Arbeitsstunden anrechnen

  • Hallo!


    Ich bin neu hier und seit 1.1. für die Buchhaltung unserer WEG verantwortlich und habe mir dazu WISO Hausverwalter 2011 angeschafft.


    Zu einem - für mich - etwas kniffligen Problem bitte ich um Hilfe:


    In unserer Anlage werden von Zeit zu Zeit gemeinsame Arbeitsaktionen durchgeführt, z.B. Gartenarbeiten. Die Beteiligung daran ist unterschiedlich, je nach Lust und Zeit der Eigentümer/Bewohner. Der Fairness halber haben die Eigentümer nun beschlossen, den teilnehmenden Personen eine kleine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen.


    Und zwar soll jeder bis zu 20 Arbeitsstunden pro Jahr mit einem Satz von 10 EUR gutgeschrieben bekommen (entsprechend werden vom Verwalter Arbeitsstunden quittiert und am Ende des Jahres abgerechnet), maximal also 200 EUR pro Jahr und Eigentümer.
    Oder umgekehrt ausgedrückt: Diejenigen, die nicht oder weniger teilnehmen, sollen stattdessen bis zu 200 EUR in die "Gemeinschaftskasse" zahlen (Rücklagenkonto, aus dem dann die Gemeinschaft kleinere Anschaffungen/Ausgaben tätigen kann ).


    Über praktikable Vorschläge, wie man das am sinnvollsten (und ohne steuertechnische Komplikationen) am einfachsten in der Software darstellt, wäre ich dankbar!? :?:

    Gruß! :)



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  • Die Eigentümergemeinschaft hatte nicht die Absicht für die Verwaltung auch noch zusätzlich einen Steuerberater zu engagieren. Was hätte der damit zu tun? ?(

    Gruß! :)



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  • ALLES was mit bezahlter Arbeit zu tun hat, sollte steuerrechtlich geklärt werden, bevor man plötzlich aus Unwissenheit den Schaden hat. Wenn der Verwalter Belege für geleistete Arbeit ausstellt, sollte da auf jeden Fall vorher geklärt werden, ob das so zulässig ist

    • Offizieller Beitrag

    Die Eigentümergemeinschaft hatte nicht die Absicht für die Verwaltung auch noch zusätzlich einen Steuerberater zu engagieren. Was hätte der damit zu tun?

    Euch die steuerlichen Folgen Eures Tuns darzulegen und ggf. vorab Gestaltungsmöglichkeiten und mögliche vertragliche Vereinbarungen aufzuzeigen.

  • Meine Frage war eigentlich, wie ich Arbeitsstunden in der Software WISO Hausverwalter 2011 darstelle.


    Arbeitsstundennachweise werden nur für die interne Verwaltung geführt. und es geht uns nur darum, dass es durch niedrigere Hausgeldbeiträge honoriert wird, wenn jemand mit anpackt. Das dürfte nicht verboten sein. :rolleyes:

    Gruß! :)



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  • Das dürfte nicht verboten sein.


    Wenn Leute, die Geld ausbezahlt bekommen, dieses nicht versteuern, so ist das einfach ausgedrückt *Bezahlte Schwarzarbeit* ?(
    So einfach ist das.
    MfG Günter

  • Es geht hier nicht um Ausbezahlen von Geld, sondern einen adäquaten Schlüssel für die Kosten. Gemäß neuem WEG ist eine Kostenschlüsseländerung zulässig, wenn sie zu einer gerechteren Verteilung der Kosten führt. Durch EIgenleistung der Bewohner werden Kosten vermieden.


    Jeder Verein praktiziert Arbeiststunden von Mitgliedern, warum soll das bei den Mitgliedern einer Eigentümergemeinschaft anders sein?

    Gruß! :)



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    • Offizieller Beitrag

    Es geht hier nicht um Ausbezahlen von Geld, .....

    Natürlich geht es das. Ob ich nun selber Geld bekomme, oder, ob ich auf Grund einer mir erbrachten Leistung für eine mir gegenüber erbrachte Leistung weniger bezahlen muss, kommt steuerlich auf dasselbe raus. Schlicht und einfach "vereinfachter Zahlungsweg" und geldwerter Vorteil.

    Jeder Verein praktiziert Arbeitsstunden von Mitgliedern, warum soll das bei den Mitgliedern einer Eigentümergemeinschaft anders sein?

    Weil eine Wohneigentümergemeinschaft kein Verein ist und erst recht kein e.V. .

  • D.h., wenn du deine Wohung selber putzt, anstatt eine Putzfrau zu engagieren, dann musst du das als geldwerten Vorteil versteuern? :rolleyes:


    Nebenbei bemerkt: Für sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG liegt die Freigrenze bei 256 Euro im Kalenderjahr.


    Ich geb's auf, diese Diskussion führt zu nix. :(

    Gruß! :)



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