Krankheitskosten bei einem Kind

  • Hallo Experten,


    auch wenn ich gerade dabei bin das Forum mit meinen Fragen zu fluten, so muss ich doch weitermachen, weil mir Google und auch die Suche hier nicht helfen konnte.


    Unser Kind ist ein Herzchen und hatte im letzten Jahr wieder einen Eingriff. Diese Krankheitskosten für die Zuzahlung für den Chefarzt kann ich ja absetzen und wahrscheinlich trage ich diese Kosten bei z. B. meinen Krankheitskosten ein. Oder?


    Und da ich mein Kind begleitete, kann ich ja auch die Kosten für die Pension absetzen, richtig?
    Aber was ist mit Verpflegungsaufwendungen? Kann ich da eine pauschalen Betrag pro Tag ansetzen oder müsste ich dafür wirklich jede Rechnung aufbewahrt haben?
    Das kann doch eigentlich keiner verlangen oder?


    Vielen Dank für Eure Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Diese Krankheitskosten für die Zuzahlung für den Chefarzt kann ich ja absetzen und wahrscheinlich trage ich diese Kosten bei z. B. meinen Krankheitskosten ein. Oder?

    Natürlich. Es sei denn, für ein Kind wird eine Einkommensteuererklärung erstellt und abgegeben. Übrigens wird das Forum nicht übersichtlicher, wenn man dieselbe Frage an mehreren Stellen des Forums postet (siehe auch Forenregelns).


    Und da ich mein Kind begleitete, kann ich ja auch die Kosten für die Pension absetzen, richtig?

    Das kommt darauf an. Ggf. sind da vor Antritt der Behandlungen erstellte amtsärztliche Bescheinigungen notwendig.


    Aber was ist mit Verpflegungsaufwendungen? Kann ich da eine pauschalen Betrag pro Tag ansetzen ...

    Nein. Wenn überhaupt "Mehraufwendungen" entstehen.


    ... oder müsste ich dafür wirklich jede Rechnung aufbewahrt haben? Das kann doch eigentlich keiner verlangen oder?

    Ja und das kann man.


    Du solltest Dir vielleicht einmal die Informationen, die Dir das Sparbuch liefert, aufmerksam durchlesen. Die Zeit sollte man sich nehmen.

  • Du solltest Dir vielleicht einmal die Informationen, die Dir das Sparbuch liefert, aufmerksam durchlesen. Die Zeit sollte man sich nehmen.

    Da habe ich leider zu den verschiedensten Fragestellungen auch keine Antwort gefunden.



    Zitat

    Zitat von »Borsig« Diese Krankheitskosten für die Zuzahlung für den Chefarzt kann ich ja absetzen und wahrscheinlich trage ich diese Kosten bei z. B. meinen Krankheitskosten ein. Oder? Natürlich. Es sei denn, für ein Kind wird eine Einkommensteuererklärung erstellt und abgegeben. Übrigens wird das Forum nicht übersichtlicher, wenn man dieselbe Frage an mehreren Stellen des Forums postet (siehe auch Forenregelns).


    Ist ja richtig, aber da dieser Beitrag trotzdem notwendig war, könnte es dem einen oder anderen bei einer zukünftigen Suche vielleicht doch noch einen Vorteil bringen, dass ich die Frage hier noch einmal halbherzig gestellt habe.



    Zitat

    Zitat von »Borsig« Und da ich mein Kind begleitete, kann ich ja auch die Kosten für die Pension absetzen, richtig? Das kommt darauf an. Ggf. sind da vor Antritt der Behandlungen erstellte amtsärztliche Bescheinigungen notwendig.


    Mein Junge war im März letzten Jahres 8 Monate alt, hatte nach einer sehr großen Herz-OP im Dezmeber 2009 einen weiteren Herzeingriff, in einem Herzzentrum, das ca. 150 km von Zuhause entfernt ist. Also ich denke da sollte jedem die Notwendigkeit der Begleitung auch ohne Attest klar sein. Oder?
    Aber der Zwerg hat auch einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen H und B. Spätestens das sollte ja als Bescheinigung genügen. Oder?

    Einmal editiert, zuletzt von Borsig () aus folgendem Grund: Formatierung

    • Offizieller Beitrag

    Mein Junge war im März letzten Jahres 8 Monate alt, hatte nach einer sehr großen Herz-OP im Dezmeber 2009 einen weiteren Herzeingriff, in einem Herzzentrum, das ca. 150 km von Zuhause entfernt ist. Also ich denke da sollte jedem die Notwendigkeit der Begleitung auch ohne Attest klar sein. Oder?

    Das Einkommensteuerrecht richtet sich nicht nach menschlichen Gesichtspunkten, sondern schlicht und einfach nach dem Gesetz bzw. den gesetzlichen Anwendungsbestimmungen. Es soll ja schließlich, soweit überhaupt machbar, für alle Steuerbürger gleich angewendet werden.


    Aber der Zwerg hat auch einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen H und B. Spätestens das sollte ja als Bescheinigung genügen. Oder?

    Das mit dem Merkzeichen "H"+ "B" gehört dann ja eigentlich schon in den Eingangspost. Auch dazu lässt sich einiges in den Erläuterungen des Sparbuchs finden. Das ist dann allerdings auch nur eine Erklärung dem Grunde nach und nicht der Höhe nach.