Zinserträge auf Privatkonto

  • Hallo
    Ich benutze WISO EÜR und Kasse 2010/2011.
    Ich habe dort verschiedene Geschäfts- und Privatkonten geführt.
    Wie buche ich private Zinseinnahmen (auf welches Konto), so dass dies nicht als Betriebseinnahmen und somit zum Gewinn gebucht werden.
    Die Zinseinnahmen aus Schweizer Konten wurden zum Beispiel schon versteuert.
    Die Zinseinnahmen aus deutschen Konten liegen unterhalb des Freibetrages.
    Oder kann ich die Privatkonten in den Grundeinstellungen ändern?


    Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar
    Ruemminger

  • Besten Dank für das schnelle Feedback.
    Nun ist es allerdings so, dass Gelder von den Geschäftskonten auf die Privatkonten transferiert werden und umgekehrt.
    Auf den Privatkonten laufen auch Buchungen wie Versicherungen, Krankenkassenbeiträge etc., die ja in die EÜR mit einfliessen.
    Das kann ich leider nicht vermeiden.
    Gibt es keine Lösung, wie mann die Privatkonten in der EÜR behandeln oder die Zinserträge anderst buchen kann, ohne dass diese in den Gewinn mit einfliessen?


    Freundliche Grüsse
    Ruemminger

  • Ja natürlich.
    Kann ich Zinserträge unter Privateinlagen buchen?
    Was mache ich mit den Posten Krankenkassen, Versicherungen, Steuern und Miete, die von meinen Privatkonten laufen.
    Freundliche Grüsse
    Ruemminger

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube, Du solltest dringend den Rat eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe suchen. Dir fehlt das grundlegendste Wissen in Sachen Steuerrecht und Buchführung.

  • Wenn ich genug Wissen in Sachen Steuerrecht und Buchführung hätte, würde ich nicht so dumme Fragen stellen.
    Ich bin kein Steuerberater oder Kaufmann sondern Grafik Designer.
    Ich kann leider nicht noch 10 Prozent meines Umsatzes einem Steuerberater abführen, deshalb versuche ich das eigenständig.


    Ruemminger

    • Offizieller Beitrag

    Man kann in einem Forum nicht die grundlegendsten Sachen erklären.


    Das nicht jeder sich zwingend einen Steuerberater leisten kann trifft bekanntermaßen zu. Aber wer sich eine entsprechende software zulegt, um sich diese Kosten zu sparen, der sollte sich dann wenigstens die zeit nehmen, um sich in das Programm einzuarbeiten. Da gibt es nämlich in jeder Software umfangreiche Suchfunktionen, Hilfefenster, etc. .


    Wenn Du nach unseren Tipps immer noch nicht weisst, dass private Zinserträge auf privaten Konten nichts in den unternehmerischen Aufzeichnungen verloren haben und private Ausgaben von privaten Konten eben auch nicht, dann wirst Du das auch mit der Software nicht hinbekommen. Und das böse Erwachen kommt dann spätestens bei der ersten Steuererklärung bzw. dem nachfolgenden Steuerbescheid. Und wenn das Kind dann in den Brunnen gefallen ist, dann wird der Steuerberater noch teurer, weil er nämlich alles wieder gerade biegen muss.

  • Hallo,


    mir hatte sich die gleiche Frage gestellt und ich möchte Ruemminger hier mal zur Seite springen: als freie Selbstständige erstelle ich eine Gewinnermittlung und eine Einkommensteuererklärung. In die ESt-Erklärung fließen private Ausgaben wie Krankenversicherung durchaus mit ein, und daher verfahre ich seit Jahren ebenso, bestimmte private Geldbewegungen in der Buchhaltung zu erfassen. Dafür gibt es die Konten 18xx für private Einnahmen und Ausgaben.


    Privateinlagen in die Firma oder Privatentnahmen aus dem Betriebsvermögen liegen bei mir dann vor, wenn ich Geld vom Geschäfts- auf das Privatbankkonto transferiere oder umgekehrt. Wenn ich private Ausgaben von meinem privaten Bankkonto tätige, die ich für die Steuererklärung erfassen möchte, z.B. auch außergewöhnliche Belastungen, dann buche ich diese auf die 18xx-Konten. 1820 Sonderausgaben, 1810 priv. Steuern, 1840 Spenden usw. Ich arbeite mit Lexware. Private Ausgaben vom Geschäftskonto buche ich natürlich auch auf die 18xx-Konten. Für die privaten Zinseinnahmen werde ich mir ein weiteres Konto 18irgendwas anlegen und dort die Zinserträge verbuchen, nachdem ich diesen Google-Forum-Beitrag gefunden habe, der das ganz gut erklärt, wie mit privaten und geschäftlichen Zinsen zu verfahren ist. Dieses Konto wird mir helfen, die Anlage KAP auszufüllen. Was spricht denn dagegen?


    Ich muss allerdings sagen, dass ich meine so erstellten Unterlagen am Jahresende zur Steuerberaterin gebe und sie die Steuererklärungen erstellt, da ich als Laie vielleicht Fehler mache und ich auf Nummer sicher gehen möchte.


    Im übrigen habe ich mein privates Bankkonto nicht als Geldkonto angelegt und trage auch nicht sämtliche Bewegungen in die Buchführung ein. In Abstimmung mit meiner Steuerberaterin buche ich stattdessen gegen ein Verrechnungskonto, ähnlich wie Barausgaben, da ich auch keine Kasse führe(n muss). Früher habe ich ohnehin kein separates Geschäftsgiro gehabt und daher zwangsläufig Bewegungen meines privaten Bankkontos in die Buchhaltung einfließen lassen.


    vg t