Übernachtungskosten - Kleinkind

  • Ich bin nebenberuflich selbstständig. Habe einen Onlinshop und Verkaufsstand, so dass ich an den Wochenenden auf Veranstaltungen/Festen unterwegs bin. Habe ein Kleinkind (1Jahr)dass ich an den Wochenenden mitnehmen muss, da keine andere Unterbringung möglich ist und zusätzlich ein Kindermädel (anderes größeres Kind) Dadurch entstehen erhöhte Übernachtungskosten. Kann ich diese als Betriebsausgaben abrechnen, da sie ja unmittelbar mit dem Geschäft in Verbindung stehen?

  • Hallo Frau Schneider


    Leider kann ich weder Ihrer Argumentation noch Ihrer Ansicht folgen.


    Inwiefern hängen die beschriebenen Kosten mit Ihrem Geschäft zusammen? Sie können doch kein Kleinkind auf Flohmärkte oder dergleichen mitnehmen und sagen dies ist an meine unternehmerische Tätigkeit gekoppelt.


    Steuerlich erhalten Sie doch ein Betreuungsfreibetrag für dieses Kind.


    Die Kosten für die Übernachtung des Kindes stellen keine Betriebsausgabe dar und können von daher nicht als solche abgezogen werden.



    Mit freundlichen Grüßen
    Franz Degenhardt

  • Hallo Herr Degenhardt, leider kann ich Ihre Ansicht nicht teilen. Ich bin alleinstehend und auf die Umsätze angewiesen. Betreuungskosten kann ich nicht geltend machen, da meine Einkünfte dazu nicht reichen. Das Kind muss ich mitnehmen, da eine andere Unterbringung nicht vorhanden bzw. finanziell nicht möglich ist. Und Kindereinrichtungen haben im Moment am Wochenende noch nicht auf oder sind zu teuer, außerdem zeitl. begrenzt. Mir bleibt keine andere Möglichkeit. Sehen Sie es doch mal von der anderen Seite: Wenn ich am Wochenende keinen Verkaufsstand hätte, bräuchte bzw. hätte ich auch keine Übernachtungskosten.