Verlust

  • Ich bin nebenberuflich selbstständig und habe einen Online Verkaufsshop. Habe eine Einnahme- und Überschußrechnung gemacht und das Jahr 2000 mit ca. 12.000 DM Verlust abgeschlossen aufgrund von Anschaffungen. Den Verlust habe ich mit meinen Privatvermögen (keine Darlehen) bezahlt praktisch geborgt. Wie kann ich diesen Verlust im folgenden Jahr 2001 berücksichtigen?

  • Hallo Frau Schneider


    Den Verlust können Sie nach § 10d EStG vor- oder rücktragen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Franz Degenhardt

  • Hallo Herr Degenhardt, danke für die Antwort. Leider verstehe ich die Zusammenhänge nicht so recht. Der Verlust wurde von meinen positiven Einkünften (als Arbeitsnehmer)abgezogen, so dass meine Einkünfte fast 0 sind. Somit habe ich auch keine Möglichkeit z. B. Kinderbetreuungskosten geltend zu machen. Aber wie verbuche ich ein Verlust im Folgejahr bei der Betriebsabrechnung. Ich habe praktisch 12.000 DM aus privaten Geldern in mein Geschäft investiert, praktisch geborgt und möchte diese gern wieder haben. Kann ich vielleicht mit einem negativen Anfangsbestand (12.000 DM)das neue Geschäftsjahr beginnen oder muss ich die 12.000 DM als Ausgabe vom Gewinn im Folgejahr buchen oder welche Möglichkeit habe ich?