Ich bin im Ruhestand und habe in 2010 sowohl einen Minijob mit pauschaler Versteuerung als auch eine Nebenberufliche Tätigkeit ausgeübt. In beiden Fällen waren die Einnahmen gering. Ich habe aber Ausgaben für diese Tätigkeiten gehabt, z.B. über 500 km Autofahrten. Kann ich diese Ausgaben nicht geltend machen?
Danke für eine Hilfe.
Gruß, chrdavid