Hallo,
ich habe 2010 eine 6 wöchige medizinische Rehabilitation durchgeführt. Dabei viel eine Zuzahlung von 10 € pro Tag für längstens 42 Tage gem. § 32 SGB VI an.
Gem. Schreiben der Deutschen Rentenversicherung werden für die Zuzahlung auch bereits geleistete Krankenhauszuzahlungen berücksichtigt.
Kann ich die Zuzahlung zur Reha auch bei der Einkommensteuer nun als Krankenhauskosten ansetzen?
Schhöne Grüße
Stephan