Vorgehensweise bei getrennter Veranlagung

  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade dabei mit meiner Freundin die Steuererklärung für 2009 zu machen. Sie hat Mitte 2008 geheiratet und lebt seit dem 01.01.2010 im Trennungsjahr. Das Jahr 2009 muss also noch als volles Jahr der Ehe gerechnet werden.


    Frage 1: Muss Sie in diesem Fall die Steuererklärung zusammen mit Ihrem (noch) Ehemann machen? So wie ich es verstanden habe, ist die getrennte Veranlagung möglich. Da der Kontakt zum (noch) Ehemann eher schlecht ist, sind etwaige Daten nur schwer zu bekommen. Wenn Sie aber nun Ihren Namen einträgt, wird hingewiesen, dass der Ehemann als Steuerpflichtiger einzutragen ist. Wie schon erwähnt sind die Daten des Ehemanns nicht zu bekommen.


    Frage 2:Trägt man dann nur den Namen des Ehemannes ein und lässt die anderen Daten (Lohnsteuer, Kirchensteuer etc.) unausgefüllt und trägt nur die Daten von Ihr ein?


    Frage 3: Bei Zusammenveranlagung entsteht ein Unterschied von mehreren Tausend Euro obwohl keine Daten zum Ehemann eingegeben wurden. Es wird trotzdem vom Programm die Zusammenveranlagung empfohlen. Warum ist das so?


    Vielen Dank im Vorraus!!


    P.S. Bitte um Nachsicht, mache das alles zum ersten mal! :)

  • Ich helfe ihr nur dabei, vielleicht kommen zwei doofies besser durch! :S


    Wir haben keine außergewöhnlichen Dinge eigegeben. Nur die Fahrtkilometer und sowas. Standard halt, mehr kann sie auch nicht absetzen.


    Das Hauptproblem ist eigentlich auch, welchen Namen man jetzt nimmt. Das Programm verlangt den Namen des Ehemannes. Dessen Daten sind aber nicht bekannt (Außer Name, Adresse und Geburtsdaten). Kann man in diesem Fall den Namen des Ehemannes eintragen und den Rest frei lassen um dann getrennte Veranlagung auszuwählen?


    Danke schon mal!

  • Zu 1: Eine getrennte Veranlagung ist möglich, wenn beide zustimmen. Es kann sich aber auch lohnen, trotzdem die gemeinsame Veranlagung zu machen. Das hängt vor allem von der Wahl der Steuerklassen in 2010 und dem jeweiligen Verdienst, wer davon wirklich profitiert.


    Zu 2: Für eine getrennte Veranlagung füllst Du eine ganz normale, einfache Steuererklärung aus. Der Name Deiner Freundin gehört also ins Feld des Steuerpflichtigen. Der Ehemann wird da erstmal gar nicht eingetragen.


    Zu 3: Klar erscheint eine große Steuererstattung bei Zusammenveranlagung, solange Du die nicht die Einkünfte des Ehemanns eingibst. Aber ich vermute mal, dass er auch irgendwelche Einkünfte hatte und damit relativiert sich das.


    Da oft die gemeinsame Veranlagung unterm Strich günstiger, wäre es auf jeden Fall ratsam, dies richtig durchzurechnen. Wenn die beiden nicht mehr wirklich gut miteinandern können, so wäre ein Steuerberater vermutlich die beste Wahl. Der kann alles von beiden sammeln und die Steuererklärung erstellen. Der kann dann auch sagen, welche Veranlagung die beste ist. Dann muss nur unterschrieben werden und fertig...

    • Offizieller Beitrag

    Frage 1: Muss Sie in diesem Fall die Steuererklärung zusammen mit Ihrem (noch) Ehemann machen? So wie ich es verstanden habe, ist die getrennte Veranlagung möglich. Da der Kontakt zum (noch) Ehemann eher schlecht ist, sind etwaige Daten nur schwer zu bekommen. Wenn Sie aber nun Ihren Namen einträgt, wird hingewiesen, dass der Ehemann als Steuerpflichtiger einzutragen ist. Wie schon erwähnt sind die Daten des Ehemanns nicht zu bekommen.

    Nur Daten und Angaben für die Freundin als Steuerpflichtige ausfüllen, Familienstand "dauernd getrennt lebend seit xx.xx.xx" und unten bei den persönlichen Angaben kein Kreuz bei "Bei dieser Steuererklärung werden beide Ehepartner erfasst.".

    Frage 3: Bei Zusammenveranlagung entsteht ein Unterschied von mehreren Tausend Euro obwohl keine Daten zum Ehemann eingegeben wurden. Es wird trotzdem vom Programm die Zusammenveranlagung empfohlen. Warum ist das so?

    Das müsste sich mit obigen Angaben erledigt haben.

    Ich helfe ihr nur dabei, vielleicht kommen zwei doofies besser durch!

    Trotzdem darfst Du eigentlich (nach dem Gesetz) nicht helfen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich helfe ihr nur dabei, vielleicht kommen zwei doofies besser durch! :S

    Zum Thema helfen noch mal ein Nachtrag:


    Private Hilfe nur für Angehörige
    Um sicher zu gehen, hier eine Liste, wer zu den Angehörigen zählt
    • der Verlobte, die Verlobte
    • der Ehegatte,
    • Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie,
    • Geschwister,
    • Kinder der Geschwister,
    • Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten,
    • Geschwister der Eltern,
    • Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit
    häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind
    (Pflegeeltern und Pflegekinder)
    • Angehörige sind diese Personen auch dann, wenn
    1. eine Ehe nicht mehr besteht;
    2. die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch Annahme als Kind erloschen
    ist;
    3. die häusliche Gemeinschaft bei Pflegekind und Pflegeeltern nicht mehr
    besteht, sofern die Personen weiterhin wie Eltern und Kind miteinander
    verbunden sind.
    (§ 15 AO)


    Quelle: Blickpunkt Steuern