fehlerhafte km-Pauschale bei Fahrten zur Fortbildungsstätte

  • Hallo!


    Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen!
    Beim Punkt: Ausgaben zu Löhnen und Gehältern - Fortbildungskosten -Fahrtkosten - Fahrten mit dem eigenen PKW ist eine Km-Pauschale von 0,60 € hinterlegt!?! Das kann doch nicht passen, oder? Das wäre ja toll! Es wäre schön, wenn jemandem was dazu einfällt!


    Viele Grüße,
    Sansha

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht einmal lesen. Da i.d.R. die Entfernungsvariante voreingestellt sein dürfte, gibt es pro eingetragenen Entfernungskilometer 0,60€. Klickt man in das andere Feld, dann stellt man um auf die Variante der gefahrenen Kilometer und bekommt für jeden gefahrenen Kilometer eben 0,30€. Im Ergebnis dasselbe und einfach nur eine unterschiedliche Eingabeweise, die für Sonderfälle auch durchaus seinen Grund hat. Wobei man zugegebener Maßen auf die Entfernungsvariante verzichten könnte.

  • Hallo Miwe,


    danke für deine schnelle Antwort. D.h. man bekommt entweder 0,30 € für jeden gefahrenen km, also Hin-und Rückweg oder 0,60 € für die einfache Strecke, was ja vom Prinzip her das gleiche ist.
    D.h. hier ist es anders als bei Fahren zur Arbeitsstätte, wo nur die einfache Strecke mit 0,30 € angerehnet wird?! Habe ich das so richtig verstanden?


    LG Sansha

  • Ich habe dazu im Internet noch etwas gefunden: Dauert eine auswärtige Weiterbildung länger als 3 Monate, kann der Veranstaltungsort als neue (bzw. weitere) Tätigkeitsstätte gelten, auch dann wäre nur noch die Entfernungspauschale möglich. Die Dreimonatsfrist beginnt von Neuem, wenn der Lehrgang am auswärtigen Ort für mindestens 4 Wochen unterbrochen wurde. Urlaubs- oder krankheitsbedingte Unterbrechungen zählen dabei nicht.


    D.h. mein Studium dauert ja länger als 3 Monate, es kann also sein, dass das FA nach 3 Monaten runter rechnet auf die einfache Strecke, was aber in meinem Fallk egal ist, da das Studium im Jahr 2010 ja eh nur von Oktober bis Dezember dauert, was ja drei Monate sind. Sehe ich das richtig??
    Vielen, vielen Dank für die Hilfe! Ich kann es irgendwie gerade nicht fassen, dass ich soooo viel Geld zurückbekommen soll....

    Einmal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: Formatierung

    • Offizieller Beitrag

    Wieso einfach Strecke bei Hin- und Zurück. Das ist die Entfernung. Und für die Entfernung (Hin und Zurück) gibt es bei Fahrten Wohnung und Arbeitsstätte eben 0,30€ je Entfernungskilometer. Bei Reisekosten/Auswärtstätigkeiten gibt es schon seit ewigen Zeiten 0,30€ je gefahrenen Kilometer. Und wenn Du eben Hin und Zurück fährst bei Deiner Auswärtstätigkeit (was nicht immer der Fall ist) dann bekommst Du eben für beide Strecken 0,30€ je tatsächlich gefahrenen Kilometer.


    Du bist nach Deinem Eingangspost ja wohl nicht auswärtig untergebracht, also spielt diese zeitliche Befristung für Dich keine Rolle.

  • alles klar! Bei Fahrten zur Arbeit also die Entfernung z.B. 60 km - bei Fahrten zur Weiterbildung die tatsächlich gefahrene Strecke, hin und zurück 120 km.
    Jetzt hab ich das auch kapiert *freu*
    Vielen vielen Dank! Ich werde am Montag das Zeug persönlich zum FA bringen und den netten Beamten dort bitten mal drüber zu schaun, ob alles so richtig ist.
    Ich wünsch dir noch einen schönen Abend! Vielen Dank nochmal!!