Investitonsabzugsbetrag- Wie Buchen??

  • Guten Tag,


    im Steuer Spar Magazin 2011 wird so schön über den Investitonsabzugsbetrag berichtet (Seite105). Würde diesen gerne anwenden da ich ein 4 jahre von mir geleastes Auto im Februar kaufen werde. Der Kaufbetrag ist mir vom Händler genannt worden. Ich erfülle auch alle Voraussetzungen, 90% Betrieblich Nutzung etc-. Leider frage ich mich nun folgendes:


    1. Bucht man diesen 40% Betrag in die, ich nutze Einnahmen-Überschussrechnung Sparbuch 2010 oder macht man diese Ausgabe mit der Einkommensteuererklärung geltend??
    2. Wie bucht man diesen Investitonsabzugsbetrag ...Konto Nr. ???
    3. Bucht man Netto oder Brutto??


    Besten Dank vorweg


    zuckerjunge007

  • Moin!


    Also ich sitze jetzt nicht am Pogramm, aber es müsste dafür einen vordefinierten Bereich geben, dort wo auch die Anlagenverwaltung getätigt wird.
    In diesem Bereich kannst alles eintragen und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch eine Buchung daraus generieren, sodass Du Dir darüber keine weiteren Gedanken machen brauchst.


    Gruss


    123456789

  • oder macht man diese Ausgabe mit der Einkommensteuererklärung geltend??


    Ja


    Steuerpflichtige können bereits noch in 2007 (d. h. für Wirtschaftsjahre, die nach Gesetzesverkündung im
    Bundesgesetzblatt enden und das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht) für künftige Investitionen in
    abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs-
    und Herstellungskosten gewinnmindernd geltend machen (sog. Investitionsabzugsbetrag). Dies war auch
    bisher schon über die Ansparrücklage des § 7 g EStG a. F. möglich. Neu ist jedoch, dass der Abzug nun außerbilanziell
    vorgenommen (außerbilanzielle Gewinnkorrektur) wird und nun keine Rücklagenbildung mehr in der
    Bilanz erfolgt.
    Damit ergeben sich Erleichterungen in der Bilanzerstellung.


    MfG Günter

  • ich nutze Einnahmen-Überschussrechnung...

    Ja


    Die Antwort von g.horn ist ungenau und kann so nicht stehen bleiben.


    Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 1 EStG werden im amtlichen Vordruck Anlage EÜR für das Steuerjahr 2010 in Zeile 66 bei Kennzahl 187 eingetragen. Erläuterungen zur Ermittlung der Investitionsabzugsbeträge sind der EÜR auf gesonderten Blatt beizufügen.


    Wie das technisch mit dem Sparbuch umzusetzen ist, kann ich Dir nicht sagen, da ich das Programm nicht nutze.

  • Die Antwort von g.horn ist ungenau und kann so nicht stehen bleiben.



    Es wird in der Steuererklärung eingetragen, und hat in eier EÜR oder Bilanz nichts zu suchen.
    Dort wird auch nichts gebucht.
    In einer EÜR kann man allenfalls Ergänzende Angaben machen.
    MfG Günter

  • Dass der Investitionsabzugsbetrag in WISO Sparbuch programmseitig in der von Dir eingestellten Maske eingetragen wird, ist halt so. In anderen Programmen erfolgt die Erfassung z.B. bei der Gewinnermittlung.


    Die Art der programmseitigen Erfassung ändert aber nichts am Sachverhalt und daher bin ich weiter der Meinung, dass man deine (ghorn) Aussagen zum Investitionsabzugsbetrag so nicht stehen lassen kann.


    Es ist richtig, dass der Investitionsabzugsbetrag nicht gebucht wird und es dafür keine DATEV-Konten gibt. Aber nur weil er nicht gebucht werden muss, heißt das doch nicht, dass er nicht mehr Bestandteil der Gewinnermittlung ist. Dies hat doch nur den Vorteil, dass bei einer nachträglichen Änderung nicht mehr aufwendig gebucht werden muss, man rechnet nur noch zu oder ab. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich die Bildung des einzelnen Abzugsbetrages sich eben nicht aus der Buchhaltung ergeben muss. Als Nachweis reicht eine einfache tabelarische Auflistung.

    Trotz alledem ist der Investitionsabzugsbetrag ein Bestandteil der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG und hat Auswirkungen auf den steuerlichen Gewinn/Verlust. Schau Dir doch einfach einmal die Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck an und lies einmal in der dazugehörigen Ausfüllhilfe der Finanzverwaltung nach.


    Kurz und bündig, kann man folgendes zum Investitionsabzugsbetrag zusammenfassen:

    • Der Investitionsabzugsbetrag mindert den Gewinn des Unternehmens.
    • Im Jahr der Investition muss der Investitionsabzugsbetrag wiederum dem Gewinn hinzugerechnet werden.
      Er kann aber gleichzeitig als Betriebsausgabe bei der Abschreibung des Gegenstands abgezogen werden, so dass sich die Auswirkung auf den Gewinn ausgleicht.
    • Wird die geplante Investition jedoch nicht oder nicht in der geplanten Höhe getätigt, muss der Gewinn rückwirkend korrigiert werden. Der Steuerbescheid für wird dann ebenfalls rückwirkend geändert und die Steuernachzahlung kann verzinst werden.

    3 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Zitat aus dem Wiso Sparbuch:


    "Mit dem Investitionsabzugsbetrag bietet Ihnen der Gesetzgeber die Möglichkeit Geld für zukünftige Investitionen zurückzulegen. Dadurch wird der Gewinn im Jahr der Rücklage gemindert. Mit Anschaffung des Wirtschaftsgutes müssen die Rücklagen wieder aufgelöst werden. Diese Gewinnerhöhung kann jedoch durch einen Herabsetzungsbetrag gemindert werden."


    Da er meinen Gewinn mindert bzw mindern soll, werde ich ihn wohl auch in der EÜR erfassen müssen. Er muss ja auch für ein BESTIMMTES Wirtschaftsgut verwendet werden, welches dann ja auch im Anschaffungsjahr Anlagenspiegel auftauchen muss.


    Oder sehe ich das falsch?

  • In Beitrag #5 wird hat ghorn ein Bild eingestellt, dass darstellt wie das wohl unter Sparbuch gehandhabt wird.

  • Aber nur weil er nicht gebucht werden muss, heißt das doch nicht, dass er nicht mehr Bestandteil der Gewinnermittlung ist.


    Nein, ist nicht Bestandteil der Gewinnermittlung, und wird auch in keiner Bilanz oder GuV oder auch EÜR aufgeführt.
    Im amtlichen EÜR-Formular ist dann scheinbar die Lösung mit den Ergänzenden Angaben gefunden worden, damit er bei dieser vereinfachten Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben nicht vergessen wird bzw. berücksichtigt werden kann.
    Im Grunde meinen wir doch dasselbe. ;)
    MfG Günter


    Zur Erinnerung: Der Fragesteller wollte wissen, wie man den Investitionsabzugsbetrag verbucht?........eben überhaupt nicht.

  • Du bist aber auch ein Erbsenzähler mit Deinem Buchen / Nicht-Buchen!


    Wenn du Buchhaltung machst, musst du Erbsen zählen, und wenn eine fehlt, musst du sie suchen, sonst ist die gesamte Ordnungsmäßigkeit deiner Buchhaltung gefährdet. :thumbsup:
    MfG Günter


    EOT