Buchungen: Reisekosten, Privatanteil Telefon, GWG

  • Hallo liebe Mitglieder,


    ich habe viel recherchiert und möchte zur Sicherheit nochmal nachfragen, ob meine Ergebnisse korrekt sind ;) Ich bin freiberuflich tätig.


    Reisekosten
    Kann ich Reisekosten wie folgt buchen:
    4674 RK Untern. Verpflegungsm
    4676 RK Untern. Übernacht. (7 % Übernachtung)
    4670 Reisekosten Unternehmer (19 % Frühstück)
    4673 RK Untern. Fahrtkosten (7 %)
    4673 RK Untern. Fahrtkosten (19 %)
    an
    1890 Privateinlagen


    Ich buche alles auf "1890 Privateinlagen", um die Buchung zu vereinfachen. Ist sowas "erlaubt"? Anhand der Kontoauszüge sieht man ja, dass z.B. die Übernachtungskosten vom Geschäftskonto abgezogen wurden. Kann man die Verpflegungspauschale(n) auf 1890 buchen?


    Privatanteil Telefon
    1882 Privatanteil Telefon
    4920 Telefon
    an
    1200 Bank


    Ich habe aus Übersichtsgründen für den Privatanteil das neue Konto "1882 Privatanteil Telefon" analog zu "1880 Unentgeltliche Wertabgabe" erstellt. Ist das state of the art?


    GWG
    Verstehe ich das richtig, dass man GWG (bspw. Festplatte, Software, günstiger PC) bis 410 € auf "4855 SofortAfa" buchen und sofort abschreiben kann? Bei einem Wert zwischen 150 und 1000 € habe ich zudem die Wahlmöglichkeit, das Gut über 5 Jahre in einem Sammelposten abzuschreiben?



    Vielen Dank!


    Levi

    • Offizieller Beitrag

    Ich buche alles auf "1890 Privateinlagen", um die Buchung zu vereinfachen. Ist sowas "erlaubt"? Anhand der Kontoauszüge sieht man ja, dass z.B. die Übernachtungskosten vom Geschäftskonto abgezogen wurden. Kann man die Verpflegungspauschale(n) auf 1890 buchen?

    Du gibst Dir die Antwort auf Deine Frage doch schon in der Fragestellung. Warum sollte ich eine betriebliche Ausgabe, die vom betrieblichen Bankkonto gezahlt wurde, als Privateinlage buchen?

  • Hallo miwe4,


    ja, da hast Du natürlich Recht. Aber es ist halt um einiges einfacher/schneller, wenn man in einem Buchungssatz viele Sollkonten hat, alles auf ein Habenkonto zu buchen. Darüber hinaus ist dann genau dieser einen Buchung genau eine eindeutige Belegnummer zugewiesen, nämlich die der Reisekostenabrechnung. Ist das "nur" unsauber oder beanstandenswert? Wie verhält es sich beim Privatkonto? Das könnte man ja direkt als 120x-Konto einführen und online führen. Kann ich stattdessen einfach 1890 verwenden?


    Dankeschön!

  • ja, da hast Du natürlich Recht. Aber es ist halt um einiges einfacher/schneller, wenn man in einem Buchungssatz viele Sollkonten hat, alles auf ein Habenkonto zu buchen.


    Noch einfacher ist es, gar keine Buchhaltung zu machen.
    Ansonsten gilt, wenn du schon eine Buchhaltung machst, so musst du auch das richtige Gegenkonto benutzen.
    Oder mach eine einfache EÜR, wo du nur deine Ausgaben auf einen Zettel schreibst. :)
    MfG Günter

  • Dann macht es also nichts aus, zu einer Belegnummer mehrere Buchungssätze zu erstellen? Dann würde ich in Zukunft den einen Buchungssatz entsprechend aufteilen. Ist es korrekt, den Verpflegungsmehraufwand auf 1890 zu buchen? Ebenso bei den Kosten, die vom Privatkonto bezahlt wurden?


    Könnt Ihr mir bei den anderen Fragen auch noch so toll weiterhelfen? :)

  • Ist es korrekt, den Verpflegungsmehraufwand auf 1890 zu buchen? Ebenso bei den Kosten, die vom Privatkonto bezahlt wurden?


    Ja ;)


    MfG Günter

  • Verstehe ich das richtig, dass man GWG (bspw. Festplatte, Software, günstiger PC) bis 410 € auf "4855 SofortAfa" buchen und sofort abschreiben kann? Bei einem Wert zwischen 150 und 1000 € habe ich zudem die Wahlmöglichkeit, das Gut über 5 Jahre in einem Sammelposten abzuschreiben?

    Das stimmt nur bedingt.


    Du hast die Möglichkeit zu wählen. Allerdings gilt die einmal gewählte Abschreibungsart dann für alle GWGs des betreffenden Geschäftsjahres.


    Wenn du dich für die Möglichkeit GWG bis 410 € sofort abzuschreiben entschieden hast, dann fällt die Möglichkeit des Sammelpools weg und alle GWGs über 410,00 EUR sind als Anlage über den jeweiligen Nutzungszeitraum abzuschreiben.

  • Vielen Dank khMcologne, dass alle GWGs betroffen sind, wusste ich nicht. Danke für die Aufklärung :)


    Jetzt ist nur noch die Frage, ob ich den Privatanteil der Telefonrechnung korrekt buche? ;)