19. Februar 2011 #1 Hallo ihr Lieben,Umsatzsteuererklärung fürs ganze Jahr, wann ist da die Abgabefrist? Mit der Einkommensteuererklärung reicht das ?
20. Februar 2011 #3 Grundsätzlich ja. Es gibt allerdings auch Aussnahmen (z.B., wenn die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit spätestens am 31.12. d. Vj. endet/e). Ansonsten wie ESt öffentliche Bekanntgabe 31.05. des Folgejahres (§ 149 AO).
20. Februar 2011 #4 Man kann sie aber auch unabhängig davon früher abgeben.Das bietet sich in Erstattungsfällen an.