Fahrtkosten Fortbildung berechnen und Taxifahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung

  • Guten Tag,
    ich habe gleich zwei Fragen.
    1.) Im Sparbuch 2011 muss man jetzt bei Fortbildungen und Bewerbungskosten bei den Fahrtkosten die tatsächlichen Kosten des Bahntickets angeben.
    Früher konnte man doch einfach die Entfernung pauschal angeben. Hat sich da was geändert? Wie soll man verfahren wenn man mit der Bahn zu einem Kongress gefahren ist. Pauschale Kosten oder die Kosten für das Bahnticket die niedriger sind?
    2.) Ich habe eine steuerlich schon anerkannte doppelte Haushaltsführung. Ich fahre immer mit der Bahn, hier hat man aber ja noch die Möglichkeit eine Pauschale anzugeben, die finanziell günstiger ist. Da ich immer mit dem Taxi zum Bahnhof gefahren bin ist meine Frage ob und wie man die Taxikosten, alle Belege gesammelt, auch geltend machen kann??
    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    zu 1.) Bei mir ist alles wie gewohnt einzutragen. Vielleicht noch einmal genau lesen.
    zu 2.) Es gibt die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen nachgewiesenen Kosten (Summe Bahn und Taxi).

  • hmm ich sehe grade das die KM Pauschale verwirrend ist.




    Ich habe 2 tage Schulung also fahre ich 4 mal 150km also insgesamt 600km bekomme ich dafür pro km 60Cent?




    Oder wird da nur die EINFACHE fahrt berechnet? Also bekomme ich 300km zu je 60cent?




    in der Tabelle steht "Anzahl Fahrten" da mache ich 4 , Entfernung 150km macht dann 600km un der rechnet 360 Euro aus.


    Oben steht ja noch "Anzahl und einfache Entfernung".




    Also so würde ich das mal auslegen das ich 300km*60cent bekomme für 2
    Tage 4 mal fahren und 2 fahrten (HINWEG) werden bezahlt und RÜCKWEG
    nicht also dürfe ich bei "Anzahl Fahrten" nur eine 2 rein machen obwohl
    ich 4 mal gefahren bin?

    • Offizieller Beitrag

    hmm ich sehe grade das die KM Pauschale verwirrend ist.

    Was ist daran verwirrend? Es gibt Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,30€ je Entfernungskilometer oder Fahrten anlässlich Auswärtstätigkeiten mit 0,30€ je gefahrenen Kilometer.

    • Offizieller Beitrag

    da steht aber 60 Cent

    Ja. Und was steht da sonst noch? So etwas wie Anzahl und Entfernung? Man sollte auch richtig lesen.
    0,60€ : 2 (Entfernung = Hin- und Rückfahrt) = 0,30€ für die einfach tatsächliche Fahrtstrecke (je km)

  • Haja das habe ich doch gelesen und darauf bezog sich ja auch die frage wo ich vor 2 Posts gestellt habe.


    "Ich habe 2 tage Schulung also fahre ich 4 mal 150km also insgesamt 600km bekomme ich dafür pro km 60Cent?


    Oder wird da nur die EINFACHE fahrt berechnet? Also bekomme ich 300km zu je 60cent?


    in der Tabelle steht "Anzahl Fahrten" da mache ich 4 , Entfernung 150km macht dann 600km un der rechnet 360 Euro aus.


    Oben steht ja noch "Anzahl und einfache Entfernung".


    Also so würde ich das mal auslegen das ich 300km*60cent bekomme für 2 Tage 4 mal fahren und 2 fahrten (HINWEG) werden bezahlt und RÜCKWEG


    nicht also dürfe ich bei "Anzahl Fahrten" nur eine 2 rein machen obwohl ich 4 mal gefahren bin?

    • Offizieller Beitrag

    Also so würde ich das mal auslegen das ich 300km*60cent bekomme für 2 Tage 4 mal fahren und 2 fahrten (HINWEG) werden bezahlt und RÜCKWEG
    nicht also dürfe ich bei "Anzahl Fahrten" nur eine 2 rein machen obwohl ich 4 mal gefahren bin?

    Ja, ja und ja. WISO unterstellt halt, dass jemand der irgendwo hingefahren ist auch irgendwie zurückkommen muss.


    2 Fahrten, weil 0,60€ für hin und zurück eben 0,30€ je gefahrener einfacher Strecke entspricht. Einfachste Mathematik.


    Allerdings könntest Du auch durch einen Klick auf Eingabe der gefahrenen Kilometer umstellen.


    Und da könntest Du auch leicht selber drauf kommen, wenn Du die durch WISO zur Verfügung gestellten Hilfen nutzen würdest. Z.B. einfach mal so ein Fragezeichen anklicken.