Freie Heilfürsorge

  • Hallo !


    Ich mache meine Steuern schon 3 Jahre mit WISO und bin sehr zufrieden damit. Dieses Jahr habe ich jedoch große Probleme dabei.


    Ich bin Beamter und habe freie Heilfürsorge. Bei mir hat sich 2010 steuerlich, wie Steuerklasse o.ä., nichts geändert. Wenn ich nun allein meine Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung in WISO eingebe ohne irgendetwas geltend zu machen, sagt mir das Programm ich müsste ca. 600€ nachzahlen. Wie kann das sein ? Ich hab keine Gehaltserhöhung bekommen, keine anderen relevanten Dinge sind passiert. Laut meiner Gehaltsabrechnungsstelle stimmt die abgeführte Lohnsteuer. Ich habe dann beim Finanzamt angerufen und die Dame meinte soetwas kann nicht sein. Laut der Finanzamtshotline stimmt die abgeführte Lohnsteuer 100% mit meiner Lohnsteuerbescheinigung überein. WISO rechnet mit aber eine höhere Steuerlast aus, wi(e)so ? [Blockierte Grafik: https://www.elster.de/anwenderforum/images/smilies/wink.gif]


    Hat sich irgendetwas geändert ? Grundsteuertabelle ? Kann es was mit den Krankenkassenbeiträgen zu tun haben die ich nicht zahle ?



    Ich weiss echt nicht mehr weiter.

    • Offizieller Beitrag

    Das Problem dürfte u.U. zu dem in der Tabelle eingerechneten Vorsorgepauschale i.S. § 39b Absatz 2 Satz 5 Nr. 3 d EStG. Du hättest der Besoldungsstelle vielleicht die Höhe Deiner tatsächlichen Beiträge melden sollen. Hier also 0,00€. So wurde die Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt, die Dir dann im Veranlagungsverfahren natürlich nicht zusteht. Du wirst ggf. für die Zukunft auch mit der Festsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommensteuer rechnen müssen.


    Siehe auch: Chancen und Tücken des neuen Gesetzes


    In dem Artikel ist u.a. genau Dein Problem geschildert.

  • Einen guten Abend,


    ich muss mich als weiterer Unwissender aufdrängen, nachdem mir die Lektüre dieses Threads und die Suche keine brauchbaren Infos lieferte. Ich gehöre nicht zu der Gruppe der freiwillig gesetzlich Versicherten, aber mein resultierendes Problem scheint ähnlich, daher versuch ichs einfach mal:


    Ich bin Soldat auf Zeit und zahle keinerlei Krankenversicherungen o.ä., und doch sagt WISO Steuer nach einfacher Eingabe von Bruttoarbeitslohn und Steuern, ich müsste 594 Euro nachzahlen. Und das, nachdem es mich vorher noch darauf hinweist, dass die Lohnsteuer nicht höher als 3.674 Euro sein dürfte, obwohl ich 4.080 abgeführt habe (bei 27.771 Brutto). Kann das das seine Richtigkeit haben?


    Ich danke im Voraus für Antworten!


    Gruß,
    Moritz

  • Hallo,


    ich habe soeben mit dem WISO-Programm meine Steuern gemacht. Wie so viele, wunderte ich mich über eine Nachzahlung.
    Jetzt habe ich festgestellt, dass ich als (nicht verheirateter) Beamter mit 100% freier Heilsfürsorge die (ehemals € 1.500) Vorsorgepauschale nicht mehr angerechnet bekomme.


    Auf den ersten Seites dieses Beitrages habe ich zum Beamten nichts gefunden, daher die Frage: Habe ich einen Fehler gemacht oder sind die Beamten dieses Jahr die "Dummen" ?


    Danke

    2 Mal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: verschoben, da zu Thema "freie Heilfürsorge" gehörend

    • Offizieller Beitrag

    ... Frage: Habe ich einen Fehler gemacht oder sind die Beamten dieses Jahr die "Dummen" ?

    Dir entstehen ja auch insoweit keine Aufwendungen. Insoweit wird bei freier Heilfürsorge im Prinzip nur ein ungerechtfertigter Vorteil der Vergangenheit korrigiert.


    Im Übrigen war bekannt, dass die Neuregelung für etliche Steuerbürger mit Nachteilen verbunden ist. So eben auch für "normale" Beamte bzw. Personen ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung. Deshalb gibt es in gewissem Rahmen ja auch die Günstigerprüfung, die gewisse Ungerechtigkeiten auffangen soll.


    Nur bei freier Heilfürsorge hast Du ja erst gar keine Kosten. Das wünscht sich doch jeder andere Steuerbürger auch.

  • Hallo Miwe4,


    vielen Dank für Deine Antwort.


    Ich gebe Dir nach einer "Nacht-drüber-schlafen" vollkommen Recht. Das Eintragen einer Pauschale war natürlich für diejenigen von (ungerechtem) Vorteil, die ja gar keine Aufwendungen hatten. Quasi geschenktes Geld, immerhin in Höhe von guten € 450.- bei einem Steuersatz von 31%. (1.500.- Pauschale)


    Allerdings hätte dies ja bereits vorher durch bereinigte Lohnsteuerzahlung erfolgen können, und nicht erst jetzt bei der Erstellung der Erklärung mit einem großen Knall. Das halte ich für ärgerlich und hätte nicht sein müssen.

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings hätte dies ja bereits vorher durch bereinigte Lohnsteuerzahlung erfolgen können, und nicht erst jetzt bei der Erstellung der Erklärung mit einem großen Knall. Das halte ich für ärgerlich und hätte nicht sein müssen.

    Das Problem war bekannt und wurde auch schon vorab in der Presse diskutiert. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber deshalb für diese Fälle durch § 46 Absatz 2 Nr. 3 EStG eine Veranlagungspflicht eingeführt. Für die Zukunft wird das mit Sicherheit durch die Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen ausgeglichen. Der Fiskus konnte doch vorher gar nicht handeln, weil er die betroffenen Fälle ja gar nicht kannte. Es hätte sich ja jeder melden und um Festsetzung von Vorauszahlungen bitten können. So kannst Du Dich, wie andere Betroffene auch, nur über einen Zinsvorteil freuen.

  • Ganz ehrlich, ich finde die Diskussion lächerlich. "Das wünscht sich der normale Bürger auch..."


    Ich will aber mal zur Aufklärung beitragen. Die Stadt zahlt für mich als Feuerwehrmann ein sehr niedriges Bruttogehalt, im Gegensatz zum "Bürger". Das heißt bei gleich hohem Netto, müsste die Stadt ungleich höheres Brutto bezahlen, damit Leute wie ich meinen Job machen. Das was die Stadt mehr zahlt, würde sie sich dann gleich wieder nehmen. Das macht richtig Sinn, oder vielleicht doch nicht? Ich habe 3!! vollständige Ausbildungen machen müssen, damit ich meinen Job ausüben darf. Ja richtig gelesen, alle 3 muss ich haben. Und Ihr meint das es nicht gerechtfertigt ist, dass ich etwas mehr bekomme als jemand der ganz normal eine Ausbildung hat? Ich muss nachts arbeiten, am Wochenende, teilweise 70-80h die Woche, meint ihr immer noch wir verdienen zu viel? Ich stehe nachts wenn ich Rettungswagen fahre teilweise 4-5x auf und das nach teilweise schon 18h Dienst. Na immer noch der Meinung? Ich riskiere ab und zu mein Leben um anderen zu helfen und dafür gibt uns die Stadt freie Heilfürsorge. Ungerechtfertigt? Mir ist egal wie der Staat das nennt, für mich ist das eine absolute Lohnkürzung und somit ist die freie Heilfürsorge nicht mehr frei. Das ist ungerecht und wir gehen dagegen vor. Die haben uns vor 5 Jahren schon einmal auf einen Schlag 2000€ pro Jahr weggenommen, einfach so. Ich möchte mal erleben was in der freien Wirtschaft los wär, wenn die das da so einfach machen würden...


    Denkt da mal bitte drüber nach bevor ihr solche Kommentare abgebt!

    • Offizieller Beitrag

    Hier beurteilen Leute uns Beamte die keine Ahnung haben und dann noch dummes Zeug reden.

    Da hast Du leider keine Ahnung, sowohl sachlich als auch rechtlich gesehen. :thumbdown:


    Es geht rein um die steuerliche Beurteilung der Angelegenheit. Und in diesem Zusammenhang ist auch der Kommentar zu sehen. Wo kein Aufwand, da auch keine Berücksichtigung einer Ausgabe im Rahmen der Steuer. Wo keine Einnahme, da auch keine Versteuerung.

    • Offizieller Beitrag

    Denkt da mal bitte drüber nach bevor ihr solche Kommentare abgebt!

    Das Gleiche hätte man Dir mit auf dem Weg geben sollen.
    Es gab hier keine Diskussion, wie Du sie vom Zaum brechen wolltest, denn hier wird nur der steuerliche Aspekt gewürdigt.


    In einem anderen Forum hätte ich Dir zum Thema niedriges Gehalt/ spätere Pension gern geantwortet, aber auch in dem Aspekt gilt:


    "Ich mal mir meine Welt, wie sie mir gefällt."

  • Ich hab meinen Text ein wenig entschärft, war ein wenig in Rage eben.


    Mir ist schon klar, dass das steuerlich ist, wie du es schreibst. Mir geht es um die Sache selber. Die wussten vorher wie das alles werden wird und haben die Beamten mit freier Heilfürsorge mal wieder schön ins offene Messer laufen lassen. Das kann nicht sein und deswegen wird da was auf Bundesebene passieren.

    • Offizieller Beitrag

    Das kann nicht sein und deswegen wird da was auf Bundesebene passieren.

    Dann musst Du Dich beim Bundesverfassungsgericht beschweren. Denn die Damen und Herren dort haben entschieden, dass derjerjenige etwas absetzen soll, der auch einen entsprechenden Aufwand hat.


    Das Problem betrifft übrigens nicht nur freie Heilfürsorge, sondern jeden, der zumindest teilweise Leistungen ohne eigene Beiträge erhält. Z.B. werden sich alle "normal" beamteten, also ohne freie Heilfürsorge, genauso über geringere Erstattungen wundern, weil sie in den meisten Fällen nicht von der tollen Neuregelung der Vorsorgeaufwendungen profitieren, sondern im Rahmen der der Günstigerprüfung bei der bisher gültigen Höchstbetragsberechnung landen.


    Und sei bitte nicht gleich wieder beleidigt über meine nächsten Aussagen.


    Wenn man streng nach Steuerrecht geht, dann habt und hattet Ihr einen geldwerten Vorteil, der bei anders gelagerten Fällen immer als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu besteuern (gewesen) wäre. Das hat man, aus gutem Grunde, durch Schaffung besonderer steuerlicher Regelungen (Befreiungsvorschriften), nicht gemacht. Gleichzeitig habt Ihr eine Vorsorgepauschale erhalten, die Aufwendungen pauschal abdecken sollte, die Ihr gar nicht gehabt habt. Also nicht nur steuerfreie freie Heilfürsorge, sondern auch noch eine Steuerbegünstigung trotz nicht vorhandener Aufwendungen.


    Und dann haben eben gesetzlich Versicherte, die Ihren um die Sozialbeiträge, die ja gleich wieder weg sind, erhöhten Arbeitslohn auch noch voll versteuern mussten geklagt und gesagt, dass sei nicht gerecht. Und jetzt hat eben das Bundesverfassungsgericht, unser höchstes Verfassungsorgan, entschieden, dass dieses grundsätzlich geändert werden muss.


    Und das hat der Gesetzgeber jetzt getan. Die tatsächlichen Aufwendungen ergeben nun eine steuerliche Entlastung. Und wer keine Aufwendungen hat, bekommt auch keine steuerliche Entlastung mehr.


    Eine andere Sache ist, dass er dies durch künftige Nichtberücksichtigung anderer "nicht so wichtiger" Versicherungen kompensiert. Aber darüber hat sich auch noch niemand aufgeregt.


    Einkommensteuerrecht soll die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit als Maßstab haben. Und zumindest bei den Vorsorgeaufwendungen hat der Gesetzgeber dies jetzt so versucht zu gestalten.

  • Hallo, da ich wieder mal meine Steuer machen MUSS, bin ich wie viele Andere hier seit letztem Jahr Sponsor des Staates. Auch bei mir kommt es seit letztem Jahr zu einer fetten Nachzahlungsaufforderung (600 - 700€). Da ich wie einige hier bei der Feuerwehr mit (nicht mehr ganz) freier Heilfürsorge bin, wir dürfen 1,6% jeden Monat an die Stadt abdrücken. Diesmal habe ich mich diesmal dazu entschlossen diese 1,6% mit anzugeben. Schließlich zahle ich damit ja auch meine "Krankenversicherung". Mit einem erklärendem Brief und der letzten Abrechnung mit der Jahressumme denke ich damit gute Chancen zu haben, dass das anerkannt wird. Was meinen die Profis dazu?


    Vielleicht hat ein Kollege ja noch ein paar Tipps was man sonst so absetzen kann??


    Gruß


    HeinBlöd

  • ZITAT : Bitte diese Stammtisch-Parolen unterlassen. Abgesehen davon kenne ich Feuerwehrleute, die keiner freien Heilfürsorge unterliegen.


    ?( Ich weiß zwar nicht was oder wer dir auf den Fuss getreten ist, mache mir aber wegen meiner Aussage keinen Kopf. Möge mir euer hochwohlgeboren
    gnädigst verzeihen!!


    Wenn mein Beitrag mit meinem Lösungsansatz nicht gewünscht ist --------> LÖSCHT IHN BITTE. Ich weiß allerdings, dass einige noch nicht auf diese Idee kamen!



    Gruß


    HeinBlöd

    • Offizieller Beitrag

    Dann aber wohl im Rahmen des § 33 EStG unter Anrechnung der zumutbaren Eigenbelastung, da es ja wohl einen Art Eigenanteil an den Behandlungskosten ist. Dies hat übrigens heutzutage (fast) jede beamtete Person in irgendeiner Form. Bei Euch 1,6%, bei andern Pauschal bei der ersten Beihilfenabrechnung, wieder andere mit Eingenanteilen je Medikament und Behandlung, und und und.


    Im Rahmen der abziehbaren Sonderausgaben bzw. Vorsorgeaufwendungen ändert dies rein gar nichts.

    • Offizieller Beitrag

    ZITAT : Bitte diese Stammtisch-Parolen unterlassen. Abgesehen davon kenne ich Feuerwehrleute, die keiner freien Heilfürsorge unterliegen.


    ?( Ich weiß zwar nicht was oder wer dir auf den Fuss getreten ist, mache mir aber wegen meiner Aussage keinen Kopf. Möge mir euer hochwohlgeboren
    gnädigst verzeihen!!


    Gar niemand mag mir auf die Füße getreten sein.
    Es war nur nicht der Sache dienlich, dass er diesen Bestandteil in die Aussage mit einfließen ließ.


    Der Lösungsansatz war gut und wurde von miwe konkretisiert.

    • Offizieller Beitrag

    Der Lösungsansatz war gut und wurde von miwe konkretisiert.

    Nö war er eigentlich nicht, da es in dem Thread um die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen geht und er nur einen dem Bereich außergewöhnliche Belastungen zuzuordnenden Hinweis gegeben hat.