Abfindung aus dem Ausland

  • Hallo,


    hoffe, es kann mir jemand helfen. Ich bin in Deutschland wohnhaft und selbständig, habe aber im Ausland eine Abfindung aus einem früheren Arbeitsverhältnis erhalten, die ich im Ausland auch voll versteuert habe. Soweit ich weiß, muß ich dies in meiner deutschen Steuererklärung angeben, finde aber keinen Weg dies zu tun (hat mich schon Stunden gekostet). Irgendwo steht, auf Anlage N eintragen, aber das geht nur für deutsche Einkommen. Kann mir jemand helfen ??? Werde noch wahnsinnig!


    Danke im voraus,


    akwf ?(

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es ein DBA gibt, dann wäre die eigentlich in Zeile 21 der Anlage N einzutragen.


    Handelt es sich aber um eine echte Abfindung, könnte die Fünftel-Regelung in Frage kommen, die an dieser Stelle aber nicht durchgeführt wird.


    Um die Fünftel-Regelung unter dem Progressionsvorbehalt zu rechnen, muss man die Abfindung in Zeilen 36 und 43 der Anlage AUS eintragen.


    Hat man die Abfindung in dem Jahr erhalten, in dem man auch nach Deutschland gezogen ist, könnte man auch Zeilen 97 und 100 des Mantelbogens nehmen.

  • Erst einmal besten Dank für den Input! Ist schon einmal hilfreich ... aber jetzt hänge ich an noch zwei Anschlußfragen:


    ERSTENS:
    Was ich in Zeile 36 eintrage landet im Formular aber in Zeile 7 und ich bekomme die Meldung "Bitte die Anlage(n) und Zeile(n) angeben, in denen die Einkünfte enthalten sind!" Wenn ich dann das Auwahlfenster öffne, passt keine der Auswahlmöglichkeiten. Wie gesagt, ich bin hier in Deutschland selbständig und diese Abfindung geht auf ein Arbeitsverhältnis in einem anderen Land zurück, dass bereits 2003 endete. Damals war ich angestellt und die Auszahlung fand erst in 2009 statt. Ich habe erst einmal Anlage S (wie Siegfried) / Zeile 10 eingetragen (das einzige was einigermaßen paßt). Macht das Sinn?


    ZWEITENS:
    Und trage ich in Anlage AUS Zeile 36/43 den Bruttobetrag (vor Steuern) oder den Nettobetrag ein?


    Nochmals vielen Dank für eure Hilfe! ?(

    • Offizieller Beitrag

    Was ich in Zeile 36 eintrage landet im Formular aber in Zeile 7 und ich bekomme die Meldung "Bitte die Anlage(n) und Zeile(n) angeben, in denen die Einkünfte enthalten sind!"


    nein, das kann bei Anlage AUS 2010 nicht sein.


    Einfach nochmal probieren, ansonsten über


    > Weitere Einkünfte und Bezüge
    > ausländische Einkünfte


    gehen und dort die notwendigen Eintragungen vornehmen.


    Leider lässt sich dort § 19 nicht anklicken, das habe ich schon für WISO 2010 bemängelt, ist aber leider nicht geändert worden.
    Das muss man dann im Ausdruck manuell berichtigen.


    Zitat

    Ich habe erst einmal Anlage S


    Erstens hat Anlage S damit gar nichts zu tun.
    Und trägt man es dort ein, wird es in D besteuert, was man ja nicht möchte......

  • Hallo, ^^ vielen herzlichen Dank. Habe es jetzt so eingetragen und es hat geklappt. Ich habe dort den Nettobetrag (nach Steuern) eingetragen, da ich nirgendwo den Steuerbetrag eintragen konnte. Richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe dort den Nettobetrag (nach Steuern) eingetragen, da ich nirgendwo den Steuerbetrag eintragen konnte. Richtig?

    M.E. nein; siehe Petz.


    Dem Progressionsvorbehalt unterliegende ausländische Einkünfte sind entsprechend der deutschen Gesetzgebung zu ermitteln. Bei Arbeitslohn also Bruttoarbeitslohn abzüglich nach deutschem Recht ermittelte abziehbare Werbungskosten.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe dort den Nettobetrag (nach Steuern) eingetragen, da ich nirgendwo den Steuerbetrag eintragen konnte.


    nein, leider nicht.


    Da die ausl. Einkünfte "nur" dem Progressionsvorbehalt unterliegen, kommen die ausl. Steuern nicht zum Tragen.


    Das wäre ansonsten eine doppelte Begünstigung.


    Da hat der miwe recht.