Wo Hortbetreuungskosten eintragen

  • Hallo,


    ich habe im Steuerprogamm 2011 unter Kinder, Kinderbetreuungskosten die Kindergartenkosten für meinen Sohn eingetragen. Ab September ist er dann in den Hort gegangen und 6Jahre alt geworden. Das Programm akzeptiert aber nur die Kosten bis zu seinem sechsten Geburtstag. und der Rest wird ohne Ansatzmöglichkeit angezeigt.


    Wo kann ich Betreuungskosten nach dem 6. Geburtstag eintragen? Diese sind doch ebenfalls als Sonderausgaben absetzbar! Oder kann ich die Hortkosten nicht mehr absetzen?


    Danke ?(

  • Die Altergrenze von 3 - 6 Jahren gilt für Alleinverdiener.


    Um Kinderbetreuungskosten bis zum 14. Lebensjahr geltend machen zu können müssen weitere Bedingungen erfüllt sein. Diese sind beispielsweise gegeben wenn beide Eltern erwerbstätig sind, ein oder zwei Elternteile in Ausbildung sind, eine Behinderung vorliegt und so weiter.


    Wenn das bei Dir der Fall ist kannst das ja schildern und wir kiönnen Dir dann beschreiben in welches Feld Du welche Werte eintragen kannst.

  • Hallo,


    habe leider ein ähnliches Problem! Mein Sohn ist am 1.9.2010 sechs geworden (hat einen behindertenausweis), ich kann aber die fast zum gleichen Datum horrend gestiegenen Kitagebühren in HH ab 1.9. nicht mehr ansetzen da mir WISO ab dem 1.09.2010 nur noch die Option "Ohne Ansatzmöglichkeit" anbietet/eintragen lässt...
    Was kann ich tun, damit WISO es doch zulässt, darf ich es definitiv nicht oder wo muss ich ggf. eine andere Eintragung vornehmen?


    Besten Dank im Voraus für die Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Das Sparbuch gibt alle Eingabemöglichkeiten je nach bereits getätigten Angaben vor. Dann fehlt einfach irgendwo ein Klick an der rechten Stelle. In meiner Testdatei funktioniert es wunderbar.

  • Das hilft mir leider nicht sehr viel weiter, da ich nicht orten kann wo in meinen vorherigen Eingaben die Kriterien für diese reduzierte Eingabemöglichkeit für diese Maske festgelegt wird.

    • Offizieller Beitrag

    Das dezidierte Abarbeiten aller in Frage kommenden Punkte im Rahmen der Eingaben zu den Kindern kann dir hier keiner abnehmen. Im Zweifel musst Du halt rumprobieren. Müssen wir auch.