Krankheitskosten

  • Hallo,


    ich zahle für meinen Mann und mich jedes Jahr an die Krankenkasse die Vorauszahlung um für das kommende Jahr befreit zu werden. Zusätzlich kommen aber noch privat Rezepte dazu.


    Kann ich die Vorauszahlung für uns beide auch irgendwo eintragen, damit der Betrag über die Vorauszahlung angerechnet werden kann?

  • Ich zahle im Dezember über 500 € an die Krankenkasse, damit ich nicht das Jahr über für jedes Rezept die Gebühr zahlen muss. Das sind 1% vom Bruttolohn meines Gehaltes und der Rente meines Mannes.
    Ich habe mal vor 20 Jahren gelernt, dass ich dies Kosten entweder bei der Steuer oder der Krankenkasse geltend machen kann, alles was darüber hinaus geht wird bei der Steuerklärung berücksicht.
    Nur woher weis das FA, dass ich diese 1% schon bezahlt habe, wenn ich sie nicht eintragen kann. Denn ich habe ja noch mehr Ausgaben beim Zahnarzt ect.

    • Offizieller Beitrag

    Ich zahle im Dezember über 500 € an die Krankenkasse, damit ich nicht das Jahr über für jedes Rezept die Gebühr zahlen muss. Das sind 1% vom Bruttolohn meines Gehaltes und der Rente meines Mannes.

    Wer macht denn so etwas? Freiwillig und im Voraus 500€ zahlen, ohne zu Wissen, in welcher Höhe überhaupt Kosten entstehen. So hoch sind die Rezeptgebühren der gesetzlichen KK ja nun auch nicht. Was passiert denn mit den 500€, wenn Dir gar keine oder weniger Eigenanteile entstehen, als Du vorausgezahlt hat?


    Allenfalls außergewöhnliche Belastung i.S. § 33 EStG unter Anrechnung der zumutbaren Eigenbelastung.

  • Wer macht denn so etwas? Freiwillig und im Voraus 500€ zahlen, ohne zu Wissen, in welcher Höhe überhaupt Kosten entstehen. So hoch sind die Rezeptgebühren der gesetzlichen KK ja nun auch nicht. Was passiert denn mit den 500€, wenn Dir gar keine oder weniger Eigenanteile entstehen, als Du vorausgezahlt hat?

    Na wer soll das schon machen? Diejenigen, die mehr als 500 Euro Zuzahlung pro Jahr zahlen müssen. Natürlich kann man auch normal die Zuzahlung in der Apotheke zahlen und dann später den Anteil, der die 1% oder 2% übersteigen wieder von der Krankenkasse zurückholen, aber das ist insgesamt viel aufwendiger, als einfach einmal die 1% oder 2% pro Jahr zu zahlen und damit ist das Problem abgehakt.

    • Offizieller Beitrag

    Na wer soll das schon machen? Diejenigen, die mehr als 500 Euro Zuzahlung pro Jahr zahlen müssen. Natürlich kann man auch normal die Zuzahlung in der Apotheke zahlen und dann später den Anteil, der die 1% oder 2% übersteigen wieder von der Krankenkasse zurückholen, aber das ist insgesamt viel aufwendiger, als einfach einmal die 1% oder 2% pro Jahr zu zahlen und damit ist das Problem abgehakt.

    Na, da wäre ich jetzt aber nicht drauf gekommen. :rolleyes:


    Aber auch ein chronisch kranker gesetzlich Versicherter muss sich schon reichlich etwas verschreiben lassen, um auf 500€ Eigenanteil für rezeptpflichtige Arzneimittel zu kommen. Des halb ja meine Frage an den Threadersteller, was bei unterschreiten dieser Grenze passiert. Teilweise Rückerstattung, Beitragsanrechnung, etc. . Wie gesagt wir sprechen von einer gesetzlichen Krankenversicherung mit Rezeptanteilen von jeweils 5€-10€.


    Und für die agB stellt sich mir die Frage der Zwangsläufigkeit. Wenn ich die 500€ aus Bequemlichkeit freiwillig zahle und tatsächlich weniger zahlen müsste, dann fehlt da ein Tatbestandsmerkmal des § 33 EStG.

  • 1. Muss man das beantragen und kann das nicht einfach selbst entscheiden und bekommt das auch nicht so einfach mal, wenn Du nicht wirklich drüber liegst. Wenn Du die Vorauszahlung machst, dann liegst Du sicher drüber.


    2. Gibt es Zuzahlungen bei diversen Behandlungen etc., nicht nur bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln, du zahlst 10 Euro pro Tag Krankenhausaufenthalt, 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal, 10% bei Krankengymnastik + 10 Euro pro Verordnung, und, und, und... Du musst noch nicht mal chronisch krank sein. Das läppert sich ganz schnell...

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es Zuzahlungen bei diversen Behandlungen etc., nicht nur bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln, du zahlst 10 Euro pro Tag Krankenhausaufenthalt, 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal, 10% bei Krankengymnastik + 10 Euro pro Verordnung, und, und, und... Du musst noch nicht mal chronisch krank sein. Das läppert sich ganz schnell...

    Glaube mir, so einfach ist das auch unter diesen Voraussetzungen nicht.

  • Sorry, aber Dein "Glaube" interessiert hier nicht.


    Fakt ist, dass die Regelung so ist.


    Fakt ist, dass es genügend Leute gibt, die diese Regelung in Anspruch nehmen/nehmen können, d.h. tatsächlich mehr als 1% oder 2% der maßgeblichen Bruttoeinnahmen für Zuzahlungen ausgeben müssten. Und zwar zum Teil ein ganzes Stück mehr.


    Was Du da glaubst, wie einfach es ist oder nicht ist, interessiert nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Was Du da glaubst, wie einfach es ist oder nicht ist, interessiert nicht.

    Ob Du es glaubst oder nicht, was Dich interessiert oder nicht, ist für mich ebenfalls uninteressant. Meine Meinung erlaube ich mir aber weiterhin hier zu äußern.


    Deine Äußerungen hier im Forum interessieren uns auch nicht immer und trotzdem sehen wir sie uns an und würdigen sie.

  • Ob Du es glaubst oder nicht, was Dich interessiert oder nicht, ist für mich ebenfalls uninteressant. Meine Meinung erlaube ich mir aber weiterhin hier zu äußern.

    Und was ist Deine "Meinung"??


    Wer macht denn so etwas?


    Aber auch ein chronisch kranker gesetzlich Versicherter muss sich schon reichlich etwas verschreiben lassen, um auf 500€ Eigenanteil für rezeptpflichtige Arzneimittel zu kommen.


    Glaube mir, so einfach ist das auch unter diesen Voraussetzungen nicht.


    Was soll der Blödsinn? Alles, was Du zum Ausdruck bringst, ist dass Du nicht glauben kannst, dass jemand mehr als 500 Euro Zuzahlungen pro Jahr zu zahlen hat. Was Du zum Ausdruck bringst, ist, dass "Claudia 02" nicht so krank sein kann, dass sie mehr als 500 Euro Zuzahlung pro Jahr zu zahlen hättest. Was Du zum Ausdruck bringst, ist dass Du bezweifelst, dass jemand so krank sein kann, dass jemand mehr als 500 Euro Zuzahlung pro Jahr zu zahlen hätte.


    Und Du bringst zum Ausdruck, dass jemand wohl gerne das Geld rausschmeisst und gerne 500 Euro Zuzahlung im Voraus bezahlt, auch wenn man gar nicht so viel brauche würden.


    "So einfach ist das auch ... nicht", so krank zu werden, dass man 500 Euro Zuzahlung im Jahr zahlen müsste. Tu nicht so, als ob "Claudia 02" hier das Geld gerne rausschmeisst. Tu nicht so, als ob "Claudia 02" oder sonst jemand so krank sein könnte, 500 Euro Zuzahlung und noch mehr jedes Jahr zahlen zu müsste.


    Die Regelung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn klar ist, dass jedes Jahr sowieso mehr als die 1% bzw 2% benötigt werden. Das ist zur Vereinfachung der Abrechnung, weil man nämlich sonst für jede Zuzahlung Quittungen auf seinen eigenen Namen braucht, diese sammeln muss, alles zusammenzählt und dann bei der Krankenkasse einreicht, die dann das überprüft und dann den übersteigenden Betrag erstattet.


    Tatsache ist, dass "Claudia 02" kaum diese Regelung in Anspruch nehmen würde, wenn nicht klar wäre, dass mehr Zuzahlungen gezahlt werden müssten. Wenn Du das nicht glauben kannst, dann ist das Deine Sache. Aber das, was Du hier abziehst, ist eine Beleidung für jeden Menschen, der bestimmt nicht freiwillig so krank geworden ist, dass es man soviel Zuzahlungen zahlen müsste... Solche dämlichen Kommentare wie die Deinigen nerven...

    • Offizieller Beitrag

    Aber das, was Du hier abziehst, ist eine Beleidung für jeden Menschen, der bestimmt nicht freiwillig so krank geworden ist, dass es man soviel Zuzahlungen zahlen müsste...

    Na Du wirst es ja beurteilen können. Ich kann es. Kann man sich eigentlich selber beleidigen?

    Solche dämlichen Kommentare wie die Deinigen nerven...

    Dann lese sie doch nicht. Gibt doch sogar technische Möglichkeiten dazu. Oder einfach nicht hinschauen.

  • Man kann Deine unverschämten Kommentare leider nicht ignorieren, weil man Moderatoren leider nicht "ignorieren" kann. Jeder muss Deine Beiträge leider lesen...

    • Offizieller Beitrag

    gvde
    Der einzige, der unverschämt ist, das bist Du. Ich habe hier niemanden beleidigt, angefeindet oder sonst etwas anrüchiges angestellt. Auch hat sich der Threadersteller bisher in keinster Weise über mein Auftreten beschwert. Ich habe zumindest versucht, seine Eingangsfrage zu beantworten. Du hast einmal mehr nichts besseres zu tun als Dich über Hilfegeber hier im Forum aufzuregen. Du hast eben nicht nur mit mir ein Problem, sondern in diversen anderen Threads auch mit anderen hier tätigen Personen. Also entweder versuchst Du, dem Fragesteller zu helfen, oder aber, Du hältst Dich hier raus. Keiner zwingt Dich dazu, hier etwas niederzuschreiben.

  • Der einzige, der unverschämt ist, das bist Du.

    Ich bin nicht der Erste und Letzte, der Dich darauf hinweisen wird, dass Du zum Teil ziemlich unverschämt bist.

    Ich habe hier niemanden beleidigt, angefeindet oder sonst etwas anrüchiges angestellt.

    Du hast gefragt: "Wer macht denn so etwas?". Andere für Blöde zu verkaufen, ist doch schon Beleidigung genug, oder? Wer soll denn schon so was machen, außer Leuten, die soviele Zuzahlungen zu leisten haben??

    Du hast einmal mehr nichts besseres zu tun als Dich über Hilfegeber hier im Forum aufzuregen.

    Du hast in Deiner ersten Antwort einen Satz auf eine sinnvolle Antwort verschwendet. Du hast vier Sätze darauf verschwendet, das ganze Vorgehen zu hinterfragen? Du hast 20% Hilfe gegeben und 80% die Sinnhaftigkeit hinterfragt. Worauf liegt also Dein Schwerpunkt Deiner "Hilfe"?? Zu bezweifeln, dass jemand tatsächlich so viele Zuwendungen aufzubringen hätte, dass es sich lohnen würde, 500 Euro im Jahr im Voraus zu bezahlen... Tolle Hilfe. Wieso bezweifelst Du sofort, dass jemand, der so was macht, nicht wirklich weiß, was er macht. Wieso glaubst Du allen Ernstes, Leute hätten soviel Geld übrig?

    Also entweder versuchst Du, dem Fragesteller zu helfen, oder aber, Du hältst Dich hier raus.

    Wieso versuchst Du nicht einfach zu helfen, ohne gleich alles zu hinterfragen oder unterschwellig irgendwelche Dinge zu unterstellen??

  • Hallo,


    ich zahle für meinen Mann und mich jedes Jahr an die Krankenkasse die Vorauszahlung um für das kommende Jahr befreit zu werden. Zusätzlich kommen aber noch privat Rezepte dazu.


    Kann ich die Vorauszahlung für uns beide auch irgendwo eintragen, damit der Betrag über die Vorauszahlung angerechnet werden kann?


    Hallo,


    wenn du Belastungsgrenze bei deiner Krankenkasse im voraus einzahlst, hast du nicht die Möglichkeit diese über die Steuer geltend zu machen.
    Es gibt 2 Möglichkeiten:
    1. Es gibt die teilweise Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen. Hier musst du deine Belastungsgrenze mit Zuzahlungen überschreiten.
    Überschreitest du mit den gesetzlichen Zuzahlungen diese Grenze, kann eine Erstattung erfolgen. Die Belege die normalweise eingereicht werden, verbleiben bei der Krankenkasse. Rechnungen, wie Privatrezepte, privatärztliche- und zahnärztliche Rechnungen, Freikäufe aus der Apotheke, Brillen
    u.a. werden nicht berücksichtigt. Diese können dann über die Steuer geltend gemacht werden.
    2. Kommt man mit seinen gesetzlichen Zuzahlungen an seine errechnete Belastungsgrenze nicht heran, kann man diese zusammen mit seinen privatärztlichen Rechnungen zusammen über die Steuer absetzen.


    sh4rk9911

    • Offizieller Beitrag

    wenn du Belastungsgrenze bei deiner Krankenkasse im voraus einzahlst, hast du nicht die Möglichkeit diese über die Steuer geltend zu machen.

    Genau das ist es, was ich die ganze Zeit versuche, dem Threadersteller klarzumachen.


    gvde
    Du hast dafür 0% Hilfe gegeben und 100% Frust abgelassen. Entweder Du trägst etwas zur Sache bei oder Du hältst Dich raus.

  • wenn du Belastungsgrenze bei deiner Krankenkasse im voraus einzahlst, hast du nicht die Möglichkeit diese über die Steuer geltend zu machen.

    Egal, wie die Zuzahlungen gezahlt werden, und wieviele, sie sind immer als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Die Vorauszahlung ist ganz einfach nur eine Form der Zahlung der Zuzahlungen. Die Krankenkassen werden das normalerweise nur machen, wenn sie Höhe der zu erwartenden Zuzahlungen klar die Grenze überschreiten wird, was natürlich insbesondere bei chronisch Kranken der Fall ist. Sie müssen auch die Höhe der zu zahlenden Vorauszahlung jedes Jahr neu berechnen. Die Zahlung geht an die Krankenkassen, insofern ist es auch relativ egal, ob eventuell hypothetisch die Grenze im Jahr dann doch überschritten wird, z.B. weil der Zahlende zu Beginn des Jahres bereits verstorben ist, und deshalb eigentlich zu viel zahlte...

  • Die Vorauszahlung ist ganz einfach nur eine Form der Zahlung der Zuzahlungen.


    Das ist gesetzlich überhaupt nicht zulässig ?(
    Um nach Erreichen der Belastungsgrenze keine weiteren Zuzahlungen mehr leisten zu müssen, stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer AOK PLUS. Wichtig: Stellen Sie den Antrag erst, wenn Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht ist. Vorher ist eine Befreiung nicht möglich.


    Auch bei der DAK und anderen gesetzlichen Krankenkassen hat sich das mittlerweile rumgesprochen.
    Clevere Leutchen wollten nämlich alle gesammelten Quittungen zusätzlich bei der Steuer absetzen.


    Aber du weißt ja scheinbar alles besser.
    MfG Günter

  • Das ist gesetzlich überhaupt nicht zulässig ?(
    Um nach Erreichen der Belastungsgrenze keine weiteren Zuzahlungen mehr leisten zu müssen, stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer AOK PLUS. Wichtig: Stellen Sie den Antrag erst, wenn Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht ist. Vorher ist eine Befreiung nicht möglich.

    Da steht nicht. dass es nicht anders geht. Z.B. bei der DAK, die ja auch nicht gerade die kleinste GKV ist:

    Und das steht gerade bei DAK, bei der es sich doch anders herumgesprochen hat...

    Auch bei der DAK und anderen gesetzlichen Krankenkassen hat sich das mittlerweile rumgesprochen. Clevere Leutchen wollten nämlich alle gesammelten Quittungen zusätzlich bei der Steuer absetzen.

    Und wie sollte das gehen? Mit Befreiungsausweis zahlst Du keine Zuzahlungen, kriegst keine persönlichen Quittungen über die (nicht) gezahlten Zuzahlungen, und hast deshalb auch nichts, was Du bei der Steuer zusätzlich absetzen könntest. Oder welche "Quittungen" meinst Du genau?

    Aber du weißt ja scheinbar alles besser.

    Der Kommentar von Dir war ja nun auch nicht überflüssig.