Arbeitslosengeld

  • Hallo,



    bin seit ein paar Monaten arbeitslos und habe von der Arbeitsagentur für den Zeitraum bis 31.12.2010 insgesamt rund 6.000,-- EURO bekommen. Diesen Betrag habe ich im WISO Steuersparbuch als Lohnersatzleistung angegeben. Nun erhalte ich von der Agentur für Arbeit eine Entgeltbescheinigung, in der als "Entgelt für Rentenversicherung" ein Betrag von rund 13.000,-- EURO ausgewiesen wird. Welchen Betrag muss ich bei der Steuererklärung angeben: den tatsächlich erhaltenen Betrag (6.000,-- EURO) oder den von der Arbeitsagentur als "Entgelt für Rentenversicherung" bescheinigten Betrag (13.000,-- EURO)? Oder erhalte ich demnächst noch von der Arbeitsagentur eine Entgeltbescheinigung für das Finanzamt mit einem evtl. anderen Betrag?

    • Offizieller Beitrag

    Der tatsächlich erhaltene Betrag (6.000 EUR) wird in Zeile 94 Mantelbogen (Einkommensleistungen die dem Progressionsvorbehalt unterliegen) angegeben.

    Na ja, dem Progressionsvorbehalt unterliegt immer noch der Bruttobetrag, der i.d.R. nicht unerheblich von dem ausgezahlten Betrag abweicht.


    Welcher Betrag hier nun maßgeblich ist, sollte sich aus der Bescheinigung ergeben. Und der Hinweis, dass peter111 die Leistungsmitteilung auf Grund der maschinellen Datenübermittlung nicht abwarten muss, hilft ihm nicht weiter, da er ja seine Angaben, zwecks Steuerberechnung, auch zutreffend in das WISO-Steuer-Sparbuch eingeben möchte.

    • Offizieller Beitrag

    Und deshalb steht auch auf der Bescheinigung "Leistungsbetrag / Betrag für Finanzamt".

    Und wo steht, dass dieser Leistungsbetrag auch mit dem tatsächlichen Zahlbetrag identisch ist? Hat sich vielleicht geändert in den letzten Jahren?

    Brutto und netto gibt es da nicht bescheinigt.

    Eben, deshalb halte ich den Leistungsnachweis für das Finanzamt (noch) für zwingend erforderlich.