Versicherungen Altersvorsorge hier: übernommene Beiträge für Kinder

  • da kann man nur Beiträge zur Basisversorgung erfassen, d.h. diese ganzen Zusatzversicherungen die du aufgelistet hast sind da nicht absetzbar, sondern nur normale Kranken- und Pflegerversicherungsbeiträge

  • Das heisst konsequent, dass generell keine Zusatzpolicen steuerlich anerkannt werden, die über die ges. Leistungspflicht hinausgehen.
    Das wird das Gesundheitssystem eher verteuern, wenn es keine Anreize gibt, dass fin. Engangement in diesem Bereich wertgeschätzt und anerkannt wird.
    Ohne derartige Zuatzpolicen hätte schon der ein oder andere Arzt sowie auch Klinik dicht gemacht.
    Die optimierte ärztliche Versorgung in diesem Bereich führt zudem zu niedrigeren Gesamtkosten. Auch das ist erwiesen.
    Es gilt die Bürger zu motivieren derartige Policen abzuschließen anstatt die Beiträge steuerlich abzuerkennen. Es käme allen zu gute. :censored:

    • Offizieller Beitrag

    Das heisst konsequent, dass generell keine Zusatzpolicen steuerlich anerkannt werden, die über die ges. Leistungspflicht hinausgehen.
    Das wird das Gesundheitssystem eher verteuern, wenn es keine Anreize gibt, dass fin. Engangement in diesem Bereich wertgeschätzt und anerkannt wird.
    Ohne derartige Zuatzpolicen hätte schon der ein oder andere Arzt sowie auch Klinik dicht gemacht.
    Die optimierte ärztliche Versorgung in diesem Bereich führt zudem zu niedrigeren Gesamtkosten. Auch das ist erwiesen.
    Es gilt die Bürger zu motivieren derartige Policen abzuschließen anstatt die Beiträge steuerlich abzuerkennen. Es käme allen zu gute. :censored:

    Wem wird was steurlich aberkannt?
    Stellen Sie einen Antrag bei der Pharma-Lobby, dass sie sich als nächstes für die Absetzbarkeit solcher Policen einsetzt.

    • Offizieller Beitrag

    Klickt dann doch einfach mal weiter und nehmt Euch die Zeit, die Infos, die das Programm bietet, zu lesen und somit auch zur Kenntnis zu nehmen. Da wird doch alles genau so abgefragt wie bei den "eigenen" Versicherungsbeiträgen auch. Und dann eben wieder die Vergleichsberechnung bzw. die Günstigerprüfung neues Recht (Basisbeträge voller Abzug) oder altes Recht (Höchstbetragsberechnung mit allen Vorsorgeaufwendungen).

  • ich hab das gesehen, aber Anspruch auf Kindergeld besteht freilich und deshalb hab ich da gar nicht hingeclickt. ansonsten hab ich genau diese maske gesucht.
    welches kind in deutschland hat keinen anspruch auf kindergeld? :?: