Hallo Forum,
sorry für diese grundlegende Frage, aber ich habe bisher keine Antwort darauf finden können...
Wie melde ich die Sondervorauszahlung beim FA an? (Ich denke damit ist nicht die Anmeldung zur Dauerfristverlängerung gemeint - die muss man ja nur einmal machen.)
Gibt es dafür eine Funktion in EÜR&KASSE oder schreibe ich dem FA einen Brief oder ... ?? (s. Zitatkasten)
Letztes Jahr hatte ich mich bereits zur Dauerfristverlängerung angemeldet und prompt die Frist verpasst, darauf hin wurde meine Vorauszahlung vom FA geschätzt.
Ich möchte es dieses Jahr richtig machen. Dass ich den Betrag entrichten/überweisen muss, ist klar. Aber was bedeutet in diesem Fall angemeldet?
ZitatDie Fristverlängerung wird bei monatlicher Abgabe der Voranmeldungen unter der Auflage erteilt, dass während der Geltungsdauer der Fristverlängerung jährlich bis zum 10. Februar eine Sondervorauszahlung angemeldet und entrichtet wird.
Vielen Dank für jeden Hinweis und Gruß
Marc