Absetzen des Arbeitsplatzes - "Home-Office"

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich in der neuen Version "WISO Steuer-Sparbuch 2011" mithilfe des Interviews durch die Steuererklärung dirigieren lassen, was wirklich hervorragend geklappt hat.


    Seit Kalenderjahr 2010 gibt es jedoch eine neue Situation für mich: Mein Arbeitgeber hat mir netterweise einen "Home-Office-Arbeitsplatz" zu Verfügung gestellt. Ich wollte nun alle erlaubten Kosten absetzen.


    Jetzt werde ich im Interview nach einem "häuslichen Arbeitszimmer" und "Telekommunikationskosten" gefragt.
    Dort habe ich also alle Angaben gemacht (Miete, Nebenkosten ... was halt alles so angefallen ist).


    Jetzt werde ich (fast am Ende des Interviews) unter "Verwaltung" nochmals nach einem "Häuslichen Arbeitszimmer" gefragt mit dem Zusatz: (gemischt genutzt).


    Meine Frage: Gebe ich in beiden "Interviewkapiteln" meine Unkosten an oder nur in EINEM Kapitel, während das andere frei bleibt. Wenn eines frei bleibt: Welches?


    Würde mich über eine konstruktive Beiträge freuen ;)


    Gruß
    Milrepa

  • Hallo Milrepa,


    Werden zum Beispiel Arbeitsmittel direkt in der Verwaltung erfasst und dort der entsprechenden Einkunftsart zugeordnet, so werden diese automatisch in die ausgewählte Einkunftsart übernommen. Sind die Arbeitsmittel bereits unter der Einkunftsart erfasst, so ist eine Erfassung in der Verwaltung nicht mehr erforderlich.