Hallo zusammen,
im abgelaufenen Steuerjahr war ich teilweise halbtags März bis Oktober an einer zweiten Arbeitsstätte des AG tätig.
Zudem habe ich ab August 2010 eine neue Wohnung bezogen; der Anfahrtsweg zur Arbeit wurde damit ca. 1 km kürzer.
Das heißt:
- Morgens Zuhause >> kaufmännische Hauptverwaltung ca. 18 km
- Mittags kaufmännische Hauptverwaltung >> Produktionsstandort ca. 7 km, ca. 2-3 Tage die Woche im Jahresschnitt
- Abends Produktionsstandort >> Zuhause ca. 25 km
Ich habe jetzt zunächst nur mal die Anfahrten zur Hauptverwaltung bei den Werbungskosten als Fahrtkosten angesetzt; hier habe ich einen zweiten Eintrag für den neuen Wohnort angelegt.
Nun meine Frage: Kann ich die Fahrten kaufmännische Hauptverwaltung nach Produktionsstätte ebenfalls irgendwie ansetzen und wo und wie trage ich diese im Sparbuch ein. Leider habe ich für diese "Zusatzfahrten" jedoch keine Belege.
Grüße,
MacGyver