Privatentnahmen

  • Hallo,


    folgendes Problem oder Frage:


    Meine Bank hat mich nach Prüfung meiner EÜR darauf hingewiesen, dass meine Privatentnahmen zu hoch seien. Ich gehe hierbei von einem Gedankenfehlers des Bankangestellten aus, der eine solche Beurteilung nach Maßstäben für einen Bilanzierungspflichtigen selbstständigen gemacht hat. Da meine Privatentnahmen nicht höher als der Gewinn sind. Und als 4/3er ist dies doch auch nur logisch, da ich alles Geld, was nicht auf dem Geschäftsgiro verbleibt umbuche auf Spareinlagen oder Festgelder. Diese Buchungen tätige ich als Privatentnahme, da ich ja keine Rückstellungen bilden darf. Mach ich einen Denkfehler oder der Bankmitarbeiter? Alles Geld was über ist und ich für Steuer und Investitionen zurücklege muss ich doch als Privatentnahmen buchen. Erst wenn dann z.B. eine Investition getätigt wurde buche ich es wieder als Privateinlage auf das Geschäftsgiro.

  • Meine Bank hat mich nach Prüfung meiner EÜR darauf hingewiesen, dass meine Privatentnahmen zu hoch seien.


    Was geht das einen Bankangestellten an :?: .....es sei denn, du willst ein Darlehen haben, und es ist kein Geld für Rückzahlungen mehr da, aber das kannst du dann ja wieder von Privat erledigen.
    MfG Günter

  • Was geht das einen Bankangestellten an


    Für ein Kontokorrentkonto mit Kreditlinie werden i.d.R. von jeder Bank die Unterlagen gefordert. Von der eingentlichen Sache her war Deine Antwort aber nicht hilfreich.

  • Von der eingentlichen Sache her war Deine Antwort aber nicht hilfreich.


    Du darfst so viel Privatentnahmen machen, wie du willst.
    Nur wenn deine Firma kein Eigenkapital mehr hat, so ist das eben für deine Kreditlinie nicht gerade förderlich.
    Heißt auf gut deutsch für die Bank, wenn's schief geht ist da nix zu holen :(
    MfG Günter

  • AndyF hat im Grunde doch eine eindeutige Frage gestellt :!:
    Er will doch nur wissen, ob die von ihm ausgeübte Praxis richtig ist oder nicht. Drei Antworten und nicht eine beantwortet die Frage, sondern es werden (interessante) Nebenkriegsschauplätze eröffnet und Nebelkerzen geworfen.


    Mir ist die von Andy praktizierte Handhabung nicht unbekannt, dass die Umbuchung von geschäftlichen Geldern auf ein Festgeldkonto als eine Privatentnahme des Unternehmers dargestellt wird. Insoweit kann ich sie zumindest nicht als falsch einstufen. In WISO Mein Büro Standard Edition konnte man dies bis zur Jahresversion 2011 im Grunde gar nicht anders darstellen, da das Programm nur ein aktives Bankkonto zulies. Es spricht aber auch nichts dagegen, dass man mehr als nur ein Geschäftskonto für sein Unternehmen unterhält.


    Es ergibt sich bei dieser Praxis aber häufig ein erhöhter Erklärungsbedarf, da fälschlicherweise angenommen wird, dass dem Unternehmen Kapital entzogen wird. Viele vergessen, dass der Unternehmer zur Finanzierung des Unternehmens aus seinem Privatvermögen jederzeit neues Kapital zuführen oder auch entziehen kann. Der Einzelunternehmer haftet schließlich auch unbeschränkt mit dem Privatvermögen. Ferner ergeben sich unter Umständen Abgrenzungsschwierigkeiten, da Guthabenzinsen für das auf einem Festgeldkonto angelegte Betriebsguthaben zu den Betriebseinnahmen zählen und nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.

    2 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

    • Offizieller Beitrag

    Ferner ergeben sich unter Umständen Abgrenzungsschwierigkeiten, da Guthabenzinsen für das auf einem Festgeldkonto angelegte Betriebsguthaben zu den Betriebseinnahmen zählen und nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.

    Genau deshalb ja auch meine obige Nachfrage, welche Du ja zuerst wehement kritisiert hast. Die Behandlung des einen Geschäftsvorfalls zieht eben eine entsprechende Behandlung des anderen Geschäftsvorfalls nach sich. Und er schreibt ja nur, dass er auf Spargeld und Festgeld umbuche. Das können, wie von Dir auch beschrieben, ja durchaus ebenfalls Betriebskonten sein.

  • Genau deshalb ja auch meine obige Nachfrage, welche Du ja zuerst wehement kritisiert hast.

    Ich habe deine Nachfrage kritisiert, weil sie die Frage von AndyF schlicht und ergreifend nicht beantwortet, sondern einen interessanten Nebenkriegsschauplatz eröffnet.
    Besser wäre es, zuerst die Frage zu beantworten und dann auf die damit verbundene Problematik hinweisen. So wurden etliche Beiträge geschrieben, ohne auch nur Ansatzweise auf die Fragestellung von AndyF einzugehen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich beantworte eine steuerliche Frage eigentlich erst, wenn ich glaube, auch den Sachverhalt vollständig zu kennen. Wenn er die Gelder nämlich als Privatentnahme bucht, obwohl auf diesem Konto ausschließlich betriebliche Gelder geparkt werden, dann ist es in meinen Augen nämlich keine Privatentnahme, sondern lediglich eine interne Umbuchung. Und die Zinsen wären natürlich als Betriebseinnahme zu erfassen.

  • Den Verwendungszweck hat AndyF doch in seinem ersten Beitrag benannt:

    Alles Geld was über ist und ich für Steuer und Investitionen zurücklege muss ich doch als Privatentnahmen buchen. Erst wenn dann z.B. eine Investition getätigt wurde buche ich es wieder als Privateinlage auf das Geschäftsgiro.


    Die Vorgehensweise von AndyF ist grundsätzlich ein gangbarer Weg.
    Dient das Guthaben auf dem Festgeldkonto allerdings ausschließlich oder überwiegende dem geschilderten Sachverhalt, dann sind die Zinseinnahmen sicherlich als Betriebseinnahme zu bewerten. In diesem Fall wäre zu überlegen, ob es nicht sinnvoller wäre, noch ein zweites Bankkonto im Kontenplan der EÜR mit aufzunehmen und anstelle der Privatentnahme nur noch eine Umbuchung aufzeichnen zu müssen. Dann wäre auch der Bankberater glücklich.

  • AndyF hat im Grunde doch eine eindeutige Frage gestellt
    Er will doch nur wissen, ob die von ihm ausgeübte Praxis richtig ist oder nicht. Drei Antworten und nicht eine beantwortet die Frage, sondern es werden (interessante) Nebenkriegsschauplätze eröffnet und Nebelkerzen geworfen.


    Danke!!!


    Also, die Umbuchungen mache ich 1. weil ich das Geld tatsächlich privat verwende und 2. hauptsächlich als Rücklagen für die Einkommens- und Gewerbesteuer. Die Anlagekonten sind nicht betrieblich und meistens werden die Investitionen direkt vom Guthaben aus dem Geschäftsgirokonto getätigt.


    Im übrigen wird hier sehr weit ausgeholt: Eigenkaptial usw....... ich bin 4/3er und mache EÜR


    Also kann ich davon ausgehen, dass es nicht als falsch zu sehen ist, wenn ich meinen kompletten Gewinn als Privatentnahme verbuche. Hindergrund bei der Bank ist hierbei, dass davon ausgegangen wird, dass meine Privatentnahmen mein Haushaltsbedarf ist und wenn der Gewinn mal ein Jahr höher ist wird unterstellt, dass der Haushaltsbedarf höher war. Mit der Frage warum? Aber ich habe BUCHUNGSTECHNISCH doch garkeine andere Möglichkeit als den Gewinn entweder auf dem Gechäftsgiro stehen zu lassen oder als Privatentnahme auf ein Tagesgeld zu parken, damit die nächste Einkommens- und Gewerbesteuernachzahlung gemacht werden kann. Auch wenn ich das Geld für andere Spareinlagen nutze, die vllt. mal ein PKW oder eine neue Heizung werden muss ich immer die Privatentnahme buchen. Das Geld ist ja noch im Privatvermögen vorhanden.

    • Offizieller Beitrag

    Na, wenn meine Meinung keiner hören möchte. Selbst khmcologne hat ja gewisse Bedenken.

    Dient das Guthaben auf dem Festgeldkonto allerdings ausschließlich oder überwiegende dem geschilderten Sachverhalt, dann sind die Zinseinnahmen sicherlich als Betriebseinnahme zu bewerten. In diesem Fall wäre zu überlegen, ob es nicht sinnvoller wäre, noch ein zweites Bankkonto im Kontenplan der EÜR mit aufzunehmen und anstelle der Privatentnahme nur noch eine Umbuchung aufzeichnen zu müssen.

    Ich sehe da durchaus Problematiken bei einer evtl. Betriebsprüfung auf Dich zukommen.

  • Aber ich habe BUCHUNGSTECHNISCH doch garkeine andere Möglichkeit als den Gewinn entweder auf dem Gechäftsgiro stehen zu lassen oder als Privatentnahme auf ein Tagesgeld zu parken, damit die nächste Einkommens- und Gewerbesteuernachzahlung gemacht werden kann. Auch wenn ich das Geld für andere Spareinlagen nutze, die vllt. mal ein PKW oder eine neue Heizung werden muss ich immer die Privatentnahme buchen. Das Geld ist ja noch im Privatvermögen vorhanden.


    Buchungstechnisch :?:
    Du ordnest in einer einfachen EÜR deine Einnahmen und Ausgaben gewissen Kategorien zu, mehr nicht.
    Aus einer EÜR Rückschlüsse auf Privatentnahmen und Eigenkapital zu ziehen, kann auch nur einem Bankangestellten einfallen.


    Um bei einer seriösen Bank einen Kreditrahmen zu bekommen brauchst du keine EÜR und auch keine Privatentnahmen, sondern du musst deine Vermögensverhältnisse offenlegen.
    MfG Günter

  • Zitat von miwe4

    Na, wenn meine Meinung keiner hören möchte. ... Ich sehe da durchaus Problematiken bei einer evtl. Betriebsprüfung auf Dich zukommen.


    In diesem Thread geht es ersteinmal um die Frage, ob der von AndyF gewählte Weg ein gangbarer Weg ist und das ist der Weg grundsätzlich schon.


    Der Hinweis bzgl. der Problematik der Zinseinnahmen hat mit dem gewählten Weg erst einmal nichts zu tun, denn wenn AndyF, sofern die Zinsen überhaupt den Betriebseinnahmen zuzuordnen sind, den Betriebseinnahmen zuordnet, dann wird mit ziemlicher Sicherheit kein Betriebsprüfer den gewählten Weg beanstanden. Bei einem Mischkonto, wird es dann sicherlich Diskussionen geben. Auch die Berechung der Schuldzinsen darf man nicht außer acht lassen. Unter Umständen hat AndyF durch die von ihm geübte Praxis ein Überentnahme (Entnahmen höher als die Einlagen) und dies hat dann wieder Auswirkungen auf die Schuldzinsberechnung, sofern er mit den Schuldzinsen über dem Freibetrag von EUR 2.050,00 liegt.


    Es gibt Für und Wider für die von Andy4 geübte Praxis, aber zunächst sollte man die Ausgangsfrage beantworten und dafür wurden alle notwendigen Informationen im ersten Beitrag von AndyF geliefert. Das allein ist meine Kritik an den ersten Beiträgen und gilt im Übrigen auch für den Beitrag 13.

  • Das allein ist meine Kritik an den ersten Beiträgen und gilt im Übrigen auch für den Beitrag 13.


    Nochmals....er darf so viel Geld aus der Firma entnehmen, wie er will.
    Nur wenn das dem Bankverkäufer im Rahmen seiner Kreditlinie nicht gefällt, so muss er eben sein Privatvermögen offenlegen.
    Darum ging es doch.
    MfG Günter


  • Also zu diesem Aspekt gibt es keine Bedenken! Ich gebe zu, dass ich diesen Aspekt nicht berücksichtigt hätte wenn es so sein würde. Aber es finden keine Investitionen statt, die sich Aufgrund einer Privatentnahme in einem verzinsten Festgeldkonto befunden haben.


    Aus einer EÜR Rückschlüsse auf Privatentnahmen und Eigenkapital zu ziehen, kann auch nur einem Bankangestellten einfallen.


    Um bei einer seriösen Bank einen Kreditrahmen zu bekommen brauchst du keine EÜR und auch keine Privatentnahmen, sondern du musst deine Vermögensverhältnisse offenlegen.


    Jede Bank übt ein anderes Verfahren aus, um gewisse Risiken zu minimieren. Im Rahmen eines Scorings von Selbstständigen ist es inzwischen für JEDE Bank an der Tagesordnung diese Zahlen zu Prüfen. Und Banken die dies nicht tun werden Probleme mit der BAFIN bekommen. Und die Rückschlüsse muss der Bankmitarbeiter garnicht ziehen, weil in jeder EÜR diese Daten in Zeile 82 und 83 nunmal stehen.


    Insgesamt gehe ich einfach mal davon aus, dass ich es so weiter machen kann, da aus dem Guthaben der Entnahmen keine betrieblichen Investitionen stattfinden. Vllt. hat der Bankmitarbeiter nicht übersehen, dass die Privatentnahmen nicht gleich Haushaltsbedarf sind sondern sich auch noch im Privatvermögen befinden.

  • Im Rahmen eines Scorings von Selbstständigen ist es inzwischen für JEDE Bank an der Tagesordnung diese Zahlen zu Prüfen.


    ...aber nicht an Hand einer EÜR sondern auf Grundlage einer Bilanz. ?(
    So lange deine **übermäßigen** Priavtentnahmen in der EÜR im Privatvermögen vorhanden sind, ist jeder Kreditverkäufer glücklich. :)


    MfG Günter

  • ...aber nicht an Hand einer EÜR sondern auf Grundlage einer Bilanz.

    ...wenn der Kunde keine Bilanz vorlegen kann, weil er schlicht und ergreifend nur eine EÜR erstellt, dann wird eben diese herangezogen.


    Im Übrigen ist das nun wirklich ein Nebenkriegsschauplatz, der mit der eigendlichen Fragestellung überhaupt nichts mehr zu tun hat.