V+V Reisekosten

  • Ich habe in die Ehe eine vermietete Eigentumswohnung eingebracht. Bei einer Reise zum 600 km entfernten Objekt habe ich bei der Beendigung des Mietverhältnisses den Ehepartner als Zeuge bei der Übergabe mitgenommen. Außerdem will der Ehepartner sich vom Zustand des Objektes überzeugen, da er in Zugewinngemeinschaft am Vermögenszuwachs beteiligt ist. Auf der Hotelrechnung (1 Übernachtung) steht: Fam. Steuerkuenstler. Das Finanzamt meint deswegen, ein privater Anteil sei hier dabei und will nur 50% der Reisekosten akzeptieren. Wie ist zu argumentieren?

    • Offizieller Beitrag

    So eigentlich gar nicht, da ein Ehepartner als glaubhafter neutraler Zeuge denkbar schlecht geeignet ist. Das Problem ist, dass meistens bei so langen Reisen eben auch örtliche beziehungen gepflegt werden. Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig schildern und auf Verständnis hoffen.