Firmenwagen Außergewöhnliche Abschreibung ???

  • Hallo zusammen,


    ich stehe grad vor einer totalen Herausforderung und weiss nicht mehr weiter...


    Also... Ein Auto wurde 09/2009 als Firmenwagen gebraucht angeschafft. Dies wurde bis heute linear abgeschrieben. Abschreibungsdauer war gedacht 3 Jahre. Sprich bis 09/2012.
    Etwas mehr Info: Anschaffungskosten 25 Teuro brutto. Netto 21.9 Teuro.
    Restwert am 31.01.2011 laut AfA= ca. 11.674 tausend Euro. Laut Schwacke ein Wert von 18 Teuro.


    Nun hat der Wagen in den letzten Wochen 2 Unfälle gahabt. (Im Recht). Gutachten wurde gemacht. Es liegt ein Schaden i.H.v. knapp 6000 € Brutto. Das Vorhaben ist den Wagen in das Privatvermögen zu übernehmen.
    Es soll auch ein Restwertgutachten gemacht werden. Hat eventuell auch noch andere Schaden, so dass ich denke, dass er mit den jetztigen Schäden weit unter dem Restwert der AfA Tabelle liegen wird.


    Nun die Herausforderungen:
    1. Sollte/Kann ich die Schäden der letzten Wochen in meiner linearen AfA-Tabelle als aussergewöhnlich abschreiben?
    Dann hätte ich nämlich nur noch die Hälfte als Restwert
    2. Da ich die Regulierungen netto ausbezahlt bekomme und der Wagen am Schadenstag noch zum BV gehörte, wäre es da sinnvoll diese auch vor der Übernahme ins PV reparieren zu lassen? Oder sollte ich den Wagen so mit einem Restwert übernehmen?


    Wäre echt für jede hilfreiche Antwort dankbar.


    MFG

    • Offizieller Beitrag

    2. Da ich die Regulierungen netto ausbezahlt bekomme und der Wagen am Schadenstag noch zum BV gehörte,

    Was soll denn da noch Spielraum für aAfA bleiben, wenn heutzutage alle Gutachter und Versicherungen davon ausgehen, dass Fahrzeuge zu 100% wiederhergestellt werden? Und Du bekommst die Reparaturkosten nun mal voll erstattet. Und wenn die Versicherung auf Grund des Gutachtens einen Wertverlust anerkennt und erstattet, dann gleicht sich das insoweit mit der festgestellten aAfA aus. Da gibt es bei der Steuer kein Geschäft zu machen.

  • Hat eventuell auch noch andere Schaden, so dass ich denke, dass er mit den jetztigen Schäden weit unter dem Restwert der AfA Tabelle liegen wird.



    Na klar, prima, möglichst zum Nullwert ins Privatvermögen übernehmen, und alles im Betrieb abschreiben.
    Dann musst du aber auch die Versicherungsleistung voll versteuern. :P
    MfG Günter

  • Zitat von »baron_ma« Hat eventuell auch noch andere Schaden, so dass ich denke, dass er mit den jetztigen Schäden weit unter dem Restwert der AfA Tabelle liegen wird.


    Na klar, prima, möglichst zum Nullwert ins Privatvermögen übernehmen, und alles im Betrieb abschreiben.
    Dann musst du aber auch die Versicherungsleistung voll versteuern.
    MfG Günter



    Zum Nullwert ins Privatvermögen zu übernehmen wäre überdimensiol cool. :D


    Die Versicherungsleistung wird natürlich voll versteuert.


    Es geht doch einfach ums Prinzip. Ist es möglich???? Und wie??? Bitte nur um hilfreiche Beitäge.