Ich bin seit letztem Dezember verheiratet (Ehegattin nicht EU). Sie ist seit September in Deutschland gemeldet und hat seitdem keine Einkünfte in Deutschland erzielt.
Muss ich den Verdienst, den sie vor September in ihrem Heimatland erziehlt hat irgendwo angeben? Bzw. Die Kapitalerträge aus dem ganzen Jahr oder nur aus dem Zeitraum September - Dezember.
Ausländische Ehefrau
- Airplane
- Erledigt
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Die Einkommensteuer hat als Erhebungszeitraum das Kalenderjahr. Alles weitere richtet sich ggf. nach dem mit dem anderen Staat abgeschlossenen jeweiligen DBA .
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hallo miwe,
1. ja
2. nein, es ist hier ein Zuzugsfall, die ausl. Einkünfte bis zum Zuzug unterliegen immer dem Progressionsvorbehalt.
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2. nein, es ist hier ein Zuzugsfall, die ausl. Einkünfte bis zum Zuzug unterliegen immer dem Progressionsvorbehalt.
Danke für die Korrektur.
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Danke.
Und wo trage ich das bei Wiso Sparbuch ein? -
Mantelbogen Seite 4