Abschreibungen bei nebenberuflicher Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG

  • Hallo allerseits,


    ich bin gerade dabei, mit dem Sparbuch 2010 meine Steuererklärung für das Jahr 2009 zu machen. Ich bin nebenberuflich als nebenamtlicher Dozent tätig. Meine Einkünfte gebe ich deshalb im Bereich "Nebenberufliche Tätigkeiten im Sinne des §3 Nr. 26" an, da die ersten 2.100 Euro steuerfrei sind. Nun habe ich aber mehr Einkünfte gehabt und möchte deshalb bspw. Abschreibungen geltend machen. Allerdings bekomme ich es nicht hin, die unter Verwaltung verfassten Abschreibungen automatisch als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Bei der Aufteilung nach Einkunftsart scheint es keine passende Rubrik zu geben, damit die Abschreibungen genau für diese spezielle Einkunftsart berücksichtig werden. Bei meiner früheren gewerblichen Tätigkeit hat das immer geklappt, hier jedoch nicht.


    Mache ich etwas falsch? Oder habe ich nur die Möglichkeit, bei diese Einkunftsart alles manuell auszurechnen und anzugeben?


    Vielen Dank für die Hilfe schon im Voraus!


    Viele Grüße,
    Stephan

    • Offizieller Beitrag

    Mit der steuerfreien Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 EStG sind alle mit dieser Tätigkeit zusammenhängenden Aufwendungen abgegolten. Also entweder steuerfreie Aufwandsentschädigung oder Einzelnachweis (EÜR).

  • Ja, soweit verstanden. Allerdings: Wenn ich Aufwendungen habe, die in Summe über den 2.100 Euro liegen, dann berücksichtigt dies das Programm und setzt die verbleibende Differenz als Verlust an. Deshalb meine Frage. Ich habe Abschreibungen für die Tätigkeit, Reisetätigkeiten, Fachliteratur etc. Die Chance ist also recht hoch, dass die Summe der Aufwendungen über den 2.100 Euro liegt. Und dann müsste sich das ganze doch steuermindernd auswirken, oder?


    Viele Grüße,
    Stephan

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe Abschreibungen für die Tätigkeit, Reisetätigkeiten, Fachliteratur etc. Die Chance ist also recht hoch, dass die Summe der Aufwendungen über den 2.100 Euro liegt. Und dann müsste sich das ganze doch steuermindernd auswirken, oder?

    Das habe ich doch schon beantwortet. Dann musst Du eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) machen.

  • Ah so ... das meintest Du. Sorry für die lange Leitung. Dazu dann aber doch noch eine Frage: Wie kann ich das am besten mit dem WISO-Sparbuch bewerkstelligen? Und gebe ich das dann weiter unter "Nebenberufliche Tätigkeit ..." oder gleich unter freiberuflicher Tätigkeit an (da bietet das Programm eine EÜR an).


    Vielen Dank,
    Stephan

    • Offizieller Beitrag

    Habe ich insoweit selber noch nicht genutzt, immer nur Testbuchungen. Es gibt aber auch ein eigenes EÜR-Modul. Das würde ich bevorzugen. Aber reine Gefühlssache. Vielleicht kann jemand aus praktischer Erfahrung Dir da mehr raten.

  • Vielleicht kann jemand aus praktischer Erfahrung Dir da mehr raten.


    ...wenn du voraussichtlich in den nächsten Jahren auch die höheren Betriebsausgaben hast, dann am besten sofort eine richtige EÜR.
    Vereinfacht in den Folgejahren einiges.
    MfG Günter