Fahrtkosten zwischen Arbeitsstätten

  • Hallo zusammen,


    im abgelaufenen Steuerjahr war ich teilweise halbtags März bis Oktober an einer zweiten Arbeitsstätte des AG tätig.
    Zudem habe ich ab August 2010 eine neue Wohnung bezogen; der Anfahrtsweg zur Arbeit wurde damit ca. 1 km kürzer.


    Das heißt:
    - Morgens Zuhause >> kaufmännische Hauptverwaltung ca. 18 km


    - Mittags kaufmännische Hauptverwaltung >> Produktionsstandort ca. 7 km, ca. 2-3 Tage die Woche im Jahresschnitt


    - Abends Produktionsstandort >> Zuhause ca. 25 km


    Ich habe jetzt zunächst nur mal die Anfahrten zur Hauptverwaltung bei den Werbungskosten als Fahrtkosten angesetzt; hier habe ich einen zweiten Eintrag für den neuen Wohnort angelegt.


    Nun meine Frage: Kann ich die Fahrten kaufmännische Hauptverwaltung nach Produktionsstätte ebenfalls irgendwie ansetzen und wo und wie trage ich diese im Sparbuch ein. Leider habe ich für diese "Zusatzfahrten" jedoch keine Belege.


    Grüße,
    MacGyver

  • Ich würde diese Kilometer in voller Höhe als "beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit" (WISO Steuer Sparbuch 2011 unter "Ausgaben zu Löhnen und Gehälter") erfassen.


    Du hast als Entfernungspauschale also 18 Kilometer am Tag (nur einfach Strecke absetzbar) und die zusätzlichen Kilometer (in Deinen Angaben sind es 14) gelten komplett als beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit


    Als Nachweis stellen die Arbeitgeber normalerweise eine Bescheinigung der Reisekosten aus.

    • Offizieller Beitrag

    Das sehe ich anders. M.E. liegen zwei regelmäßige Arbeiststätten vor. Also die Fahrt zu ersten Arbeitsstätte und die Heimfahrt von der zweiten Arbeitsstelle sind jeweils mit der hälftigen Kilometerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzen. Die 7 Kilometer zwischen den beiden regelmäßigen Arbeitsstätten ist mit den tatsächlichen Kosten bzw. 0,30€ für den gefahrenen Kilometer abziehbar.

  • Man müsste um ganz genau zu sein hochrechnen an wieviel Tagen im Jahr die zweite Arbeitsstätte angefahren wurde um eine Regelmäßigkeit und Nachhaltigkeit zu sehen. Nichts desto Trotz sind die Fahrten zwischen den Arbeitsstätten als Reisekosten abzusetzen.


    Nachzulesen unter:
    LStR Hinweis 9.5 LStH 2010

    • Offizieller Beitrag

    Nichts desto Trotz sind die Fahrten zwischen den Arbeitsstätten als Reisekosten abzusetzen.

    Genau das sage ich doch (auch ohne Fundstelle). Aber eben nur 7km.

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank erstmal für die Antworten. Ich habe entsprechend auch nochmals etwas recherchiert und bin in dieser Recherche auch zu dem Schluss gekommen die Anfahrt zur zweiten Arbeitsstätte als Reisekosten anzusetzen.


    Muss mich jedoch korrigieren es sind nur 4,7 km zwischen beiden Arbeitsstellen.


    Ich habe jetzt angesetzt wie folgt:
    6 Monate x 4 Wochen = 24 Wochen - 2 Wochen Urlaub = 22 Wochen * 3 Tage die Woche = 66 Tage x 0,30 EUR x 4 km = 79,20 EUR


    Ich denke, dass bei der monströsen Summe von 79,20 EUR das FA die Ansetzung so akzeptiert.


    Grüße,
    MacGyver

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, dass bei der monströsen Summe von 79,20 EUR das FA die Ansetzung so akzeptiert.

    Da ist von auszugehen.


    Nur daran denken, die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte jeweils hältig anzusetzen. Mit der Entfernungspauschale sind ja Hin- und Rückfahrt abgegolten.
    Also AT x 18 km x 0,30€ : 2 und AT x 25 km x 0,30€ : 2 .