Vom Finanzamt erstattete MWSt - USt wo eintragen ?

  • Hallo ihr Lieben im Forum
    Ich habe seit 14 Dez.2009 eine Photovoltaikanlagein Betrieb. Habe auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet.
    Die Anlage wurde noch 2009 bezahlt.
    Die vom Hersteller der Anlage berechnete MWSt habe ich in 2010 bereits vom Finanzamt erstattet bekommen.
    ( Angaben in USt Erklärung 2009)
    Monatlich wurden Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben.
    Jetzt muss ich die Umsatzsteuererklärung für 2010 machen.
    Da ist mir noch einiges nicht ganz klar.
    Ich trage unter Zeile 33 des USt Formulars den erhaltenen Netto Betrag und daneben den USt. Betrag ein
    dto in Zeile 92
    dto in Zeile 98
    in Zeile 108 die an das Finanzamt Umsatzsteuer ( USt. Voranmeldungen ) gezahlten Beträge


    Muss in Zeile 62 der Betrag der vom Finanzamt erstatteten MWSt/Ust. noch eimal eingetragen werden,weil Zufluss im Jahre 2010 ??


    Habe ich ja schon mit der USt. 2009 gemacht und siehe oben auch erstattet bekommen.
    Ich frage nach weil in meinem Einkommensteuerbescheid für 2009 folgender Hinweis eingetragen ist :
    "Erstattete oder gezahlte USt wurde bei der Ermittlung des Verlustes nicht berücksichtigt,da in 2009 kein Geld geflossen ist"
    Was hat das zu bedeuten ?

    Weiterhin habe ich die Photovoltaik Anlage in der EÜR 2009 abgesetzt: Sonderabschreibung nach §7 g EStG und AfA 5%/Jahr
    und es wurde ein Verlust (Eintrag aus EÜR in Anlage G der Einkommensteuererklärung ) berücksichtigt.
    Dort habe ich auch die gezahlte ( Rechnung des Herstellers )und erstattete USt. eingetragen


    Ich weiss , viele,viele Erklärungen und Fragen,aber vielleicht findet sich jemand der mir helfen kann.


    Gruß Celiden

  • Hallo Napoleon
    In der Tat fühle ich mich etwas überfordert. Und genau aus diesem Grund habe ich das Forum besucht.
    Du als erfahrener Nutzer kannst mir vieleicht doch helfen.
    Die erste USt. Erklärung habe ich ja bereits gemacht. Auch vom Finanzamt kamen keine weiteren Nachfragen.
    Mir geht es um die Frage der erstatteten USt. und der Meldung im EKSt Bescheid :
    "Erstattete oder gezahlte USt wurde bei der Ermittlung des Verlustes nicht berücksichtigt,da in 2009 kein Geld geflossen ist"
    Was hat das für mich zu bedeuten ?
    Gruß
    Celiden

  • Das Problem ist, dass du Umsatzsteuer einerseits und einkommensteuerliche Wirkung der Umsatzsteuer andererseits durcheinander bringst.
    Bei der Einkommensteuer setzt du streng die Zahlungsflüsse als BE und BA an. Das meint auch der Hinweis im ESt-Bescheid.
    Bei der Umsatzsteuer setzt du die bereits versteuerten Umsätze und die bereits zurückerhaltene Vorsteuer aus 2009 nicht nochmal in 2010 an.

  • Hallo Napoleon
    Danke das Du dich noch mal meldest.
    dein Hinweis bringt mich schon ein Stück weiter.
    ich werde dennoch deinem Rat folgen und beim ersten Mal einen Steuerberater zu Rate ziehen.
    Danke und Gruß
    Celiden