Fahrkostenpauschale doppelt? (Muss an manchen Tagen 2x zur Arbeit) + Umzug wegen Eigenbarf Absetzbar?

  • Hallo Gemeinde,



    Vorne weg, ich bin Gastronom,


    Als solches gibt es bei uns im Betrieb den sogenannten Teildienst (11-14Uhr und 18-23 Uhr) sind also zwischen den Diensten: 4 Std. Pause
    In denen ich nach Hause Fahre (ca 15-20 Minuten entfernt je nach Verkehrslage (kein Stau)


    Ich habe von meinem Arbeitgeber nun einen Vermerk angefordert in dem die Entsprechenden Tage aufgelistet sind.


    Wie kann ich nun WISO "Sagen" diese Tage doppelt berechnen?




    Ich habe im ersten Zeitraum jetzt ganz einfach die normalen Tage (ganzes Jahr - Urlaub/Krank) eingetragen.


    Muss dieser Doppelte Fahrweg unter 2. Zeitraum eingetragen werden? Wie?






    PUNKT 2:


    Deweiteren musste ich letztes Jahr umziehen, da die alte Wohnung auf Eigenbarf gekündigt wurde.
    Ist das irgendwie absetzbar?
    Genauer: Die Wohnung in der ich Vorher Wohnte war eine 1ZI Wohnung in einem Personalhaus der Arbeitsstelle,
    Dieses Personalhaus hat der Arbeitgeber vor über 20 Jahren bei der Stadt gemietet, und war vorher eine Sozi Wohnung,
    Die Stadt hat letztes Jahr Eigenbedarf gemeldet und den Pacht/Mietvertrag nicht verlängert da der SozihilfeWohnungsbedarf sehr angestiegen ist.
    Und wir mussten alle Raus und uns neue Wohnungen Suchen.
    Zäht das Räumung einer Dienstwohnung?

    • Offizieller Beitrag

    Als solches gibt es bei uns im Betrieb den sogenannten Teildienst (11-14Uhr und 18-23 Uhr) sind also zwischen den Diensten: 4 Std. Pause
    In denen ich nach Hause Fahre (ca 15-20 Minuten entfernt je nach Verkehrslage (kein Stau)


    Ich habe von meinem Arbeitgeber nun einen Vermerk angefordert in dem die Entsprechenden Tage aufgelistet sind.


    Wie kann ich nun WISO "Sagen" diese Tage doppelt berechnen?

    Gar nicht, weil gesetzlich nicht zulässig.

    Deweiteren musste ich letztes Jahr umziehen, da die alte Wohnung auf Eigenbarf gekündigt wurde.
    Ist das irgendwie absetzbar?

    Nein.

  • Ich muss also Dienstlich 2x antreten und erhalte die Zusätzlichen Unkosten nicht erstattet? Ist das Gerecht?




    Und fällt der gezwungene Umzug nicht unter "Bezug oder Räumung der Dienstwohnung" ?

    • Offizieller Beitrag

    Ich muss also Dienstlich 2x antreten und erhalte die Zusätzlichen Unkosten nicht erstattet? Ist das Gerecht?

    Das eine hat mit dem anderen nicht zu tun.

    Und fällt der gezwungene Umzug nicht unter "Bezug oder Räumung der Dienstwohnung" ?

    Nur, weil Dein Arbeitgeber eine Mietwohnung an Dich vermietet, ist es nicht gleich eine Dienstwohnung. Es mag dann vielleicht eine günstige Wohnung sein.


    Ein Umzug ist z.B. dann beruflich veranlasst, wenn sich der Weg Wohnung-Arbeitsstätte um täglich mindestens eine Stunde Fahrzeit verkürzt.