Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten

  • Hallo !


    mein Arbeitgeber in 2009 hatte die Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen meiner Reisekostenabrechnungen etwas anders berechnet als wie im Gesetz geregelt. Das hatte 2009 zur Folge, dass ich die Differenz im Rahmen meiner Erklärung über die Werbungskosten (Arbeitnehmer Pauschbetrag) geltend machen konnte.


    Nun, für die Erklärung für 2010, stehe ich aber irgendwie auf dem Schlauch.


    Meine Idee / Mein Ziel.
    Ich erfasse meine Reisekosten (die ich auch ggü. dem Arbeitgeber abgerechnet habe) im Wiso Steuerprogramm einfach nochmal um sicherzustellen, dass nichts vergesse, was sich auf meine Einkommensteuer auswirken kann.


    Ggü. meinem Arbeitgeber habe ich je Reise den Verpflegungsmehraufwand ermittelt, die Hotelkosten, Bahntickets, Taxi, Parkgebühren, Mautgebühren etc. erfasst.
    Bei den Hotelkosten habe ich getrennt zwischen den ausgewiesenen Frühstückskosten und der Übernachtung. Beim Verpflegungsmehraufwand habe ich dann entsprechend
    die Kürzung für das Frühstück (4,80) vorgenommen.
    Ich muss in unsere Reisekostenabrechung auch erfassen, wenn ich z.B. vom Kunden zum Mittag- oder Abendessen eingeladen wurde. Dies führt dann nochmal entsprechend zur Kürzung des Verpflegungsmehraufwands.


    Jetzt meine Fragen:
    + in Wiso habe ich die Reisekosten über die "Detaillierte Erfassung" erfasst. korrekt?
    + muss ich die Mittags- /Abendessenskürzung auch eintragen? Wenn ja, wo?
    + wie erfasse ich den Betrag, den ich vom Arbeitgeber auf Basis meiner Reisekostenabrechnung bekomme?
    + über meine Lohnsteuerkarte werden ja "Zeile 20: steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" ausgewiesen. Dieser Betrag deckt "nur" die Verpflegungsmehraufwendungen ab?


    Ich glaube mein Verständnisproblem liegt in der Hauptsache an den Kürzungen für Frühstück usw.
    Im Grunde muss ich doch gar nicht alle Reisekosten (wie z.B. Bahnticket, Parkgebühren) erfassen, wenn ich alles vom Arbeitgeber monatlich erstattet bekomme - oder?
    Ich muss doch nur die Verpflegungsaufwendungen erfassen, aber wie, an welcher Stelle und welche Kürzungen erfasse ich?


    Sorry, wenn ich mich so umständliche ausdrücke.


    Danke im Vorraus!