Dies ist wohl eine Frage für Frau Kühnen:
Ich möchte nach § 253 HGB abschreiben:
1) (verdorbene) Waren, gestohlene Waren
2) eine Rest-Forderung (die nicht "eingetrieben" werden kann).
Mir ist nicht klar, auf welche Konten ich da buchen muss. Also:
1) Kürze ich einfach den Warenbestand
2) Kann ich einfach die erstellte Rechnung stornieren und auf den bereitsgezahlten Betrag kürzen (so dass Kto. 1401 ausgeglichen ist) -
- oder gibt es für diese Fälle gesonderte "Abschreibungskonten"? - Wenn ja, welche Konten sind anzusprechen?
Falls es gesonderte Konten gibt: muss ich diese Abschreibungen (zumindest was den Warenbestand betrifft) irgendwie im "Anlagenspiegel" bei der Bilanz aufführen??
Im Voraus Dank für die Hilfe, die da kommen möge.
Ulla