Kinderbetreuung (Tagesmutter)

  • Meine Frau und ich sind beide berufstätig, in 2010 ist auch ein kleiner Beitrag für die Kinderbetreuung (Tagesmutter) fällig geworden.
    Ich habe auch alles gefunden, wo es eingetragen wird. Nur wie ist das mir der Zuordnung? Können diese Kosten auch nur mir in den Werbungskosten zugeordnet werden oder muss das je zur Hälfte bei beiden eingetragen werden?


    Ich frage deshalb, weil meine Frau mit Ihren Werbungskosten nicht über den Pauschbetrag kommt und deshalb die Kosten bei ihr keinerlei Auswirkungen hätten, während bei mir jeder Euro zählt.

    2 Mal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: Altes Thema erledigt und, außer Kind, kein Zusammenhang

    • Offizieller Beitrag

    Das Sparbuch gibt da doch eigentlich alle Alternativen vor. Die Eingabemaske wird immer automatisch an die gesetzlichen Möglichkeiten je nach vorhandenen Grunddaten angepasst. Dann gibt es immer noch so kleine Fragezeichen auf die man ebenfalls klicken kann.

  • Hallo Miwe,


    sag mal so richtig Bock scheinst Du nicht zu haben hier zu antworten oder?
    1.) Wenn ich ein Fachmann wäre, dann bräuchte ich nicht ein solches Programm kaufen.
    2.) Wenn ich mit den Erläuterungen nach Anklicken des Fragezeichens, der Vorgabe in den Eingabemasken, der Suche in der Hilfe oder beiliegenden Buches
    oder meiner Googlesuche, meine Fragen beantworten könnte, meldete ich mich hier nicht an, um Antworten zu bekommen!


    Also:
    Du kannst mir glauben, dass alle meine Bemühungen eine Antwort zu finden fehlgeschlagen sind und mir deshalb Antworten wie
    "Es gibt da Fragezeichen" oder "Die Eingabemaske gibt doch alles vor" NICHT weiterhelfen!

    • Offizieller Beitrag

    sag mal so richtig Bock scheinst Du nicht zu haben hier zu antworten oder?

    Deshalb beantworte ich ja auch die Fragen hilfesuchender hier in meiner Freizeit. :D

    Wenn ich ein Fachmann wäre, dann bräuchte ich nicht ein solches Programm kaufen.

    Und jedes Steuerprogramm ist nur so gut wie das Bemühen bzw. die Kenntnisse der am Eingabegerät befindlichen Person. Es hat niemand behauptet, dass es einfach ist, eine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Auch ist es meist sehr zeitaufwendig. :)


    Ein Bild sagt mehr als tausend Worte:

    [Blockierte Grafik: http://www.abload.de/img/kinderbetreuungskostenmmsv.jpg]


    Und dann vielleicht noch einmal in der Formularfunktion die Zeilen 61 bis 86 der Seite 3 der Anlage Kind durchlesen und ggf. in die entsprechenden Textziffern klicken, um in die entsprechenden Eingabebereiche zu kommen.

  • Wirklich beantwortet hast Du meine Frage mit Deiner Antwort ja nicht.
    Aber geholfen hat sie glaube ich trotzdem.


    Also erst einmal zu Deinem Bild:
    Genauso will ich es ja eben nicht. Meine Frau kommt ja nicht über die 920 € bei den Werbungskosten, also wirkt sich der Beitrag für die Tagesmutter bei ihr nicht aus. Ich hingegen habe 3.500 € Werbungskosten und da ist jeder Euro auch Geld wert. Deshalb möchte ich die Betreuungskosten komplett in meinen Werbungskosten haben.
    Anstatt 1.500 € bei jedem Elternteil komplett 3.000 € bei mir.
    Und da ist halt meine Frage ob ich das machen darf und das FA das akzeptieren muss.


    Dank Deines Bildes habe ich die Antwort aber wohl doch noch gefunden. Und zwar in diesem Texteil der Infothek:



    Zitat

    Die Aufwendungen müssen den Elternteilen zugeordnet und auf die jeweiligen Zeiträume verteilt werden, für die sie angefallen sind. Von den Eltern gemeinsam getragene Aufwendungen (z. B. bei einem Gemeinschaftskonto) müssen auf die Elternteile aufgeteilt werden. Nur wenn die Kinderbetreuungskosten auf die verschiedenen Voraussetzungszeiträume und Elternteile verteilt werden, kann eine korrekte Berücksichtigung erfolgen!


    Die Betreuungskosten werden von dem Konto bezahlt, das alleine auf meinem Namen läuft und nicht von unserem Gemeinschaftskonto. Und damit darf ich die Kosten doch auch bei mir alleine aufführen und muss sie nicht verteilen. Habe ich das richtig verstanden?


    Wenn das so ist, dann sollte ich vielleicht die Kontoauszüge mit zum FA nehmen, gell!?


    LG


    PS: Das andere war nicht so gemeint, vermittelst halt ein wenig den Eindruck. Danke für Deine Hilfen.

    • Offizieller Beitrag

    Dank Deines Bildes habe ich die Antwort aber wohl doch noch gefunden.

    Na sag ich doch. Das Programm ist mittlerweile in vielen Bereichen selbsterklärend. Man muss sich nur die Zeit nehmen, die Hilfen anzunehmen und zu lesen. Wir sind auch nur User/Nutzer und müssen uns die Programmbereiche auch erst anschauen und die Infos durchlesen. Warum soll man von den anderen Nutzern weniger verlangen?

    Die Betreuungskosten werden von dem Konto bezahlt, das alleine auf meinem Namen läuft und nicht von unserem Gemeinschaftskonto. Und damit darf ich die Kosten doch auch bei mir alleine aufführen und muss sie nicht verteilen. Habe ich das richtig verstanden?

    Ja.

    [Blockierte Grafik: http://www.abload.de/img/kinderbetreuungskostenguh0.jpg]