Hallo ich mache von der Firma aus eine Fortbildung zum techniker.
Ich muss von meiner Wohnung als zu der Lernstätte fahren das sind ca. 144km /Strecke.Die Lernsstätte ist unabhänig von meinem Betrieb also als würde ich praktisch in die Schule gehen.
Ich war letztes Jahr von..
14.06-17.06 4Tage
28.06-02.07 5Tage
05.07-07.07 3Tage
12.07.13.07 2Tage
15.07-16.07 2Tage
10.08-11.08 2Tage
21.12-21.12 1Tag
...auf der Fortbildung, die Hotelkosten hat die Firma übernommen.
Die Fortbildungsfahrtkosten belaufen sich auch ca. 1800Euro.
Jetzt die Fragen:
Wie muss ich dem Finanzamt dies nachweisen das ich dort war oder akzeptieren sie die angegebenen Daten in der Erklärung?
Kommt hier die 3 Monatsfrist zum tragen da ich ja am 21.12 auch bei der Fortbildung war? Wäre es besser für mich wenn ich dann einfach die Schlulung vom 21.12 nicht angebe dann wäre ich ja unter den 3 Monaten oder gebe ich den 21.12 doch an und bekomme für den 21.12 dann nur den Anatz der Entfernungpauschale was ich ma so verstehe das nur die einfache Fahrt 144/km zu 30 Cent bezahlt wird und ich die Rückfahrt selber tragen muss?
Im Online Handbuch steht ja das bei Inhaltlichen bezug zum bestehenen Denstverhältniss das wenn die Fortbildungsstätte jetzt nicht mehr als 2 tage aufgesucht wird das sie dann als neue Dienstreise betrachtet wird.
Jetzt war ich ja bei 3 Schulungen die 4,5,und 3 Tage gingen, kommt da jetzt die 3 Monatsfrist zum tragen?
Komisch ist auch das im handbuch steht: Eingabe im Dialog sie sollten kein Kreuz bei "Die Fortbildungsstätte wird mehr als 2 TAgen wochentlich aufgesucht setzen">>> Ich finde das gar nicht wo ich das Kreuz setzen kann?!
Ich mache jetzt schon seit Jahren die Lohnsteuererklärung mit Wiso aber das ist mir nun neu daher muss ich fragen
Was wäre die für mich optimalste Lösung? Danke