Hallo zusammen,
ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung, daher zwei Anfängerfragen:
Im Oktober 2010 habe ich nach Abschluss eines dualen Studiums meine erste Arbeitsstelle angefangen, und bin dazu umgezogen, von München nach Frankfurt. Den Arbeitgeber habe ich nicht gewechselt, lediglich den Dienstsitz, ich arbeite aber immer noch in meinem Ausbildungsunternehmen. Dazu zwei Fragen:
- Ist es richtig, dass ich wegen dieses arbeitsbedingten Umzugs bis zu drei Monaten Verpflegungspauschale anrechnen lassen kann? Es fällt mir schwer, dazu eine verlässliche Quelle im Netz zu finden, daher die Frage.
- Falls ja, wo genau trage ich das in "WISO Steuer 2011" ein? Ich habe es provisorisch mal unter "Ausgaben zu Löhnen, Gehältern" > "Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" eingetragen, aber das kommt mir nicht richtig vor..
Freue mich über eine Antwort,
vielen Dank,
Gernot