Zu einer ordnungsgemäßen Abrechnung gehört die Mitteilung der Anfangs- und Endbestände aller Bankkonten (Fehlen kann zur ANfechtung von Verwalter- und Beiratentlastung führen).
Der Stand der Rücklagenkonten wird auch auf der Rücklageentwicklung angezeigt.
Was fehlt, ist Anfangs- und Endbestand des Hausgeldbankkontos.