heizkosten der mietwohnung zuordnen

  • Hallo,


    ich habe ein kniffliges Thema, für das ich bisher keine Lösung in derHandhabung gefunden habe.


    In meinem eigengenutzem Haus befindet sich eine Einliegerwohnung, die ich seit Jahren vermiete (Warmmiete).


    Eine getrennte Nebenkostenberechnung ist nicht einfach möglich,da nur eine Heizung/Warmwasseranlage eingebaut ist und dementsprechend auch nur ein Zähler.


    Bisher habe ich jeweils alle Kosten nach genutzten qm in der einkommenssteuer aufgesplittet für sämtliche Kosten (Gebäudeversicherung, Gas, Wasser, Muell etc).


    Nun habe ich in 2010 einen Kaminofen einbauen lassen und heize das Haus über diesen. Heisst, die Gasheizung läuft nur noch für die Einliegerwohnung, lediglich die Warmwasseraufbereitung (Gas) läuft noch für mich mit. Da ich den Verbrauch jeden monat messe (rückwirkend 3 jahre) weiss ich, was die warmwasseraufbereitungdurchschnittlich an gas verbraucht.


    Insofern würdeich ab 2011 gerne einen höheren Prozentsatz der Gaskosten auf die Wohnung als Kosten ansetzen.


    Gibt es da ein Vorgehen, welches anzuwenden ist und was vom FA akzeptiert wird? Vielleicht ist einer ja in einer ähnlichen Situation.


    P.S. Eine separate Heizung für die wohnung kommt nicht in frage,da die wohnung zu klein ist.


    danke für jeden tipp.

    • Offizieller Beitrag

    M.E. keine Chance, einen anderen Aufteilungsmaßstab als nach Wohn-/Nutzfläche zu nehmen. Außer Du klemmst die Heizung nachweislich komplett ab oder baust getrennte Zähler ein. Und ein Kaminofen beheizt ein ganzes Haus?

  • ich habe es fast befürchtet.


    Das Problem ist, das der Gasverbrauch um ca. 2/3 gesunken ist in diesem Winter im Vergleich zum vorigen. Leider sind getrennte Zähler nicht möglich, da die Wohnung mit im Heizkreislauf hängt.


    ja, ein Kaminofen kann ein Haus heizen (richtig dimensioniert und die wärmeführung muss stimmen). Allerdings heize ich nur eine Etage, da das Obergeschoss 'noch' nicht genutzt wird und vom erdgeschoss aufgrund leichter holzbauweise indirekt mitgeheizt wird also moderat beheizt wird.


    Können denn dann die Kosten für den Kamin mit eingebracht werden,auch wenn sie 100% auf den nicht vermieteten Anteil fallen (Holz, Wartung etc)?

  • Einfachste Lösung, die auch den gesetzlichen Vorgaben entspricht, wäre, an jedem Heizkörper ein Messgerät (Heizkostenverteiler) anzubringen.
    Dann kannst du eine **richtige** Heizkostenabrechnung erstellen.
    Ist auch zukunftssicher für die obere Etage, wenn die mal ordentlich beheizt werden muss.
    Alles andere wäre auch für den Mieter ungerecht, da das ganze Rohrsystem auch in deiner Wohnung mitbeheizt werden muss, auch wenn du die Heizkörper abdrehst.
    MfG Günter