Zu einer Eigentümerversammlung sollen alle Eigentümer eingeladen werden.
Aber wIe ist es eigentlich mit Ex-Eigentümern, also solche, die ihre Wohnung im abgelaufenen Wirtschaftsjahr verkauft haben? Von der Abrechnung sind sie ja noch - zumindest anteilig - betroffen. Mit den aktuellen Themen haben sie aber nichts mehr zu tun.
Bekommen Ex-Eigentümer nur die Abrechnung oder auch eine Einladung und haben da auch ein volles Stimmrecht oder nur bei der Entlastung/Genehmigung der Abrechnung?
Ich habe bis jetzt keine Antwort darauf gefunden und bin an eurer Meinung interessiert.