Dauerfristverlängerung und Nachzahlung der Umsatzsteuer

  • Hallo, ich hätte die folgende (hoffentlich) einfache Frage. Seit Anfang 2010 nutze ich die Dauerfristverlängerung bei der Abgabe der monatlichen USt-Voranmeldungen. D.h. im Jahr 2010 habe ich die Umsatzsteuer in den Monaten Januar-Dezember eingenommen, aber nur für die Monate Januar-November (zzgl. der Sondervorauszahlung) ans Finanzamt abgeführt (die Vorauszahlung für November 2010, die bei mir am 13.01.2011 abgebucht wurde, habe ich als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe noch dem Jahr 2010 zugeordnet). Da bei mir die eingenommene USt im Dezember 2011 deutlich höher ausgefallen ist, als die Sondervorauszahlung, habe ich mit der USt-Erklärung 2010 eine dicke Nachzahlung zu erwarten. Und zwar ungefähr in der Höhe der USt-Voranmeldung für Dezember 2011, da die ja genau der Differenz zwischen der eingenommenen Umsatzsteuer im Dezember und der Sondervorauszahlung entspricht.


    Ist mein Gedankengang soweit richtig? Irgendwie wäre das ganze viel einfacher, wenn die USt-Vorauszahlung für Dezember 2010 immer dem Jahr 2010 zugeordnet werden würde (auch wenn sie im Februar 2011 erfolgt), dann würde die USt-Erklärung immer bei +- 0 rauskommen...

    • Offizieller Beitrag

    Seit Anfang 2010 nutze ich die Dauerfristverlängerung bei der Abgabe der monatlichen USt-Voranmeldungen. D.h. im Jahr 2010 habe ich die Umsatzsteuer in den Monaten Januar-Dezember eingenommen, aber nur für die Monate Januar-November (zzgl. der Sondervorauszahlung) ans Finanzamt abgeführt

    Und was mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung Dezember 2010?

    die Vorauszahlung für November 2010, die bei mir am 13.01.2011 abgebucht wurde, habe ich als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe noch dem Jahr 2010 zugeordnet)

    Und Du musst sicher, dass dieses richtig ist?

    Ist mein Gedankengang soweit richtig? Irgendwie wäre das ganze viel einfacher, wenn die USt-Vorauszahlung für Dezember 2010 immer dem Jahr 2010 zugeordnet werden würde (auch wenn sie im Februar 2011 erfolgt), dann würde die USt-Erklärung immer bei +- 0 rauskommen...

    Du verwechselt, so meine ich, die Abrechnung zur Umsatzsteuererklärung 2010 und die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 2010. Dann sind zwei komplett verschiedene Dinge.

  • Und zwar ungefähr in der Höhe der USt-Voranmeldung für Dezember 2011, da die ja genau der Differenz zwischen der eingenommenen Umsatzsteuer im Dezember und der Sondervorauszahlung entspricht.


    Dezember 2010...


    Bei der Umsatzsteuerjahreserklärung ist immer das Vorauszahlungssoll einzutragen. Weil man die Jahreserklärungen üblicherweise erst macht, wenn alle 2010er Voranmeldungen längst eingereicht und bezahlt sind, ergibt sich dann auch keine Nachzahlung mehr.

  • Richtig.


    Für die Umsatzsteuer-Jahreerklärungen gilt:
    Voranmeldungen Januar bis Dezember berücksichtigen - egal, wann die Steuern-Vorauszahlungen geleistet wurden.


    Für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung gilt:
    Voranmeldungen bei Zahlunge berücksichtigen. Ausnahme ist der November (mit Dauerfristverlängerung).


    Aber Achtung auch hier gibt es schon wieder neuere Urteile, in denen es heißt, dass wenn die Zahlungfrist der USt-VA November auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, dann muss auch diese Voranmeldung ins neue Jahr als Betriebsausgabe / -Einnahme gebucht werden. ;(

  • Zitat von »Qwerty«
    Seit Anfang 2010 nutze ich die Dauerfristverlängerung bei der Abgabe der monatlichen USt-Voranmeldungen. D.h. im Jahr 2010 habe ich die Umsatzsteuer in den Monaten Januar-Dezember eingenommen, aber nur für die Monate Januar-November (zzgl. der Sondervorauszahlung) ans Finanzamt abgeführt
    Und was mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung Dezember 2010?


    Die ist im Februar 2011 abgebucht worden.


    Zitat von »Qwerty«
    die Vorauszahlung für November 2010, die bei mir am 13.01.2011 abgebucht wurde, habe ich als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe noch dem Jahr 2010 zugeordnet)
    Und Du musst sicher, dass dieses richtig ist?


    Habe diesbezüglich vor einem Jahr mit dem Finanzamt telefoniert und damals ist mir bestätigt worden, dass die ich das so machen muss(!). Hat sich inzwischen etwas geändert?


    Zitat von »Qwerty«
    Ist mein Gedankengang soweit richtig? Irgendwie wäre das ganze viel einfacher, wenn die USt-Vorauszahlung für Dezember 2010 immer dem Jahr 2010 zugeordnet werden würde (auch wenn sie im Februar 2011 erfolgt), dann würde die USt-Erklärung immer bei +- 0 rauskommen...
    Du verwechselt, so meine ich, die Abrechnung zur Umsatzsteuererklärung 2010 und die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 2010. Dann sind zwei komplett verschiedene Dinge.


    Mir ist durchaus bewusst, dass das zwei verschiedene Dinge sind. Habe aber angenommen, dass ich die Daten aus der EÜR 2010 in WISO Sparbuch einfach in die USt-Erklärung übernehmen kann. Im letzten Jahr (2009) war das überhaupt kein Probem, da ich damals noch keine Dauerfristverlängerung benutzt habe. In diesem Jahr komme ich eben wegen der "fehlenden" Dezember-Vorauszahlung auf eine Nachzahlung und wollte gerne wissen, ob mein Gedankengang soweit ok ist.

  • Es ist schwierig, dir die richtige Antwort zu geben, wenn du immer noch nicht sauber zwischen Umsatzsteuer und Einkommensteuer trennst.
    Dein Eröffnungsbeitrag handelt eigentlich nur von Umsatzsteuer, und die hat mit regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben nichts zu tun! Das ist ein rein einkommensteuerliches Problem.
    Wie gesagt: In der USt-Erklärung muss der Jahresvorauszahlungsbetrag auch die Dezember-Anmeldung umfassen. Auch wenn sie meinetwegen erst im März gezahlt wird.

    • Offizieller Beitrag

    Zitat von »miwe4«
    Zitat von »Qwerty«
    die Vorauszahlung für November 2010, die bei mir am 13.01.2011 abgebucht wurde, habe ich als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe noch dem Jahr 2010 zugeordnet)
    Und Du musst sicher, dass dieses richtig ist?


    Habe diesbezüglich vor einem Jahr mit dem Finanzamt telefoniert und damals ist mir bestätigt worden, dass die ich das so machen muss(!). Hat sich inzwischen etwas geändert?

    Nein. Nur, dass Du die Zahlung bis zum, 10.01.2011 hättest leisten müssen (siehe #4) .

    In diesem Jahr komme ich eben wegen der "fehlenden" Dezember-Vorauszahlung auf eine Nachzahlung und wollte gerne wissen, ob mein Gedankengang soweit ok ist.

    Nein, ist er so nicht.

  • Es ist schwierig, dir die richtige Antwort zu geben, wenn du immer noch nicht sauber zwischen Umsatzsteuer und Einkommensteuer trennst.
    Dein Eröffnungsbeitrag handelt eigentlich nur von Umsatzsteuer, und die hat mit regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben nichts zu tun! Das ist ein rein einkommensteuerliches Problem.
    Wie gesagt: In der USt-Erklärung muss der Jahresvorauszahlungsbetrag auch die Dezember-Anmeldung umfassen. Auch wenn sie meinetwegen erst im März gezahlt wird.


    Genau das ist mir komisch vorgekommen und genau deswegen habe ich hier nachgefragt.


    Wenn das so ist, dann kann ich mit WISO Sparbuch 2010 keine USt-Erklärung automatisch erstellen, da die Datenübernahme aus der EÜR 2010 nicht ausreichend ist. Also muss ich die Vorauszahlung für Dezember noch "manuell" nachtragen, richtig? Oder gibt es einen anderen Weg? Das "Problem" werden doch alle haben, die die Dauerfristverlängerung nutzen. Bietet WISO keine automatisierte Lösung dazu?

  • Eine automatische Übergabe der Werte in die Umsatzsteuer-Jahreserklärung aus der Einnahme-Überschuss-Rechnun gmüsste möglich sein, wenn Du in Deiner EÜR sauber gebucht hast.


    Soll heißen, dass Du die Voranmeldungen 01 bis 10 per Bank an 1780 buchst. Und die noch nicht gezahlten Beträge für 11 per 1780 an 1704 (wegen der 10-tage-Regel) und für 12 per 1780 an 1789.


    Dann hast Du alle Voranmeldung über das Konto 1780 erfasst (egal ob bezahlt oder nicht) und diese müssten bei der Übernahme in die USt-Erklärung als geleistete Vorauszahlungen angesetzt werden.


    Eine Gewinnauswirkung für Deine EÜR entsteht bei den Buchungen 1780/1789 und 1780/1704 nicht.


    Die USt-Vorauszahlungen für 01 und 02 des Vorjahres darfst Du natürlich dann nicht auf 1780 buchen. Die gehören auf 1790.

  • Ich habe versucht nach deiner Anleitung zu buchen, habe aber ein paar Probleme:


    - 1704 gibt es in meinem Kontenrahmen EKR03 gar nicht. Was wäre das für ein Konto? Die Vorauszahlung für November (abgebucht im Januar) gehört doch sowohl im Sinne der Einkommenssteuer (regelmässig wiederkehrende Ausgabe und 10-Tage Regel) als auch im Sinne der Umsatzsteuer ins 2010. Also ganz normal per Bank an 1780?


    - ich sehe keinen Unterschied zwischen 1780 und 1789. Beide Konten werden bei mir genau gleich zugeordnet, sowohl in der EÜR als auch in der USt-Erklärung. Das sieht man auch in der Kontenverwaltung. Ein Umbuchen von einem Konto auf das andere bringt also nichts. Oder muss ich die Zuordnung bei 1789 manuell ändern?

    • Offizieller Beitrag

    Die Vorauszahlung für November (abgebucht im Januar) gehört doch sowohl im Sinne der Einkommenssteuer (regelmässig wiederkehrende Ausgabe und 10-Tage Regel) als auch im Sinne der Umsatzsteuer ins 2010.

    Nein, habe ich oben bereits geschrieben. Deine Zahlung vom 13.01.2011 für November 2010 gehört einkommensteuerlich (EÜR) ins Jahr 2011. Da greift § 11 EStG voll.


    Mit der umsatzsteuerlichen Anrechnung der Zahlungen im Rahmen der Steuerabrechnung zur Umsatzsteuererklärung 2010 hat das nichts zu tun. Da gehört angerechnet, was bis zum Tag der Erstellung der Steuerabrechnung USt 2010 an das Finanzamtinsgesamt tatsächlich gezahlt worden ist.

  • Nein, habe ich oben bereits geschrieben. Deine Zahlung vom 13.01.2011 für November 2010 gehört einkommensteuerlich (EÜR) ins Jahr 2011. Da greift § 11 EStG voll.

    Hm, du hast doch selbst die Auffassung der Oberfinanzdirektion (OFD) Rheinland zitiert, nach der die Zahlung bereits zur Zeitpunkt der Fälligkeit als abgeflossen gilt (in dem Fall der 10. Januar 2011) und somit ins Jahr 2010 gehört. Oder gibt es inzwischen andere Auffassungen zu diesem Thema?


    Mit der umsatzsteuerlichen Anrechnung der Zahlungen im Rahmen der Steuerabrechnung zur Umsatzsteuererklärung 2010 hat das nichts zu tun. Da gehört angerechnet, was bis zum Tag der Erstellung der Steuerabrechnung USt 2010 an das Finanzamtinsgesamt tatsächlich gezahlt worden ist.

    Ja, diesen Unterschied habe ich verstanden. Meine Frage ist nur, wie ich die Dezember- (und evtl. auch die November-) Vorauszahlung in WISO richtig verbuche, damit sie richtig zugeordnet wird und damit die USt-Erklärung einfach durch die Übernahme der Zahlen aus der EÜR korrekt erstellt werden kann. Oder führt kein Weg dran vorbei das Vorauszahlungssoll manuell zu korrigieren?

    • Offizieller Beitrag

    Im Steuer-Sparbuch gibt es im EÜR-Modul bei der Erstellung der USt-Erklärung nachfolgendes Prozedere:


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  • Danke! Dann wird dieser Hinweis in der 2011-er Version neu sein. In meiner 2010-er Version ist er in der Form nicht enthalten.


    Dem Hinweis entnehme ich auch, dass es anscheinend doch nicht üblich ist, die im Januar erfolgte USt-Vorauszahlung (je nach dem ob die Dauerfristverlängerung benutzt wird, ist es entweder die November- oder die Dezember-Vorauszahlung) in der EÜR im vergangenen Jahr zu berücksichtigen.

    • Offizieller Beitrag

    Dem Hinweis entnehme ich auch, dass es anscheinend doch nicht üblich ist, die im Januar erfolgte USt-Vorauszahlung (je nach dem ob die Dauerfristverlängerung benutzt wird, ist es entweder die November- oder die Dezember-Vorauszahlung) in der EÜR im vergangenen Jahr zu berücksichtigen.

    Natürlich ist das üblich, wenn die Zahlung bis zum 10.01. des Folgemonats (-jahres) bei der Finanzverwaltung eingegangen ist. Da im EÜR-Modul des Programms nur Zahlungen 01.01-31.12. erfasst werden können, würde ich in so einem jahresübergreifenden Fall auf den 31.12. buchen und entsprechend in den Buchungsunterlagen Text hinterlegen.


    Im Übrigen gibt es die Eingabemöglichkeit auch in den bisherigen Programmversionen.


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