FAQ: Verbuchung von Ebay-Gebühren

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen!


    Eine hier im Forum und auch auf anderen Wegen oft gestellte Frage ist die nach der korrekten Verbuchung von Ebay-Rechnungen/Gebühren.


    Dazu haben wir eine kurze Anleitung verfasst, in der Hoffnung, dass diese eure Fragen beantwortet.


    Gruß,
    Thargor


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  • Hallo Thargor,


    leider nicht. Mir liegt ein Schreiben von meinem Finanzamt vor, dass dies völlig falsch sei und ich die Gebühren unter den Kennziffern 52, 53 und 67 zu buchen habe. Leider klappt das mit der 53 überhaupt nicht, da Mein Büro den Steuerbetrag dort einfach nicht einbuchen will......

  • Meines Erachtens ist die Anleitung korrekt. Und zwar dann, wenn die Ebay-Rechnung aus einem EU-Land kommt, z.B. aus Luxemburg. Dann wird die Ebay-Gebühr als "Innergemeinschaftlicher Erwerb" (3425) verbucht.


    Wenn die Rechnung aus einem Nicht-EU-Land kommt, z.B. aus der Schweiz, dann könnte evtl. "Sonstige Leistungen eines ausländischen Unternehmers..." (z.B. 3125) in Frage kommen.


    Beide Konten sind Automatikkonten, d.h. Vor- und Umsatzsteuer sollten gleichzeitig automatisch verbucht werden.


    Falls nicht, bitten den Support fragen.


    Grüße,


    Volkmar

  • So,


    und jetzt für die, bei welchen das Finanzamt darauf besteht, dass es kein innergemeinschaftlicher Erwerb, sondern eine Bauleisteung eines im Ausland ansässigen Unternehmens ist (Umsatzsteuervoranmeldung Ziffern 52, 53 + 67)... ja, solche gibt es auch....


    Bisher wurde immer von manueller Buchung gesprochen, welche irgendwie nicht funktionierte. Es gibt einen richtig einfachen Weg:


    ==> Finanzen ==> Neue Ausgabe
    Dort einfach wie gewohnt eine Rechnung einbuchen (vorher allerdings das Konto 3125 Bauleistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmens mit 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer einblenden)


    Danach tauchte in Pos.53 der Umsatzsteuervoranmeldung der Steuerbetrag auf. Wenn ich es manuell über Gegenkonto Kasse buche nicht (Daran arbeitet allerdings der Support, glaube aber nicht mit Hochdruck) ;)


    Wie sieht es jetzt auf der UStVA aus?


    Pos52.: Nettobetrag
    Pos53.: Vorsteuerbetrag
    Pos67.: Vorsteuerbeträge aus Leistungen....


    Somit ändert sich die Steuerlast auch nicht und mein Finanzamt war heute abend noch richtig begeistert.....

  • Hab da diesbezüglich mal 'ne Frage: Wir haben für unsere Firma ein eBay-Konto, das ich vor kurzem auf "gewerblich" umgestellt habe. Dabei habe ich auch beantragt, daß wir eine Nettorechnung bekommen. Da die Bearbeitung dieses Antrags allerdings noch im Gange war, und wir derweilen schon was verkauft haben, hat uns eBay für Februar eine Bruttorechnung geschickt. Nach Auskunft von eBay wolle man uns die zu viel gezahlte Umsatzsteuer auf der nächsten Rechnung gutschreiben. Wie soll ich das jetzt am besten buchen?

  • Guten Tag aus Köln,
    meiner Meinung nach geht das nicht so, wie eBay das machen möchte. eBay kann keine MwSt "gut schreiben"! MwSt, auch die aus der EU berechnete, kann man erstattet bekommen und hierfür gibt es einschlägige Vorschriften und Verfahren.
    Der einzig gehbare Weg ist in meiner Meinung nach, dass eBay über die Februar-Rechnung insgesamt eine Gutschrift erteilt und dann eine UID konforme Rechnung neu ausstellt. Alles andere ist nicht sauber, denn Du brauchst zwingend eine UID konforme Februar-Rechnung. So wie das eBay machen möchte, bekommst Du wahrscheinlich Probleme mit dem FA.
    Am besten fragst Du aber in diesem Fall besser einen Steuerberater oder Buchhalter.

  • Hab jetzt zwar nicht beim Finanzamt angerufen, aber dafür was interessantes zu diesem Thema gefunden:



    Quelle: <!-- m --><a class="postlink" href="http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?search=search&threadID=72517&messageID=587101">http://community.ebay.de/forum/ebay/thr ... eID=587101</a><!-- m -->


    Wenn ich das richtig verstehe, dann kann ich eBay-Rechnungen in SKR03 also immer über Konto 3125 buchen, egal ob Brutto oder Netto. Das würde in unserem Fall auch Sinn machen, denn dann würden wir im Endeffekt sowohl für Februar als auch für März eine Nettorechnung bezahlen, wobei der im Februar zu viel gezahlte Betrag einfach im März wieder abgezogen wird.