Abziehbare Vorsteuer in EÜ

  • Hallo,
    ich habe vor kurzem ein "Übungsprojekt" mit unseren Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2001 begonnen und sämtliche Daten eingegen.


    Bei meiner Einnahmen-Überschußrechnung habe ich nun bei den Ausgaben den Posten "Verauslagte Vorsteuern" und darunter wiederum "Abziehbare Vorsteuer 16 und dieser ist negativ! Weiß jemand, was das zu bedeuten hat? Habe ich vielleicht falsch gebucht? Bin buchhalterisch nicht gerade fit und ziemlich unsicher wegen dem Negativ-Betrag.
    Wer kann helfen?
    Gruß
    I.Lehmann

  • Hi Isabell


    Ich kann mir das nur mit einer falschen Buchung erklären.


    Wenn die abziehbaren Vorsteuern negativ sind, hast du vielleicht die Rückgabe eines gekauften Artikels gebucht oder du hast vielleicht Storno erhalten. Es könnte vielfältige Gründe haben.


    Schicke doch mal deine Datei an die Hotline. In solchen Fällen sehen die sich das genauer an und analysieren den Fehler.


    Ciao

  • Hallo Manni,


    Danke für Deine Antwort. Ich bin wie gesagt noch in der Übungsphase und habe natürlich auch einige Male storniert. Allerdings dachte ich, daß Stornos komplett verschwinden? Meine Datei sieht -glaube ich- übel aus, die schicke ich mal lieber nicht weg ;)


    Kennst Du Dich ein bißchen mit Buchhaltung aus? Wie bucht man z.B. Geringwertige Wirtschaftsgüter und Abschreibungen (z.B. Computeranlage). Ich weiß nicht, welche Konten ich wählen soll und ob ich eine freie Buchung machen muß. Diese Vorgänge haben mich schon viel Zeit und Nerven gekostet.

  • Hallo Isabell


    Wie bucht man z.B. Geringwertige Wirtschaftsgüter und Abschreibungen (z.B. Computeranlage).


    Nach so langer Zeit surfe ich mal wieder hier. Habe erst jetzt deine Frage entdeckt.
    Die auf dem Konto Geringwertige Anlagegüter - alle Kosten über Netto 100,--DM- während des Jahres erfassten Gegenstände werden am Ende des Jahres mit folgendem Buchungssatz auf einem Schlag agbeschrieben:


    4855 an 0480 X DM (Summe auf dem Konto 480)


    Die Büro und Geschäftsausstattung schreibst du wie folgt ab:


    4830 an 300/470/420 XDM
    Beachte aber diese Gegenstände haben eine bestimmt Nutzungsdauer. Auf diesen Seiten im Sparbuch sind die amtlichen AfA Tabellen irgendwo festgehalten. Jedes WIrtschaftsgut hat eine bestimmt Nutzungsdauer. Diese sind vom BFM vorgegeben (Computeranlage bei Erwerb in 2000 hat eine ND(Nutzungsdauer) von 4 Jahren. Bei Erwerb in 2001 3 Jahre) usw. .
    Es gibt auch die Vereinfachungsregel, wonach der Zeitpunkt des Erwerbs Halbjährlich gerechnet wird. Kaufst du also einen Gegenstand am 30.06. eines Jahres kannst du die volle JahresAfa nehmen, kaufst du es aber ab dem 01.07. des Jahres kannst du nur die Halbjahres AfA (50% der normalen AfA) als Abschreibung buchen.


    Viel Spass noch