Verschiedene Zeiträume bei Dienstreisen und Fahrten zur Arbeitsstätte angeben

  • Hallo Gemeinde,


    ich bereite grade meine Steuer für 2010 vor und nutze dafür WISO Steuer 2011. Ich habe auch schon die Suche bemüht, aber leider nichts passendes gefunden.
    Es geht um folgendes: bis 30.06.10 war ich Azubi und hatte neben Fahrten zur Firma auch Fahrten zur Berufsschule, die ich als Dienstreise geltend machen kann.
    Problem: es war Blockunterricht. Wie schlüssel ich das nun auf für das Finanzamt? Ich kann in WISO ja nur Zeiträume "von...bis" angeben, ohne mal 1 oder 2 Wochen auszusetzen.


    Meine Überlegung: alle Fahrten im Zeitraum vom 01.01.2010 bis 30.06.2010 zur Firma angeben (0,30€/Entfernungs-KM) und ZUSÄTZLICH unter Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten die entsprechenden Zeiträume einzeln angeben, an welchen Wochen die Fahrten zur Berufsschule stattfanden.
    Ist ja dann für die paar Wochen doppelt vergeben, aber eine andere Möglichkeit sehe ich grade nicht. Oder sollte ich die Wochen, an denen ich zur Berufsschule gefahren bin als Urlaubs- und Krankheitstage angeben, damit die Tage von der Entfernungspauschale außen vor bleiben?


    Danke schonmal,
    Andy

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ganzjährig dieselbe Strecke betrrifft, dann trägst Du doch sowieso 1.1.-31.12. ein. Den Rest regelst Du doch durch die Anzahl der Arbeitstage/Fahrten, die Du dort eingibst. Dann eben wegen Urlaub, Krankheit und Auswärtstätigkeiten bedingt z.B. nur 80 Tage. Entsprechendes gilt natürlich bei halbjähriger Beschäftigung.

    • Offizieller Beitrag

    Es geht um folgendes: bis 30.06.10 war ich Azubi und hatte neben Fahrten zur Firma auch Fahrten zur Berufsschule, die ich als Dienstreise geltend machen kann.
    Problem: es war Blockunterricht. Wie schlüssel ich das nun auf für das Finanzamt? Ich kann in WISO ja nur Zeiträume "von...bis" angeben, ohne mal 1 oder 2 Wochen auszusetzen.


    Meine Überlegung: alle Fahrten im Zeitraum vom 01.01.2010 bis 30.06.2010 zur Firma angeben (0,30€/Entfernungs-KM) und ZUSÄTZLICH unter Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten die entsprechenden Zeiträume einzeln angeben, an welchen Wochen die Fahrten zur Berufsschule stattfanden.

    Ich habe es vor fünf Jahren so gehandhabt, dass ich die Berufsschule für den Blockzeitraum als Arbeitsstätte (Theorie) angegeben habe und dann die Gesamt-km für Hin-und Rückfahrt angegeben habe.

    • Offizieller Beitrag

    Wo ist das Problem, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte so zu erklären wie es richtig ist Und Auswärtstätigkeiten eben auch entsprechend Ihrer rechtlichen Zuordnung? Ich sehe da kein Problem. Außer vielleicht, dass es ein paar Minuten länger dauert.

  • Wenn Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ganzjährig dieselbe Strecke betrrifft, dann trägst Du doch sowieso 1.1.-31.12. ein. Den Rest regelst Du doch durch die Anzahl der Arbeitstage/Fahrten, die Du dort eingibst. Dann eben wegen Uralub, Krankheit und Auswärtstätigkeiten bedingt z.B. nur 80 Tage. Entsprechendes gilt natürlich bei halbjähriger Beschäftigung.


    Wenn Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ganzjährig dieselbe Strecke betrrifft, dann trägst Du doch sowieso 1.1.-31.12. ein. Den Rest regelst Du doch durch die Anzahl der Arbeitstage/Fahrten, die Du dort eingibst. Dann eben wegen Uralub, Krankheit und Auswärtstätigkeiten bedingt z.B. nur 80 Tage. Entsprechendes gilt natürlich bei halbjähriger Beschäftigung.


    Ja, soweit korrekt. Ich habe unter "Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" einen Zeitraum aufgeteilt. Vom 01.01.2010 - 14.10.2010, und vom 15.10.2010 - 31.12.2010, da ich innerhalb der Stadt umgezogen bin und neue km-Angaben gemacht habe.
    Also vereinfach habe da nun das ganze Jahr als Weg zur Arbeitsstätte angegebenm abzüglich Urlaubs-/Krankentage.


    Unter Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten habe ich jetzt die Wochen definiert, an denen ich zur Berufsschule gefahren bin, aber da gibt es doch eine "doppelte Belegung" der Wochen, an denen ich zur Berufsschule gefahren bin mit dem Zeitraum, den ich bei Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angegeben habe.
    Das kann so doch nicht funktionieren? Deswegen wollte ich da die Tage, an denen berufsschule war, als Urlaubstag/Krnakheitstage nehmen, damit er die Tage bei Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wieder abzieht?


    Die Arbeitstage legt ja WISO fest, bzw. errechnet sie anhand meiner Zeitraumangabe, wann ich zur Arbeit gefahren bin. Eine manuelle Änderung der Arbeitstage kann ich nicht durchführen.


    Oder steh ich grad auf dem Schlauch?

    • Offizieller Beitrag

    Unter Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten habe ich jetzt die Wochen definiert, an denen ich zur Berufsschule gefahren bin, aber da gibt es doch eine "doppelte Belegung" der Wochen, an denen ich zur Berufsschule gefahren bin mit dem Zeitraum, den ich bei Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angegeben habe.

    Deswegen wollte ich da die Tage, an denen berufsschule war, als Urlaubstag/Krnakheitstage nehmen, damit er die Tage bei Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wieder abzieht?

    Und was habe ich oben geschrieben:

    Dann eben wegen Urlaub, Krankheit und Auswärtstätigkeiten bedingt z.B. nur 80 Tage.

  • Gut, also definiere ich da die Tage, an denen Berufsschule war...
    Mich hat es nur gewundert, da in WISO nur steht: "Urlaubs-7Krankheitstage in diesem Zeitraum".
    Von Auswärtstätigkeiten steht da nichts, deswegen war ich mir unsicher. Aber dann werde ich es so machen.


    Danke.
    Grüße
    Andy

    • Offizieller Beitrag

    Das kann so doch nicht funktionieren? Deswegen wollte ich da die Tage, an denen berufsschule war, als Urlaubstag/Krnakheitstage nehmen, damit er die Tage bei Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wieder abzieht?


    Die Arbeitstage legt ja WISO fest, bzw. errechnet sie anhand meiner Zeitraumangabe, wann ich zur Arbeit gefahren bin. Eine manuelle Änderung der Arbeitstage kann ich nicht durchführen.


    Oder steh ich grad auf dem Schlauch?

    miwe´s Vorschlag ist passabel.
    Du kannst aber auch explizit die Zeiträume benennen, an denen Du in der Firma warst.
    Bedeutet halt nur die eine oder andere Mehrangabe zwischen dem 01.01. und dem 30.06.2010.


    Prüfungstage wollen schließlich auch korrekt gemeldet sein.

  • miwe´s Vorschlag ist passabel.
    Du kannst aber auch explizit die Zeiträume benennen, an denen Du in der Firma warst.
    Bedeutet halt nur die eine oder andere Mehrangabe zwischen dem 01.01. und dem 30.06.2010.


    Prüfungstage wollen schließlich auch korrekt gemeldet sein.


    Ok, habe mich wie gesagt nur daran gestört, dass dort nichts von Auswärtstätigkeiten steht, sondern nur Urlaubs-/Krankheitstage. aber das kann ich ja auf dem Extra-Blatt noch kurz erläutern für den netten Finanzbeamten, der das prüft, welcher mir im Übrigen jetzt schon Leid tut ;)


    Die expliziten Zeiträume, an denen ich zur Firma gefahren bin, war auch mein erster Gedanke. Scheitert aber daran, dass ich bei "Wege zwischen Wohnung und arbeitsstätte" nur max. 4 verschiedene Zeiträume angeben kann.


    Da ich bei Dienstreisen diese Begrenzung nicht habe und nun bestimmt 10 verschiedene Dienstreisen (8 Berufsschulwochen, 2 mal schriftll. Prüpfung und 1 mal mündliche Prüfung + Präsentationsvorbereitungen), werde ich den Weg nun so gehen, und diese Tage bei urlaub/Krankheit manuell in Abzug bringen.


    Danke allen.
    Grüße
    Andy

    • Offizieller Beitrag

    Die expliziten Zeiträume, an denen ich zur Firma gefahren bin, war auch mein erster Gedanke. Scheitert aber daran, dass ich bei "Wege zwischen Wohnung und arbeitsstätte" nur max. 4 verschiedene Zeiträume angeben kann.


    Da ich bei Dienstreisen diese Begrenzung nicht habe und nun bestimmt 10 verschiedene Dienstreisen (8 Berufsschulwochen, 2 mal schriftll. Prüpfung und 1 mal mündliche Prüfung + Präsentationsvorbereitungen), werde ich den Weg nun so gehen, und diese Tage bei urlaub/Krankheit manuell in Abzug bringen.

    Du machst das schon.

  • Ja, vielen Dank euch.


    Eine Frage habe ich noch: während der Ausbildung gab es auch bis zum 29.06.2010 im Rahmen der Berufsausbildungsbeihilfe eine Fahrtkostenerstattung (steuerfrei), die jeden Monat überwiesen wurde. Wo in WISO gebe ich diese an?


    Andy

    • Offizieller Beitrag

    Steht die denn auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 17? Müsste eigentlich.

  • Steht die denn auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 17? Müsste eigentlich.


    Nein, die steht nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung. Die Berufsausbildungsbeihilfe wurde vom Arbeitsamt bezahlt und wie gesagt darin enthalten die Fahrtkosten.
    Ich habe sie in WISO jetzt bei "anderen nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführten Bezügen" eingetragen. Meine Werbungskosten sind auch direkt um den entsprechenden Betrag gemindert worden.
    Ich denke, es sollte so ok sein. Hauptsache ist, dass ich sie erstmal angegeben habe und nichts verschweigen will. Ob nun die korrekte zeile oder nicht ist wohl erstmal egal ;) Das FA wird sich melden bei Unklarheiten :)