Umsatzsteuererklärung

  • Hallo,


    ich habe mein System auf das Programm EÜR & Kasse umgestellt und mache auch meine Einkommensteuererklärung mit dem passenden Wiso Porgramm. Da ich das ganze letzte Jahr neu eingebucht habe, habe ich jetzt meine (Jahres) Umsatzsteuererklärung im Rahmen der EÜR-Buchungen erstellt. Jetzt habe ich festgestellt, dass das Programm nur drei Quartale der Vorauszahlungen in die Jahresmeldung übernommen hat, was ja eigentlich logisch ist, da die letzte Zahlung im nächsten Jahr erfolgte und auch dort gebucht wurde. Muss die Jahresmeldung nicht abgeändert werden? Es fehlt doch eine Quartalszahlung/Rückerstattung. Hat das Auswirkungen auf die Angaben in der EÜR? Hat das Auswirkungen auf die übernommenen Daten in der Einkommensteuererklärung?


    Kann mir jemand weiterhelfen?


    MfG

  • Anscheinend konnte hier keiner Antworten, aber genau dieses Problem stellt sich mir auch gerade und es kann ja eigentlich nicht sein, das es nur zwei betrifft. Ich mache auch EÜR und möchte die Ust. Jahresmeldung 2010 machen. Die Gesamtsteuer wirs im Formular korrekt ausgewiesen, jedoch werden nur die Vorrauszahlungen für die ersten drei Quartale berücksichtigt, da ja das vierte Quartal erst im Januar 2011 gezahlt wird.
    Die Jahresmeldung würde also den Betrag für das vierte Quartal noch einmal beinhalten. eine manuelle korrektur kann aber auch nicht korrekt sein, da ja die Zahlung für das vierte Quartal in 2011 gebucht würde und dann für 2011 alles durcheinander bringt.
    Kann da bitte jemand etwas zu sagen?

    • Offizieller Beitrag

    Solche und ähnliche Threads sollten Euch bei Nutzung der Suchfunktion des Forums der Lösung Eures Problems näher bringen.

  • Das ist aber eine verdammt Kluge Hilfe!!!
    Über Suchfunktion bin ich nur auf diesen Beitrag gestossen, der genau so wenig Hilfe bringt, wie die Servicehotline, des Herstellers.
    Enweder man kann etwas konstruktives leisten und sei es nur in Form eines Links oder man sollte sich dezent zurückhalten, Sie haben nicht unbedingt einen Idioten vor sich.

    • Offizieller Beitrag

    Sie haben nicht unbedingt einen Idioten vor sich.

    Sie auch nicht. Ich habe das übrigens auch nicht erwartet.


    Wenn ich Umsatzsteuervoranmeldung oder Umsatzsteuer-Voranmeldung eingebe, dann kommen bei mir etliche Treffer, die auch die gewünschte Auskunft liefern. Man muss schon etwas Flexibilität bei den Suchwörtern zulassen.

  • entweder bin ich hier im falschen film oder man will mich nicht verstehen, ich will mich hier auch nicht weiter herumzanken.
    umsatzsteuervoranmeldung in der suche konnte mein problem nicht lösen, zumal es ja eigentlich um die jahresmeldung und den überhang der letzten zahlung ins nächste jahr geht.
    ist das jetzt ein forum zur erläuterung der hilfsfunktionen oder bekommt man freundliche hilkfe, wenn man freundlich fragt.


    ich bitte hiermit höflichst um einen link, der mein problem erörtert, bzw. löst, wenn sie das so gut können, sollte das doch sicher kein problem darstellen.


    vielen dank im vorraus.

    • Offizieller Beitrag

    Dein Problem ist genau das, was ich Dir oben #3 bereits verlinkt habe. Die Dauerfristverlängerung ist ein weiteres Problem, was aber an der Sache an sich nichts ändert.


    Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind zwei paar Schuh, Steuerfestsetzung und Steuerabrechnung sind noch einmal zwei andere paar Schuh. Und das Ganze dann in seine Aufzeichnungen (EÜR und/oder Gewinnermittlung) packen, ist sowieso wieder etwas ganz anderes.


    Dasselbe Problem wird noch in weiteren Threads geschildert und erörtert.

  • also ich habe ein ganz konkretes problem geschildert, bilde ich mir zumindest jetzt ein.


    ich habe und brauche keine dauerfristverlängerung und dass ist auch nicht das thema!
    von einkommenssteuer wurde auch nie geredet, was soll das jetzt.
    es geht auch nicht um gewinnermittlung, welche ja zum jahresende stimmig ist!


    ich bitte einfach um hilfestellung für mein eines problem und nicht um endlose diskussionen über suchfunktionen und sonstige nichtssagende abschweifungen vom thema, wie gerade ebend.


    noch einmal höflich aber bestimmt die frage, ob sie mir helfen können?

    • Offizieller Beitrag

    Die Gesamtsteuer wirs im Formular korrekt ausgewiesen, jedoch werden nur die Vorrauszahlungen für die ersten drei Quartale berücksichtigt, da ja das vierte Quartal erst im Januar 2011 gezahlt wird.

    Die Jahresmeldung würde also den Betrag für das vierte Quartal noch einmal beinhalten. eine manuelle korrektur kann aber auch nicht korrekt sein, da ja die Zahlung für das vierte Quartal in 2011 gebucht würde und dann für 2011 alles durcheinander bringt.

    von einkommenssteuer wurde auch nie geredet, was soll das jetzt.

    Du verstehst die Zusammenhänge einfach nicht.


    es geht auch nicht um gewinnermittlung, welche ja zum jahresende stimmig ist!

    Na da wäre ich mir nach Deinen Ausführungen nicht so sicher.


    Ich werde hier nicht alle Lösungen aus den anderen Threads nochmals ausbreiten. Dafür gibt es eben die Suchfunktion des Forums, um solche Mehrfachschilderungen eines Problems zu vermeiden (siehe auch Forenregeln).


    Und die Links alle verlinken werde ich hier auch nicht. Die müsste ich nämlich auf dieselbe Art suchen, wie Du es eben auch tun kannst.

  • zum ersten reden wir hier nich einfach per du, wir haben noch keine schweine zusammen gehütet.
    zum zweiten bin ich über 20 jahre selbständig und das ohne steuerberater, also sollten wir zickereien über sachkompetenz lassen, meine steuern stimmen schon, keine angst.
    es geht einzig und allein um die tatsache, das das programm alles ordentlich ausrechnet, aber nicht in der lage ist, eine gültige umsatzsteuer jahresmeldung per 31.12 2010 zu erstellen, weil die zahlung für das vierte quartal ja erst 2011 und damit im neuen jahr erfolgt.
    was bitte hat diese tatsache jetzt mit einkommenssteuer oder dauerfristverlängerung zu tun.
    ich möchte einfach nur konkrete antworten auf konkrete fragen und nicht so ein rumgeblase, wie das in vielen foren mittlerweile üblich ist.
    entweder sie sagen mir jetzt, das sie nicht in der lage sind, mir zu helfen oder ich melde mich an den boardbetreiber, falls wieder so ein kauderwelsch ankommt, immerhin habe ich diese software gekauft und lasse mich hier nicht für dumm verkaufen.

    • Offizieller Beitrag

    zum ersten reden wir hier nich einfach per du,

    Und genau das machen wir hier in dem User-Forum.

    weil die zahlung für das vierte quartal ja erst 2011 und damit im neuen jahr erfolgt. was bitte hat diese tatsache jetzt mit einkommenssteuer

    Dass die Zahlung für IV/2011, sofern nach dem 10.01.2011 geleistet, zwar Betriebsausgabe des Jahres 2011 ist, aber dennoch natürlich bei der Steuerabrechnung zur Umsatzsteuer 2010 angerechnet wird. Wurde die Zahlung für IV/2010 bis zum 10.01.2011 (Eingang auf dem Konto der Finanzverwaltung) geleistet ist sie Betriebsausgabe des Jahres 2010.

    ich möchte einfach nur konkrete antworten auf konkrete fragen und nicht so ein rumgeblase,

    Dafür bleibe ich aber immer sachlich. Das kann man von solchen Aussagen nicht behaupten.


    Ich hatte übrigens ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Problem der Dauerfristverlängerung ein gesondertes Problem darstellt und für die Lösung des Falles vollkommen unbeachtlich ist.

  • wo ist zu lesen, das hie ein du üblich ist, setzt das internet vernünftige umgangsformen ausser kraft?
    was ist bitte sachlich, wenn man ständig am thema vorbeiredet?


    ICH WEISS DAS DIE ZAHLUNG IN 2011 STEUERLICH ZU 2010 GEHÖRT; ICH MÖCHTE DOCH NUR; DAS SIE IN DER JAHRESMELDUNG 2010 BERÜCKSICHTIGT WIRD; WO SIE JA NACH IHREN DAFÜRHALTEN AUCH HINGEHÖRT!


    das heißt zu deutsch, ich zahle das vierte quartal in 2011 und die Jahresmeldung berücksichtigt das nicht und erhebt den betrag für das vierte quartal nochmals. wenn ich das so melde, muß ich ja diese differenz noch einmal zahlen oder nicht.

    • Offizieller Beitrag

    das heißt zu deutsch, ich zahle das vierte quartal in 2011 und die Jahresmeldung berücksichtigt das nicht und erhebt den betrag für das vierte quartal nochmals. wenn ich das so melde, muß ich ja diese differenz noch einmal zahlen oder nicht.

    Weil man dem Programm sagen muss, dass dieser Betrag gezahlt worden ist. Und genau dieses versucht ein anderer User in dem von mir verlinkten Thread anhand eines Beispiels zu verdeutlichen. Und da gibt es auch noch andere Lösungsvorschläge hier im Forum.


    Aber hier über mangelnde Umgangsformen diskutieren und selber rumschreien und beleidigen. Da sollte man mal in den Spiegel schauen.


    Ich würde den Thread ja gerne ignorieren. Nur leider hast Du Dich in muckels Thread reingehängt und das wäre dann ja dessen Schaden.


    Edit für muckel:
    Im Steuer-Sparbuch gibt es im EÜR-Modul bei der Erstellung der USt-Erklärung nachfolgendes Prozedere, dass in Deinem Programm, ich kenne es leider nicht, ähnlich sein sollte:

  • sorry, wenn ich nicht so ganz mit den geflogenheiten von foren vertraut bin, ich habe lediglich höflich um einen lösungsvorschlag gebeten, den mir LEIDER noch nicht einmal die buhl data hotline geben konnte.
    genau dieses bild habe ich gebraucht, leider habe ich es im programm übersehen und auch hier war es mir nicht vergönnt, einen lösungsvorschlag über die suche zu finden.


    als konsequenz sollte man einmal überdenken, ob die sachkompetenz der servicehotline von buhl data ok ist und ob man die hilfe, die mir gerade zuteil wurde, auch weniger nervenaufreibend hätte geben können. das einfache einstellen des bildes hätte sicher dem moderator einiges an zeit gespart.


    trotzdem danke.