Abschreibung Waren und Abschreibung Forderung

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    Dies ist wohl eine Frage für Frau Kühnen:


    Ich möchte nach § 253 HGB abschreiben:


    1) (verdorbene) Waren, gestohlene Waren


    2) eine Rest-Forderung (die nicht "eingetrieben" werden kann).


    Mir ist nicht klar, auf welche Konten ich da buchen muss. Also:


    1) Kürze ich einfach den Warenbestand


    2) Kann ich einfach die erstellte Rechnung stornieren und auf den bereitsgezahlten Betrag kürzen (so dass Kto. 1401 ausgeglichen ist) -


    - oder gibt es für diese Fälle gesonderte "Abschreibungskonten"? - Wenn ja, welche Konten sind anzusprechen?




    Falls es gesonderte Konten gibt: muss ich diese Abschreibungen (zumindest was den Warenbestand betrifft) irgendwie im "Anlagenspiegel" bei der Bilanz aufführen??




    Im Voraus Dank für die Hilfe, die da kommen möge. :!:




    Ulla

  • Hab' nochmal in meinen Kontenrahmen geschaut und folgende konten gefunden:


    1) 4880 (Abschreibung auf Umlaufvermögen)


    2) 2407 (Abschreibung auf Forderungen)


    Sind die richtig? Was sind die Gegenkonten?



    Und es bleibt die Frage nach dem "Anlagenspiegel".

    • Offizieller Beitrag

    Zu den Abschreibungen auf das Umlaufvermögen sei gesagt: 4880 scheint mir richtig zu sein; die Frage nach dem Gegenkonto beantwortet sich ja selbst... In welchem Konto erscheinen denn die Waren, auf die Du Abschreibungen vornehmen willst?
    Zu den Abschreibungen auf Forderungen: Du kannst eine uneinbringliche Forderung umbuchen auf das Konto 2406 (Forderungsverluste). Das Gegenkonto ergibt sich hier ja auch von selbst... Da Du eine Forderung gegen einen Kunden hast, wird es irgendein Konto im Bereich 10000 sein.


    Der Anlagenspiegel erfasst eigentlich nur die Sachanlagen Deines Unternehmens. Das Umlaufvermögen (Warenbestand) hat damit nix zu tun.


    Übrigens: die Rechnung, aus der Deine Forderung resultiert, die uneibringlich ist, zu stornieren und um den "Verlustbetrag" zu kürzen, widerspräche jedem Gedanken der ordnungsgemäßen Buchführung!