Fortbildung,3 Monatsfrist,Nachweispflicht?

  • Hallo ich mache von der Firma aus eine Fortbildung zum techniker.
    Ich muss von meiner Wohnung als zu der Lernstätte fahren das sind ca. 144km /Strecke.Die Lernsstätte ist unabhänig von meinem Betrieb also als würde ich praktisch in die Schule gehen.


    Ich war letztes Jahr von..
    14.06-17.06 4Tage
    28.06-02.07 5Tage
    05.07-07.07 3Tage
    12.07.13.07 2Tage
    15.07-16.07 2Tage
    10.08-11.08 2Tage
    21.12-21.12 1Tag


    ...auf der Fortbildung, die Hotelkosten hat die Firma übernommen.


    Die Fortbildungsfahrtkosten belaufen sich auch ca. 1800Euro.


    Jetzt die Fragen:


    Wie muss ich dem Finanzamt dies nachweisen das ich dort war oder akzeptieren sie die angegebenen Daten in der Erklärung?
    Kommt hier die 3 Monatsfrist zum tragen da ich ja am 21.12 auch bei der Fortbildung war? Wäre es besser für mich wenn ich dann einfach die Schlulung vom 21.12 nicht angebe dann wäre ich ja unter den 3 Monaten oder gebe ich den 21.12 doch an und bekomme für den 21.12 dann nur den Anatz der Entfernungpauschale was ich ma so verstehe das nur die einfache Fahrt 144/km zu 30 Cent bezahlt wird und ich die Rückfahrt selber tragen muss?


    Im Online Handbuch steht ja das bei Inhaltlichen bezug zum bestehenen Denstverhältniss das wenn die Fortbildungsstätte jetzt nicht mehr als 2 tage aufgesucht wird das sie dann als neue Dienstreise betrachtet wird.
    Jetzt war ich ja bei 3 Schulungen die 4,5,und 3 Tage gingen, kommt da jetzt die 3 Monatsfrist zum tragen?
    Komisch ist auch das im handbuch steht: Eingabe im Dialog sie sollten kein Kreuz bei "Die Fortbildungsstätte wird mehr als 2 TAgen wochentlich aufgesucht setzen">>> Ich finde das gar nicht wo ich das Kreuz setzen kann?!


    Ich mache jetzt schon seit Jahren die Lohnsteuererklärung mit Wiso aber das ist mir nun neu daher muss ich fragen :D


    Was wäre die für mich optimalste Lösung? Danke

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt war ich ja bei 3 Schulungen die 4,5,und 3 Tage gingen, kommt da jetzt die 3 Monatsfrist zum tragen?

    Nein, warum auch. Du warst ja nicht mehr als drei Monate ununterbrochen dort zum Lehrgang. Mache Deine Angaben bei den Reisekosten/Auswärtstätigkeiten und fertig.

  • ah ok Danke dann wäre die erste frage schon geklärt :)


    Jetzt liegt es nur noch daran ob ich das nachweisen MUSS oder ob das Finanzamt die eingetragenen Kosten so akzeptiert !?

  • hmm ich sehe grade das die KM Pauschale verwirrend ist.


    Ich habe 2 tage Schulung also fahre ich 4 mal 150km also insgesamt 600km bekomme ich dafür pro km 60Cent?


    Oder wird da nur die EINFACHE fahrt berechnet? Also bekomme ich 300km zu je 60cent?


    in der Tabelle steht "Anzahl Fahrten" da mache ich 4 , Entfernung 150km macht dann 600km un der rechnet 360 Euro aus.
    Oben steht ja noch "Anzahl und einfache Entfernung".


    Also so würde ich das mal auslegen das ich 300km*60cent bekomme für 2 Tage 4 mal fahren und 2 fahrten (HINWEG) werden bezahlt und RÜCKWEG nicht also dürfe ich bei "Anzahl Fahrten" nur eine 2 rein machen obwohl ich 4 mal gefahren bin?