Zusätzliche Pflegeversicherung

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein Problem bei der Eingabe einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung. Laut EStG können ja bis zu 184 € angesetzt werden.


    Wenn ich aber meinen Jahresbeitrag unter "Versicherungen und Altersvorsorge" bei "Gesamtbeiträge zu privaten Pflegeversicherungen" eingebe und auch die korrekten Beiträge zu den privaten Pflichtversicherungen eintrage, ergibt sich in Summe keine Steuerersparnis. Die Software meldet weiterhin, dass die 184 € abzugsfähiger Beitrag noch nicht ausgeschöpft sind.


    Mache ich was falsch bei der Eingabe bzw. muss der Beitrag nicht doch wo anders eingetragen werden?


    Danke schon mal für jede Hilfe,


    Oliver

    • Offizieller Beitrag

    Du hast aber auch alles unter Gesamtbeitrag erfasst und die Zusatzversicherung dann als darin enthalten eingegeben?

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt die private Mindest-Pflegeversicherung (Pflicht) und eine freiwillige zusätzliche Höherversicherung. In die erste Zeile kommt der Gesamtbeitrag für beides, in die zweite Zeile kommt der Betrag der freiwilligen Höherversicherung. Das Programm errechnet dann für die dritte Zeile automatisch den Beitrag für die Mindest-Pflegeversicherung (Pflichtbeitrag). Und das alles wird in die Günstigerberechnung altes Recht und neues Recht einbezogen.


    Es könnte ja sein, dass in jedem Fall das alte Recht günstiger ist. Aber ohne Screen ist das alles reine Vermutung.

  • Danke für die schnellen Antworten!


    Prinzipiell habe ich es genauso eingegeben, wie im Beispiel gezeigt. Ist an sich auch logisch. Leider zeigt sich keinerlei Steuerersparnis und die Meldung mit den nicht ausgeschöpften 184 € erscheint immer noch.


    Daher bin ich immer noch ratlos.

  • Die Meldung bleibt dann immer noch unter "Tips und Tricks" bestehen --> Es können noch 184 € angesetzt werden.

    Hallo oliver400,


    hat sich bei Dir zwischenzeitlich was ergeben? Ich habe das gleiche Problem und konnte auch nach reichlich googeln keine Lösung finden. Lediglich diesen Thread findet ich bei der Suche von "zusätzliche pflegeversicherung" "wiso sparbuch 2011".



    Ich habe lediglich die gesetzliche Pflegeversicherung und eben die zusätzliche freiwillige Pflegeversicherung. Trage ich die zusätzliche Versicherung als private Pflegeversicherung ein, wirkt sich dies nicht als Steuervergünstigung aus. Wird der Betrag zusätzlich auch in "darin enthaltene Beiträge zu zusätzlichen Pflegeversicherungen" eingetragen (was es eigentlich ja auch ist), schmälert sich der Erstattungsbetrag (wohl wegen des Pflichtbeitrages, den bereits "miwe4" erwähnt hat).


    Ich fürchte fast, dass es sich hier nicht um die richtige Stelle handelt, wo diese Versicherung einzutragen ist.


    Ggf. hab ich aber auch nur was nicht verstanden :)

  • Hallo shuikuan,


    Leider hat sich nichts weiter ergeben, bin auch noch etwas ratlos.


    Ich teile die Meinung, dass dies eher nicht die korrekte Eingabestelle im Programm ist. Habe aber auch nach längerem Suchen nichts gefunden. Dies macht ganz sicher keinen Sinn, da ich auch seitens eines Steuerberaters erfahren habe, dass es diese Abzugsmöglichkeit gibt und sich diese auswirken muss.


    Vielleicht kann der Moderator hier nochmal weiterhelfen? Oder kann man dies an den Support direkt an Wiso weiterleiten?


    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Ich fürchte fast, dass es sich hier nicht um die richtige Stelle handelt, wo diese Versicherung einzutragen ist.

    Ist es.

    Trage ich die zusätzliche Versicherung als private Pflegeversicherung ein, wirkt sich dies nicht als Steuervergünstigung aus. Wird der Betrag zusätzlich auch in "darin enthaltene Beiträge zu zusätzlichen Pflegeversicherungen" eingetragen (was es eigentlich ja auch ist), schmälert sich der Erstattungsbetrag

    Vielleicht ist ja die "Altregelung bis Ende 2009" günstiger als die ab 2010 geltende Regelung (ist gar nicht so selten). Das kannst Du in der Steuerberechnung sehen.


    Der Hinweis "Die Software meldet weiterhin, dass die 184 € abzugsfähiger Beitrag noch nicht ausgeschöpft sind. " kommt doch nur, wenn Du rechts auf "Tipps und Tricks" klickst. Das wäre dann ggf. eine Sache für den Support, wenn dieser Hinweis zu Unrecht kommt. Aber ich vermute eher die Lösung der Frage in der Günstigerprüfung.

  • Hallo zusammen,


    ich hatte in 2010 auch eine private Pflegetagegeldversicherung. Diese 160,60 € würde ich da jetzt auch gerne absetzen wollen.
    Aber egal wo ich es eingebe, es bleibt der Hinweis dass ich noch 184 € absetzen darf und eine Steuerersparnis konnte ich auch nicht ausmachen.


    Wenn jemand etwas Neues dazu erfährt, würde ich mich über Info freuen.
    Im Programm habe ich schon alles abgesucht und finde keine andere Eingabemöglichkeit oder bin zu blöd.


    Danke, lg

    • Offizieller Beitrag

    Im Programm habe ich schon alles abgesucht und finde keine andere Eingabemöglichkeit oder bin zu blöd.

    Den Hinweis wird bei entsprechendem Klick u.U. jeder bekommen. Deshalb habe ich ja bereits oben geschrieben: "Der Hinweis "Die Software meldet weiterhin, dass die 184 € abzugsfähiger Beitrag noch nicht ausgeschöpft sind. " kommt doch nur, wenn Du rechts auf "Tipps und Tricks" klickst. Das wäre dann ggf. eine Sache für den Support, wenn dieser Hinweis zu Unrecht kommt. Aber ich vermute eher die Lösung der Frage in der Günstigerprüfung."

  • Sorry, aber irgendwie schnalle ich das gerade alles nicht. Was für eine Günstigerprüfung?
    Ich habe das eigentlich so verstanden, dass ich zu der gesetzlichen PV noch die Möglichkeit habe Beiträge für eine private PV - bis zu maximal 184 € - abzusetzen.


    Jetzt mal unabhängig von dem Eintrag bei Tipps + Tricks:
    Wenn ich einen privaten Beitrag da absetzen kann, dann muss sich doch die Steuersparnis ändern.


    Also in meinem Beispiel würde ich bei Gesamtbeiträge zu priv. PV = 160.60 € eintragen
    und da das alles zusätzlich ist trage ich in der Zeile darunter auch 160,60 € ein.


    Aber irgendwie passiert überhaupt nichts, egal wo ich was eintrage. :(

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, aber irgendwie schnalle ich das gerade alles nicht. Was für eine Günstigerprüfung?

    Vielleicht ist ja die "Altregelung bis Ende 2009" günstiger als die ab 2010 geltende Regelung (ist gar nicht so selten). Das kannst Du in der Steuerberechnung sehen.

  • Hallo,


    ich mache gerade die Ek-Steuer 2010, und ich hatte auch zunächst die Meldung, dass die 184 € für private Pflege-Zusatzversicherung noch nicht ausgenutzt seien. Diese Meldung interpretiere ich so, dass Ausgaben für priv. Pflege-Zusatzversicherung steuerlich wirksam sind.


    Nachdem ich den Beitrag einer Pflege-Zusatzversicherung erfasst hatte (301 €, davon volle 301 € Zusatzversicherung), verschwand die Meldung, und statt dessen kam (korrekt) die Meldung, dass der Höchstbetrag von 184 € nun ausgenutzt sei.
    Aber es gab keine Änderung beim Erstattungsbetrag.



    In der Steuerberechnung habe ich wohl die Ursache gefunden: Es ist keine Günstigerprüfung, sondern Kappung durch einen Höchstbetrag.
    Der Höchstbetrag der "Übrigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr 3 und 3a" ist lediglich 1900 €. Davon werden bei mir bereits 1447 € durch Basisanteil der PKV und Pflege-Pflichtversicherung "verbraucht"; bleiben also noch 453 €. Naja, damit kommt man nicht weit... Bereits die Wahlleistungen der priv. Krankenversicherung übersteigen dies bei weitem. Siehe Screenshot.
    Somit wirkt sich die priv. Zusatz-PV nicht aus (ebensowenig Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeitsvers., Rentenvers. mit Kapitalwahlrecht etc.).


    Kann jemand bestätigen, dass die Berechnung so korrekt ist?


    Johnny Rendito

  • Soll das jetzt einer nachrechnen?

    Nicht nachrechnen...



    Aber vielleicht weiß jemand, ob die Berechnung durch die Software insofern korrekt ist, als dass die priv. Pflege-Zusatzversicherung unter denselben Höchstbetrag (1900 € bei Einzelveranlagung) fällt wie die Krankenversicherung (Basis-Anteil und Wahlleistungen) - und sich somit in den allermeisten Fällen nicht auswirken wird?


    ... oder ob die priv. Pflege-Zusatzversicherung evtl. doch an anderer Stelle eingegeben werden kann? Schließlich lässt der Hinweis der Software, dass der Betrag von 184 € noch nicht ausgenutzt ist, doch sehr darauf schließen, dass sich der Betrag auch steuerlich auswirkt... Oder?


    Johnny Rendito

    • Offizieller Beitrag

    Das eine ist die Höchstbetragsberechnung nach neuem Recht und das andere die Günstigerprüfung hinsichtlich der Anwendung des alten Rechts. Genau darum geht es doch hier. ?(

  • Es ist tatsächlich so:


    http://www.finanztip.de/recht/…rgerentlastungsgesetz.htm:
    Ergo: Liegen die tatsächlichen Ausgaben für eine Krankenversicherung und Pflegeversicherung (nach dem Basistarif) über den Höchstbeträgen von 1.900 bzw. 2.800 Euro, so können sie in der Steuererklärung voll abgesetzt werden. Dann werden aber keine weiteren (hier: sonstige Vorsorgeaufwendungen) in der Steuererklärung berücksichtigt. Mit dieser Regelung sollen Geringverdienende besser gestellt werden. So sind bei einem Normalverdiener oder Besserverdiener durch ihre Beiträge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung die Höchstbeträge in aller Regel schon erreicht.



    Somit bringt das Entlastungsgesetzt einem Normal-/Besserverdiener in den meisten Fällen nichts. Lediglich der Höchstbetrag ist von 1500 € auf 1900 € angehoben worden. Naja, immerhin etwas ;)


    JR