Hallo,
wo muss der PKV Beitrag des Kindes eingetragen werden?
Zusammen mit den Beiträgen des Ehemanns bei den Vorsorgeaufwendungen, oder in der Anlage Kind als "übernommenen Kranken-/Pflegevers-beiträge" ?
Gruß
tomys
Hallo,
wo muss der PKV Beitrag des Kindes eingetragen werden?
Zusammen mit den Beiträgen des Ehemanns bei den Vorsorgeaufwendungen, oder in der Anlage Kind als "übernommenen Kranken-/Pflegevers-beiträge" ?
Gruß
tomys
wo muss der PKV Beitrag des Kindes eingetragen werden?
Zusammen mit den Beiträgen des Ehemanns bei den Vorsorgeaufwendungen, oder in der Anlage Kind als "übernommenen Kranken-/Pflegevers-beiträge" ?
Das steht doch nun wirklich wortwörtlich in den Zeilen 31 bis 37 der Anlage Kind.
Also beim Kind unter "übernommenen Kranken-/Pflegevers-beiträge".
Danke.
Gruß
Also beim Kind unter "übernommenen Kranken-/Pflegevers-beiträge".
Ja.
Der Betrag muss nach der Eingabe dann in Zeile 36 der Anlage Kind stehen.