aus dem Knick kommt.


    Nun tun sich aber einige gewaltige Fragen auf, da ich im Dezember die paar freien Tage schon nutzte, meine Steuererklärung für 2010 vorzubereiten und bei WISO habe ich auch schon angefangen, Daten einzupflegen.


    Fragen:


    1. Zuerst einmal muss ich diese Erstattung ja mit Sicherheit in der Erklärung irgendwo mit angeben. Aber wo in WISO Steuer 2011 mache ich das? Wird das dann automatisch „gegen gerechnet“ mit den übrigen Werbungskosten, wo ich sehen kann, ob ich evtl. doch noch etwas mehr vom Finanzamt erstattet bekomme?


    Hintergrund ist folgender: ich habe extrem hohe Werbungskosten, hauptsächlich verursacht durch meinen langen Arbeitsweg (pro Tag runde 180km).


    2. Zum Fahrtweg gibt’s 2 Besonderheiten, da ich aus 2 gegebenen Anlässen nicht den kürzesten Weg fahren kann. Ich muss eine Großbaustelle umfahren und auf dem weiteren Weg eine gesperrte (baufällige) Landstrasse umfahren, was in Summe einen längeren Weg von insgesamt rund 20km pro Tag ausmacht. Dies werde ich dem Finanzamt natürlich so schriftlich mitteilen.
    Zudem bin ich in meinem Heimatort vor 3 Monaten umgezogen, was wieder pro Tag fast 12km mehr Weg ausmacht.


    Die Frage hier: was wurde in dem Jahresausgleich seitens des Arbeitgebers an Fahrtweg berücksichtigt? Lediglich der direkte kurze Weg? Kann ich das irgendwo einsehen, was angesetzt wurde? Oder ergibt sich das mit der WISO Software, wenn ich da alles einpflege inkls. der bereits erfolgten Erstattung? Dann müsste ja noch ein (nun geringerer) Betrag am Ende zu meinen Gunsten übrig bleiben.


    Vielen Dank und ein gesundes Neues!


    Andy

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Sie die elektronische Lohnsteuerbescheinigung erhalten, meist mit der ersten Gehaltsrechnung des Jahres, werden diese Daten dann bei der ESt-Erklärung angegeben.
    Dort ist dann natürlich der verminderte LSt-Betrag ausgewiesen.


    Und niemals vergessen:


    Man bekommt nur soviel ESt erstattet, wie man im Laufe des zugrunde gelegten Jahres gezahlt hat.


    Bei Ihrer km-Angabe gehe ich von Hin- und Rückweg in einer Summe aus?
    Es kann sowieso nur die einfache Entfernung geltend gemacht werden.


    Die Sperrung sowie die Großbaustelle sollten Sie nachweisen können.

  • Was meinen Sie mit "verminderter LSt-Betrag"? Muss ich dann schon für 2011 weniger Lohnsteuer vom Brutto abführen? Oder bleibts bei den Lohnsteuerbeträgen wie bisher? Weil eine im Vorfeld geminderte Steuer möcht ich eigentlich nicht.


    Das mit der Erstattung ist soweit klar. Wenn man nichts zahlt, kann man auch nichts absetzen. Aber bezahlt habe ich ja Steuer für die 6 Monate. Die Frage ist nur, wie es nun zu der Erstattung kam, auf welcher Grundlage von welchen Angaben?
    Und die Frage bleibt, wo ich diese Erstattung dann in der Erklärung (WISO Steuer 2011) angeben muss, damit alles korrekt ist?


    Ja, die km-Angabe war Hin- und Rückweg. Einfache entfenrung ist auch klar.


    Sperrung und Großbaustelle könnte ich zur Not nachweisen. Reichen da auch Zeitungsartikel, die darüber berichten?

    • Offizieller Beitrag

    Noch mal:


    Sie erhalten eine Lohnsteuerbescheinigung für das gesamte Kalenderjahr 2010.
    Dort wird dann der verminderte LSt-Betrag draufstehen, ergo eigentliche LSt minus Erstattung aus LSt-Jahresausgleich = Betrag xy.


    Die Grundlage für die Durchführung ist hier zu finden: http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__42b.html

  • Ja, aber das Steuerprogramm weiß ja nicht, was ich an Erstattung erhalten habe. Das muss ich dem Programm doch irgendwo "sagen" können, damit ich am Ende erkennen kann, ob ich noch weitere Werbungskosten geltend machen kann und vor allem, in welcher Höhe.


    Was weiß mein Arbietgeber denn über außergewöhnliche Belastungen oder Versicherungen oder oder oder.

    • Offizieller Beitrag

    Noch mal:


    Sie erhalten eine Lohnsteuerbescheinigung für das gesamte Kalenderjahr 2010.


    Dort wird dann der verminderte LSt-Betrag draufstehen, ergo eigentliche LSt minus Erstattung aus LSt-Jahresausgleich = Betrag xy.


    DIESEN Betrag geben Sie dann in die Maske ein.


    Also weiß WISO, wieviel Lohnsteuer Sie bezahlt haben!
    Und dann geben Sie Ihre Werbungskosten ein und sehen, wieviel Sie möglicherweise noch erstattet bekommen.