Hallo Experten,
auch wenn ich gerade dabei bin das Forum mit meinen Fragen zu fluten, so muss ich doch weitermachen, weil mir Google und auch die Suche hier nicht helfen konnte.
Unser Kind ist ein Herzchen und hatte im letzten Jahr wieder einen Eingriff. Diese Krankheitskosten für die Zuzahlung für den Chefarzt kann ich ja absetzen und wahrscheinlich trage ich diese Kosten bei z. B. meinen Krankheitskosten ein. Oder?
Und da ich mein Kind begleitete, kann ich ja auch die Kosten für die Pension absetzen, richtig?
Aber was ist mit Verpflegungsaufwendungen? Kann ich da eine pauschalen Betrag pro Tag ansetzen oder müsste ich dafür wirklich jede Rechnung aufbewahrt haben?
Das kann doch eigentlich keiner verlangen oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe